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Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH teilt auf die Anregung des Ortbeirates wie folgt mit, dass es sich bei dem angedachten Projekt "Akademie der Arbeit" definitiv nicht um ein ÖPP-Vorhaben handelt. Die Liegenschaft soll im Rahmen des Liegenschaftsfonds erworben werden. Die Rolle der KEG besteht nach Maßgabe der beschlossenen Verfahren ausschließlich darin, dass Objekt zur erwerben und nach definierten Regeln in Abstimmung mit der Stadt einer im Netzwerk Frankfurt organisierten Gruppe zu übergeben. Wirtschaftlich sind alle Projekte des Liegenschaftsfonds vom Vermögen der KEG getrennt. Die KEG kann mit einem derartigen Projekt weder einen Gewinn noch einen Verlust erwirtschaften. Die Aufgabe der KEG für den Liegenschaftsfonds ist der eines Treuhänders vergleichbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.05.2018, OA 265 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320