Wohnen auf dem Gelände des Campus Bockenheim
Vorlagentyp: A LINKE.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 27.03.2017, A 179 Betreff: Wohnen auf dem
Gelände des Campus Bockenheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.06.2017
Seit Unterzeichnung des Kulturvertrags 1999 ist die
Umwidmung des Campusgeländes in Bockenheim vertraglich festgelegt. Entstehen
soll hier neben kulturellen Einrichtungen auch Wohnraum. Dabei sind - unter
anderem im städtebaulichen Vertrag - für das gesamte Campus-Areal
einschließlich des nördlichen Teils folgende Quoten für den Wohnungsbau
festgelegt: 30 Prozent geförderter Wohnungsbau, davon sollen wiederum 50
Prozent im Sozialen Wohnungsbau gefördert werden (also insgesamt 15 Prozent der
Fläche). Außerdem sollen 15 Prozent für gemeinschaftliches Wohnen ausgewiesen
werden. Bereits im Jahr 2014 wurde ein Wettbewerb um diese Flächen abgehalten.
Acht Projekten (inklusive nachrückenden) wurde ein baldiger Einzug zugesichert.
Heute bleibt jedoch weiterhin unklar, welche Flächen für den Einzug der
Wohnprojekte zur Verfügung stehen. Andere Bauprojekte auf dem Campusareal sind derweil
schon abgeschlossen und bezogen (nördlich Bockenheimer Landstraße, private
Mikroapartments im Philosophicum), an anderer Stelle bauen Investoren (Gelände
des AfE-Turms). Zugleich wird der endgültige Auszug der Universität immer
wieder nach hinten verschoben. Dass immer noch nicht feststeht, wo sie
einziehen können, kostet die Projektgruppen, die gemeinschaftliches Wohnen auf
dem Gelände umsetzen wollen, Geld, Zeit und Nerven. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Welche Flächen auf dem Campus
Areal sind konkret vorgesehen... a. ... für geförderten Wohnraum insgesamt? b. ... für den sozialen Wohnungsbau
(1. Förderweg)? c. ... für
Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens? d. Welche Größe haben diese Flächen jeweils und wie
viel Prozent der Gesamtwohnflächen macht dies aus? 2. Wo sind die geförderten Wohnungen (unterschieden
nach den Förderwegen) und die gemeinschaftlichen Wohnungen bei den vorhandenen
Planungen vorgesehen (Baufeld 12, Baufeld AfE)? 3. Einige Bauabschnitte sind schon abgeschlossen.
Bitte geben Sie bei den Antworten die Anzahl der Wohneinheiten sowie die
notwendigen Flächen konkret an. a. Wie viele Wohneinheiten sind bereits jeweils
entstanden (je nach Projekt und je Förderprogramm bzw. an gemeinschaftlichem
Wohnraum)? b. Für welchen
Personenkreis sind diese Wohnungen? c. Zu welchen Preisen werden die Wohnungen vermietet?
d. Wo sind geförderte
Wohnungen am Depot (ABG Wohnhaus am Depot) entstanden? Wo ist
gemeinschaftliches Wohnen am Depot entstanden? f. Falls dort keine geförderten Wohnungen oder
weniger als die angestrebten 30 Prozent entstanden sind: Wo sind die
Ersatzflächen hierfür konkret geplant? Falls dort nicht 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen
entstanden sind: Wo sind die Ersatzflächen hierfür konkret geplant? g. Im Baufeld des ehemaligen
Philosophicums waren sozialer Wohnungsbau und gemeinschaftliches Wohnen
geplant. Bisher ist dort kein gemeinschaftliches Wohnen entstanden. Wo sind
Ersatzflächen für gemeinschaftliches Wohnen stattdessen vorgesehen und konkret
geplant? 4.
Planungssicherheit für Wohnprojekte gemeinschaftlichen Wohnens! a. Sind der Magistrat der Stadt
Frankfurt und seine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft ABG bereit, die
notwendigen verbindlichen Zusagen für Wohnprojekte auf dem Campus Bockenheim zu
geben, um den Projektgruppen Planungssicherheit zu gewährleisten? b. Falls ja,
wann und in welcher Form werden diese Zusagen erfolgen? 5. Welche Flächen auf dem Areal des entsprechenden
Bebauungsplans Nr. 569 wurden von der ABG bereits an private, d.h.
nicht-städtische, Investoren veräußert oder sind diesen vertraglich
zugesichert? 6. Ist der
Magistrat bereit, weitere Privatisierungen zu stoppen, um die öffentlichen
Grundstücke für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu sichern? Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Eyup
Yilmaz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 439
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.03.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage A 179 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 1640, 13. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 0