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Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 566 Betreff: Bebauungsplan für das Wohngebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll einen öffentlichen Grünbereich umfassen Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 in der vorgelegten Fassung mit Beschluss vom 26.06.2014, § 4741 zugestimmt. Der Magistrat beabsichtigt im Rahmen dieses Aufstellungsbeschlusses innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches den Bebauungsplan Nr. 902 zu bearbeiten. Es ist geplant, für die Bewohner attraktive Grün- und Naherholungsflächen innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Das Gebiet nordöstlich des Plangebietes soll als landwirtschaftliche Fläche mit Erholungsfunktion erhalten bleiben und mit dem neuen Baugebiet durch Grünzüge und Wege vernetzt werden. Hierzu ist keine Überplanung durch einen Bebauungsplan mit erweitertem Geltungsbereich erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2014, OA 477