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Wirtschaftspolitische Flankierung des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes "Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit einbeziehen - die Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region formulieren. Begründung: Mit der Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch bewegen soll. So notwendig die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept notwendig. · Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. · Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen. · Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder aufzuzeigen.

Inhalt

Antrag vom 17.09.2008, NR 1080

Betreff: Wirtschaftspolitische Flankierung des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes "Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit einbeziehen - die Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region formulieren. Begründung: Mit der Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch bewegen soll. So notwendig die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept notwendig. · Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. · Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen. · Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder aufzuzeigen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2008

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