Städtischer Rahmenplan „Klima“
Begründung
"Klima" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zum Beschluss vorzulegen. Dieser soll der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen, für klimatisch besonders belastete Bereiche bedarfsgerechte Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen. Begründung: Mit der NR 506 aus 2018 hat DIE LINKE. die Frage nach mikroklimatischen Auswirkungen von Bauvorhaben aufgeworfen. Im Bericht 164 vom 13.05.2019 antwortet der Magistrat, diese könnten im Baugenehmigungsverfahren nur begrenzt berücksichtigt werden. Auch bei erkennbaren klimatischen Nachteilen fehlten meist die rechtlichen Grundlagen, um gegensteuernde Maßnahmen verbindlich festzulegen, weil für den Großteil des Stadtgebiets keine qualifizierten Bebauungspläne existierten oder nur Bebauungspläne ohne klimarelevante Festsetzungen. Laut Magistrat ist ohne eine gesamthafte Betrachtung aller Grundstücke innerhalb eines stadtklimatischen Wirkungsraums ein vor dem Hintergrund des Klimawandels anzustrebender klimagerechter Stadtumbau nicht realistisch. Dieser Zielwertfestlegung könne aber mit einem verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" als Bewertungsgrundlage entsprochen werden. DIE LINKE. im Römer
Inhalt
Antrag vom 23.05.2019, NR 876
Betreff: Städtischer Rahmenplan "Klima" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zum Beschluss vorzulegen. Dieser soll der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen, für klimatisch besonders belastete Bereiche bedarfsgerechte Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen. Begründung: Mit der NR 506 aus 2018 hat DIE LINKE. die Frage nach mikroklimatischen Auswirkungen von Bauvorhaben aufgeworfen. Im Bericht 164 vom 13.05.2019 antwortet der Magistrat, diese könnten im Baugenehmigungsverfahren nur begrenzt berücksichtigt werden. Auch bei erkennbaren klimatischen Nachteilen fehlten meist die rechtlichen Grundlagen, um gegensteuernde Maßnahmen verbindlich festzulegen, weil für den Großteil des Stadtgebiets keine qualifizierten Bebauungspläne existierten oder nur Bebauungspläne ohne klimarelevante Festsetzungen. Laut Magistrat ist ohne eine gesamthafte Betrachtung aller Grundstücke innerhalb eines stadtklimatischen Wirkungsraums ein vor dem Hintergrund des Klimawandels anzustrebender klimagerechter Stadtumbau nicht realistisch. Dieser Zielwertfestlegung könne aber mit einem verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" als Bewertungsgrundlage entsprochen werden. DIE LINKE. im Römer Antrag vom 08.02.2018, NR 506 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 164 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.05.2019
Beratungsverlauf 11 Sitzungen
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