Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht
dazu! Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH teilt
auf die Anregung des Ortbeirates wie folgt mit, dass es sich bei dem
angedachten Projekt "Akademie der Arbeit" definitiv nicht um ein ÖPP-Vorhaben
handelt. Die Liegenschaft soll im Rahmen des
Liegenschaftsfonds erworben werden. Die Rolle der KEG besteht nach Maßgabe der
beschlossenen Verfahren ausschließlich darin, dass Objekt zur erwerben und nach
definierten Regeln in Abstimmung mit der Stadt einer im Netzwerk Frankfurt
organisierten Gruppe zu übergeben. Wirtschaftlich sind alle Projekte des
Liegenschaftsfonds vom Vermögen der KEG getrennt. Die KEG kann mit einem
derartigen Projekt weder einen Gewinn noch einen Verlust erwirtschaften. Die
Aufgabe der KEG für den Liegenschaftsfonds ist der eines Treuhänders
vergleichbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.05.2018, OA 265
Antrag vom
30.05.2019, OF
826/2
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320