Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B
439 Betreff:
Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, §
1640 - A 179/17 LINKE. -
Zu 1: Im Städtebaulichen
Vertrag zwischen Stadt Frankfurt am Main, Land Hessen, Goethe-Universität und
ABG Frankfurt Holding hat sich die ABG Frankfurt Holding verpflichtet,
28.800 m2 BGF als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Von
diesem Anteil müssen 14.400 m2 BGF im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
gemäß Hessischem Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG) und 14.400 m2 BGF mit
Förderung nach dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten
Mietwohnungsbau, in der jeweils gültigen Fassung, realisiert werden. Des Weiteren hat
sich die ABG verpflichtet, mindestens 142 Wohnheimplätze für Studierende zur
Verfügung zu stellen. Der Mietpreis für ein Wohnheimplatz richtet sich nach dem
Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende. Zudem hat sich die ABG Frankfurt Holding verpflichtet,
18.000 m2 der Wohnbauflächen für neue Wohnformen wie "Gemeinschaftliche
Wohnprojekte" zur Verfügung zu stellen. Damit machen diese für bestimmte
Wohnnutzungen gewidmeten Flächen 15 % der insgesamt für Wohnnutzung vorgesehen
Flächen aus. Zu 2: Die in Ziff. 1
beschriebenen Flächen für geförderten Wohnungsbau verteilen sich insgesamt auf
das Areal des Kulturcampus Bockenheim. Im Sinne einer sozialverträglichen
Quartiersmischung sollen sich die geförderten Wohnungen auf das gesamte Areal
verteilen. Dies betrifft auch die Flächen für gemeinschaftliches Wohnen und
beinhaltet sowohl den Zentralbereich des Kulturcampus, also den Abschnitt
zwischen Bockenheimer Landstraße, Mertonstraße, Senckenberganlage und
Gräfstraße als auch den Bereich zwischen Mertonstraße, Gräfstraße,
Robert-Mayer-Straße und Robert-Mayer-Straße/Ecke Emil-Sulzbach-Straße. Die ABG realisiert Wohnen für Alle auch
auf dem Campus Bockenheim. Dies beinhaltet, dass sich sowohl das geförderte
Wohnen als auch gemeinschaftliches Wohnen möglichst auf das Gesamtquartier
verteilen soll. Für den Fall, dass die Hochschule
für Musik und darstellende Kunst entsprechend den Wünschen der
Planungswerkstatt und gemäß Angaben des Landes Hessen auf dem heutigen Standort
des Juridicums errichtet werden soll wird der Nutzungsmix und damit die
Möglichkeit der Errichtung von Wohnungsbau an dieser Stelle neu zu prüfen sein.
Der Magistrat wird sich dafür einsetzen, dass dann auf den Flächen des
Kulturcampus insgesamt der Wohnungsmix bestmöglich angeordnet wird. Zu 3:
Im ersten
Bauabschnitt nördlich des Straßenbahndepots im Bereich Gräfstraße sind
insgesamt 193 Wohnungen entstanden, davon 79 Eigentumswohnungen, 75 frei
finanzierte und 39 geförderte Wohnungen. Die preisfreien Wohnungen werden im
Durchschnitt für 13,00 EUR pro m2, die geförderten Wohnungen, die im Bereich
des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechtes Wohnen entstanden
sind, werden für durchschnittlich 9,00 EUR vermietet.
Bei den Wohnungen handelt es sich
um Wohnungen, die im Passivhausstandard errichtet worden sind, so dass die
Nebenkosten, die bekanntermaßen eine Belastung für die Mieterinnen und Mieter
als zweite Miete darstellen, gering bleiben. Im Sinne einer sozialverträglichen
Mischung werden die Wohnungen allen Wohnungssuchenden, die in Frankfurt am Main
eine Wohnung suchen, angeboten. Zudem hat sich die ABG FRANKFURT HOLDING
verpflichtet, die Wohnraumflächen, die als geförderter Wohnraum errichtet
werden sollen und auf dem nördlichen Teilbereich nicht errichtet werden
konnten, im südlichen Bereich des Kulturcampus Bockenheim zu realisieren.
Insofern wird bezüglich der Flächen und der Verortung auf die Beantwortung zu
Ziff. 2 verwiesen. Das Gebäude des Philosophicums
wurde erweitert und zu einem Studentenwohnheim mit 238 Wohneinheiten umgebaut.
Der denkmalgeschützte Gebäudetrakt unterlag erhöhten finanziellen Aufwendungen
durch die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Herausforderung das
ehemalige Institutsgebäude energetisch für Wohnzwecke zu ertüchtigen. Für 50%
der im neuen Anbau errichteten Studentenappartements konnte der Bauherr zur
Schaffung von vergünstigtem Wohnraum verpflichtet werden, deren Mietpreis sich
nach dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende"
richtet Die Flächen des ehemaligen AfE-
Turms entlang der Senckenberganlage wurden im Bebauungsplan als Kerngebiet
ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Wohnungsbau liegt hier nicht
vor. Dennoch ist auf dieser Fläche, zusätzlich und unabhängig von den
Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und der ABG Holding, der Bau von
187 Wohnungen durch einen privaten Investor geplant. Zu 4: Die ABG Frankfurt
Holding hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens im September 2014 Wohngruppen
zugesichert, dass diese auf dem Campus Bockenheim Berücksichtigung finden
werden. Im Hinblick auf die verschobene Freizugsplanung der Universität, die
nunmehr davon ausgeht, dass die Flächen erst Ende 2021/Mitte 2022 zur Verfügung
stehen, hat die ABG Frankfurt Holding mit Schreiben vom 24.01.2017 den im Jahr
2014 definierten Wohngruppen verbindlich mitgeteilt, dass die ABG Frankfurt
Holding selbstverständlich zu ihrer Aussage steht, die Wohngruppen auf dem
Kulturcampus Bockenheim unterbringen zu wollen. Soweit dem Magistrat bekannt beabsichtigt die ABG
Frankfurt Holding, im Frühjahr 2018 in einem Workshop mit den für
gemeinschaftliches Wohnen vorgesehenen Gruppen weitere Planungsschritte zu
erarbeiten. Die Stadt Frankfurt am Main
beabsichtigt die Liegenschaft Mertonstraße 30, auf der sich das Gebäude der
Akademie der Arbeit befindet, zu erwerben. Hier soll durch die KEG
Konversions-Grundstücksgesellschaft zeitnah Wohnen- in Form von
gemeinschaftlichen Wohnformen- entwickelt werden. Zu 5: Veräußert wurden
bekanntermaßen die Grundstücke, die mit dem Philosophicum bebaut sind. Darüber
hinaus wurden veräußert die Flächen, auf denen sich der AfE-Turm befand.
Ausschlaggebend hierfür war, dass es sich - wie auch in den Planungswerkstätten
mehrfach mitgeteilt - um Flächen handelt, die überwiegend einer gewerblichen
Nutzung gemäß Bebauungsplan zuzuführen sind und die ABG Frankfurt Holding
ebenfalls bekanntermaßen in der Regel keine gewerblichen Flächen realisiert.
Aus diesem Grund heraus wurden auch die Flächen veräußert, auf denen sich der
Labsaal befindet. Darüber hinaus wurde veräußert eine Liegenschaft in der
Georg-Voigt-Straße in der sich nunmehr das Tibethaus befindet. Zugesichert
wurde auch die Veräußerung einer gewerblich zu nutzenden Fläche in der
Senckenberganlage aus den zuvor beschriebenen Gründen. Zu 6: Wie in den
Planungswerkstätten mehrfach ausgeführt, wird die ABG Frankfurt Holding keine
Flächen veräußern, die für den Bau von Wohnraum vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
27.03.2017, A 179
Antrag vom
02.02.2018, OF
489/2
Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2
Anregung vom
14.05.2018, OA 265
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 03.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2
am 22.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 2
am 12.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2
am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1
GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2427, 19. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 12.03.2018 Aktenzeichen: 61 0