Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn -
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Stockborn - Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:
- Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
- Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens zwei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben.
- Parallel zum Praunheimer Weg ist in Orientierung an der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage eine höhere Bebauung anzustreben. Die Bauhöhe ist im Übrigen auf höchstens vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Begründung: Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß / Oberfeldstraße sowie ein mindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8
Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am
Stockborn - Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten
folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für
einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat
zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und
an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu
erhalten. 2. Die Gebäudestruktur an der
Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die
damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils
mindestens zwei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. 3. Parallel zum Praunheimer Weg ist in Orientierung
an der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage eine höhere Bebauung
anzustreben. Die Bauhöhe ist
im Übrigen auf höchstens vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu
begrenzen. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei
Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei
zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Begründung: Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich
Am Alten Schloß / Oberfeldstraße sowie ein mindest teilweiser Erhalt des
vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor
Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Mit einer höheren Bebauung gegenüber
der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet
bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen
Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene
Bebauungsstrukturen zu gestalten. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
20.04.2017, OF
154/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8
am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017
1.
Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF
154/8 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3
der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP
und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei
Enthaltung REP