Wirtschaftspolitische Flankierung des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes "Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit einbeziehen - die Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region formulieren. Begründung: Mit der Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch bewegen soll. So notwendig die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept notwendig. · Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. · Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen. · Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder aufzuzeigen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.09.2008, NR 1080 Betreff: Wirtschaftspolitische Flankierung
des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt,
zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten
"Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes
"Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu
entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen
aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das
Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit
einbeziehen - die
Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der
Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des
städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region
formulieren. Begründung: Mit der
Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser
Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen
planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch
bewegen soll. So notwendig
die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für
die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale
Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines
derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich
betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine
wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept notwendig. ·
Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der
Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen
Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung
der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere
Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet. ·
Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen
Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das
Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume
in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden
Handlungsempfehlungen fehlen. · Auch die Fragen der
öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es
durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines
Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen
Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier
insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen -
in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur
für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die
Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines
entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur
normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder
aufzuzeigen. Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit:
Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt.
5.
Die
Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6.
Der
Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
7.
Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt.
8.
Die
Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9.
Die
Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
10.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und
3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA
645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13.
Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15.
Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne
Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 5. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 6. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung)
zu 7.
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
zu
8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung
und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE
gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 10.
OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG
und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und
BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG
gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
zu 11.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (=
Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP
(= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 13.
OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und
BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 14. CDU, GRÜNE und
FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (=
Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 51, NR 871, NR
1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR
1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme,
OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR
935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060,
NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit
Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren)
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt.
5.
Die
Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6.
Der
Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
7.
Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt.
8.
Die
Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9.
Die
Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
10.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und
3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA
645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13.
Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15.
a)
Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel, Majer, Schneider, Seitz, Fey,
Oesterling und Baier sowie von Stadtrat Rhein dienen zur Kenntnis. c) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE.
und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 4.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 6.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung)
zu
7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9.
OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU
und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 10.
OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und
FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen
SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
zu 11.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (=
Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD
und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung
und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung)
Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 14.
CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15.
zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4608, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 92 31