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Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Betreff: Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1640 - A 179/17 LINKE. - Zu 1: Im Städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Frankfurt am Main, Land Hessen, Goethe-Universität und ABG Frankfurt Holding hat sich die ABG Frankfurt Holding verpflichtet, 28.800 m2 BGF als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Von diesem Anteil müssen 14.400 m2 BGF im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gemäß Hessischem Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG) und 14.400 m2 BGF mit Förderung nach dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau, in der jeweils gültigen Fassung, realisiert werden. Des Weiteren hat sich die ABG verpflichtet, mindestens 142 Wohnheimplätze für Studierende zur Verfügung zu stellen. Der Mietpreis für ein Wohnheimplatz richtet sich nach dem Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende. Zudem hat sich die ABG Frankfurt Holding verpflichtet, 18.000 m2 der Wohnbauflächen für neue Wohnformen wie "Gemeinschaftliche Wohnprojekte" zur Verfügung zu stellen. Damit machen diese für bestimmte Wohnnutzungen gewidmeten Flächen 15 % der insgesamt für Wohnnutzung vorgesehen Flächen aus. Zu 2: Die in Ziff. 1 beschriebenen Flächen für geförderten Wohnungsbau verteilen sich insgesamt auf das Areal des Kulturcampus Bockenheim. Im Sinne einer sozialverträglichen Quartiersmischung sollen sich die geförderten Wohnungen auf das gesamte Areal verteilen. Dies betrifft auch die Flächen für gemeinschaftliches Wohnen und beinhaltet sowohl den Zentralbereich des Kulturcampus, also den Abschnitt zwischen Bockenheimer Landstraße, Mertonstraße, Senckenberganlage und Gräfstraße als auch den Bereich zwischen Mertonstraße, Gräfstraße, Robert-Mayer-Straße und Robert-Mayer-Straße/Ecke Emil-Sulzbach-Straße. Die ABG realisiert Wohnen für Alle auch auf dem Campus Bockenheim. Dies beinhaltet, dass sich sowohl das geförderte Wohnen als auch gemeinschaftliches Wohnen möglichst auf das Gesamtquartier verteilen soll. Für den Fall, dass die Hochschule für Musik und darstellende Kunst entsprechend den Wünschen der Planungswerkstatt und gemäß Angaben des Landes Hessen auf dem heutigen Standort des Juridicums errichtet werden soll wird der Nutzungsmix und damit die Möglichkeit der Errichtung von Wohnungsbau an dieser Stelle neu zu prüfen sein. Der Magistrat wird sich dafür einsetzen, dass dann auf den Flächen des Kulturcampus insgesamt der Wohnungsmix bestmöglich angeordnet wird. Zu 3: Im ersten Bauabschnitt nördlich des Straßenbahndepots im Bereich Gräfstraße sind insgesamt 193 Wohnungen entstanden, davon 79 Eigentumswohnungen, 75 frei finanzierte und 39 geförderte Wohnungen. Die preisfreien Wohnungen werden im Durchschnitt für 13,00 EUR pro m2, die geförderten Wohnungen, die im Bereich des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechtes Wohnen entstanden sind, werden für durchschnittlich 9,00 EUR vermietet. Bei den Wohnungen handelt es sich um Wohnungen, die im Passivhausstandard errichtet worden sind, so dass die Nebenkosten, die bekanntermaßen eine Belastung für die Mieterinnen und Mieter als zweite Miete darstellen, gering bleiben. Im Sinne einer sozialverträglichen Mischung werden die Wohnungen allen Wohnungssuchenden, die in Frankfurt am Main eine Wohnung suchen, angeboten. Zudem hat sich die ABG FRANKFURT HOLDING verpflichtet, die Wohnraumflächen, die als geförderter Wohnraum errichtet werden sollen und auf dem nördlichen Teilbereich nicht errichtet werden konnten, im südlichen Bereich des Kulturcampus Bockenheim zu realisieren. Insofern wird bezüglich der Flächen und der Verortung auf die Beantwortung zu Ziff. 2 verwiesen. Das Gebäude des Philosophicums wurde erweitert und zu einem Studentenwohnheim mit 238 Wohneinheiten umgebaut. Der denkmalgeschützte Gebäudetrakt unterlag erhöhten finanziellen Aufwendungen durch die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Herausforderung das ehemalige Institutsgebäude energetisch für Wohnzwecke zu ertüchtigen. Für 50% der im neuen Anbau errichteten Studentenappartements konnte der Bauherr zur Schaffung von vergünstigtem Wohnraum verpflichtet werden, deren Mietpreis sich nach dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" richtet Die Flächen des ehemaligen AfE- Turms entlang der Senckenberganlage wurden im Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Wohnungsbau liegt hier nicht vor. Dennoch ist auf dieser Fläche, zusätzlich und unabhängig von den Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und der ABG Holding, der Bau von 187 Wohnungen durch einen privaten Investor geplant. Zu 4: Die ABG Frankfurt Holding hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens im September 2014 Wohngruppen zugesichert, dass diese auf dem Campus Bockenheim Berücksichtigung finden werden. Im Hinblick auf die verschobene Freizugsplanung der Universität, die nunmehr davon ausgeht, dass die Flächen erst Ende 2021/Mitte 2022 zur Verfügung stehen, hat die ABG Frankfurt Holding mit Schreiben vom 24.01.2017 den im Jahr 2014 definierten Wohngruppen verbindlich mitgeteilt, dass die ABG Frankfurt Holding selbstverständlich zu ihrer Aussage steht, die Wohngruppen auf dem Kulturcampus Bockenheim unterbringen zu wollen. Soweit dem Magistrat bekannt beabsichtigt die ABG Frankfurt Holding, im Frühjahr 2018 in einem Workshop mit den für gemeinschaftliches Wohnen vorgesehenen Gruppen weitere Planungsschritte zu erarbeiten. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Liegenschaft Mertonstraße 30, auf der sich das Gebäude der Akademie der Arbeit befindet, zu erwerben. Hier soll durch die KEG Konversions-Grundstücksgesellschaft zeitnah Wohnen- in Form von gemeinschaftlichen Wohnformen- entwickelt werden. Zu 5: Veräußert wurden bekanntermaßen die Grundstücke, die mit dem Philosophicum bebaut sind. Darüber hinaus wurden veräußert die Flächen, auf denen sich der AfE-Turm befand. Ausschlaggebend hierfür war, dass es sich - wie auch in den Planungswerkstätten mehrfach mitgeteilt - um Flächen handelt, die überwiegend einer gewerblichen Nutzung gemäß Bebauungsplan zuzuführen sind und die ABG Frankfurt Holding ebenfalls bekanntermaßen in der Regel keine gewerblichen Flächen realisiert. Aus diesem Grund heraus wurden auch die Flächen veräußert, auf denen sich der Labsaal befindet. Darüber hinaus wurde veräußert eine Liegenschaft in der Georg-Voigt-Straße in der sich nunmehr das Tibethaus befindet. Zugesichert wurde auch die Veräußerung einer gewerblich zu nutzenden Fläche in der Senckenberganlage aus den zuvor beschriebenen Gründen. Zu 6: Wie in den Planungswerkstätten mehrfach ausgeführt, wird die ABG Frankfurt Holding keine Flächen veräußern, die für den Bau von Wohnraum vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 27.03.2017, A 179 Antrag vom 02.02.2018, OF 489/2 Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2 Anregung vom 14.05.2018, OA 265 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 03.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2427, 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 12.03.2018 Aktenzeichen: 61 0