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Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen!

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen. Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 750/9 Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll öffentlichen Grünbereich umfassen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Geltungsbereich für den der Bebauungsplan Nr. 902 aufgestellt werden soll, wird in nordöstlicher Richtung bis zur A 661 erweitert. In dem erweiterten Geltungsbereich wird das Ziel verfolgt, dort eine öffentlich nutzbare Grünfläche mit integriertem Fußweg zu schaffen. Begründung: Gegenüber dem Regionalen Flächennutzungsplan umfasst der Aufstellungsbeschluss schon jetzt einen etwas größeren Bereich, in dem auch nördlich der Straße "Am Gabelacker" in der Tiefe etwa einer Häuserzeile Bebauung ermöglicht werden kann. Dieser Streifen liegt heute bereits im Grüngürtel und schneidet eine Reihe von Grundstücken an, die teilweise bebaut sind und teilweise zwar nicht bebaut sind, aber in desolatem Zustand, z.B. als Lagerflächen genutzt werden. Ziel der Bebauungsplanung sollte es sein, diesen Zustand im Sinne der Grüngürtelsatzung und der Naherholung für die Menschen, die heute dort wohnen und die neu hinzuziehen, als nutzbare öffentliche Grünfläche zu gestalten, zumal mit dem Neubaugebiet eine beliebte Erholungsfläche der Eschersheimer Bewohner bebaut wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 477 2014 Die Vorlage OF 750/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats, M 15, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 902 in nordöstliche Richtung bis zur A 661 erweitert wird. In dem erweiterten Geltungsbereich soll das Ziel verfolgt werden, eine Grünfläche zu schaffen." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 2 SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.