Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST
2306
Betreff: Kulturcampus: Die
Wohngruppen gehören dazu Der Liegenschaftsfonds vertreten
durch die KEG Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH beabsichtig
die Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 von der Vermögens- und
Treuhandgesellschaft mbH des DGB zu erwerben. Regelmäßig werden Grundstücke des Liegenschaftsfonds
über ein Konzeptverfahren an gemeinschaftliche oder genossenschaftliche
Wohnprojekte vergeben. Die Vergabe erfolgt zu einem von der kommunalen
Wertermittlung ermitteltem Festpreis. Das beste Konzept erhält den Zuschlag.
Das für die jeweiligen
Liegenschaften angepasste Vergabeverfahren wird vom Amt für Wohnungswesen in
Abstimmung mit dem Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
verantwortlich durchgeführt. Die KEG mbH hat insbesondere hinsichtlich
technischer und wirtschaftlicher Aspekte eine beratende Funktion. Die Entscheidung über eine Vergabe wird von einem
Beirat bestehend aus folgenden Vertretern getroffen: Vertreter/innen der drei größten Fraktionen im
Ortbeirat Ortsvorsteher/in Fachdezernent/in Vertreter/in des Stadtplanungsamtes Vertreter/in der Bauaufsicht Vertreter/in des Amts für
Wohnungswesen Externe/r
Expertin/ Experte für Stadtentwicklung Externe/r Expertin/ Experte für gemeinschaftliche
Wohnprojekte Leiter/in der
Koordinationsstelle des Netzwerks Frankfurt e. V. in beratender Funktion
Vertreter der KEG ggf. Vertreter des Amtes für Bau und
Immobilien Die Definition der für das jeweilige
Projekt angepassten Kriterien liegt in der Verantwortung des Beirates und kann
an gegebene Rahmenbedingungen angepasst werden. Entsprechend ist das Anliegen des Ortsbeirates der
bevorzugten Behandlung der Gruppen, die 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag
für gemeinschaftliches Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, im Beirat zu
thematisieren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996
Antrag vom
02.02.2018, OF
489/2
Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2
Anregung vom
14.05.2018, OA 265