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Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Betreff: Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu Der Liegenschaftsfonds vertreten durch die KEG Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH beabsichtig die Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 von der Vermögens- und Treuhandgesellschaft mbH des DGB zu erwerben. Regelmäßig werden Grundstücke des Liegenschaftsfonds über ein Konzeptverfahren an gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte vergeben. Die Vergabe erfolgt zu einem von der kommunalen Wertermittlung ermitteltem Festpreis. Das beste Konzept erhält den Zuschlag. Das für die jeweiligen Liegenschaften angepasste Vergabeverfahren wird vom Amt für Wohnungswesen in Abstimmung mit dem Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. verantwortlich durchgeführt. Die KEG mbH hat insbesondere hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Aspekte eine beratende Funktion. Die Entscheidung über eine Vergabe wird von einem Beirat bestehend aus folgenden Vertretern getroffen: Vertreter/innen der drei größten Fraktionen im Ortbeirat Ortsvorsteher/in Fachdezernent/in Vertreter/in des Stadtplanungsamtes Vertreter/in der Bauaufsicht Vertreter/in des Amts für Wohnungswesen Externe/r Expertin/ Experte für Stadtentwicklung Externe/r Expertin/ Experte für gemeinschaftliche Wohnprojekte Leiter/in der Koordinationsstelle des Netzwerks Frankfurt e. V. in beratender Funktion Vertreter der KEG ggf. Vertreter des Amtes für Bau und Immobilien Die Definition der für das jeweilige Projekt angepassten Kriterien liegt in der Verantwortung des Beirates und kann an gegebene Rahmenbedingungen angepasst werden. Entsprechend ist das Anliegen des Ortsbeirates der bevorzugten Behandlung der Gruppen, die 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag für gemeinschaftliches Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, im Beirat zu thematisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Antrag vom 02.02.2018, OF 489/2 Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2 Anregung vom 14.05.2018, OA 265