Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST
566
Betreff: Bebauungsplan für
das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen
Grünbereich umfassen Die Stadtverordnetenversammlung
hat dem Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 in der vorgelegten Fassung
mit Beschluss vom 26.06.2014, § 4741 zugestimmt. Der Magistrat beabsichtigt im Rahmen dieses
Aufstellungsbeschlusses innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches den
Bebauungsplan Nr. 902 zu bearbeiten. Es ist geplant, für die Bewohner
attraktive Grün- und Naherholungsflächen innerhalb des Plangebietes zu
schaffen. Das Gebiet nordöstlich des Plangebietes soll als
landwirtschaftliche Fläche mit Erholungsfunktion erhalten bleiben und mit dem
neuen Baugebiet durch Grünzüge und Wege vernetzt werden. Hierzu ist keine
Überplanung durch einen Bebauungsplan mit erweitertem Geltungsbereich
erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.03.2014, OA 477