Auswirkungen von Bauvorhaben Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 13.09.2018 und 28.01.2019 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: - ob im Rahmen der Bearbeitung von Baugenehmigungen auch eine Prüfung in Hinblick auf mikroklimatische Auswirkungen stattfindet und wenn nicht, ob eine solche Beurteilung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens rechtlich möglich ist. - welche zusätzlichen Möglichkeiten er sieht, auf eine klimagerechte Planung und Realisierung von Gebäuden hinzuwirken und somit einen Beitrag zur "Anpassungsstrategie an den Klimawandel" zu leisten? Begründung: Projekte der Nachverdichtung sind in Frankfurt regelmäßig Thema in der öffentlichen Diskussion. Besonders bei Anwohnerinnen und Anwohnern besteht die Sorge, dass sich die mikroklimatische Situation erheblich zum Nachteil verändert. Oftmals werden kleinere Grünflächen bebaut, was, neben einem Verlust gewachsener Grünstrukturen, zu einer schlechteren Durchlüftung, Verschattung und somit weniger Tageslicht führen kann. Der Klimawandel hat insbesondere in dichtbesiedelten und in einem hohen Maß versiegelten Gebieten starke Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Daher wurde für Frankfurt die "Anpassungsstrategie an den Klimawandel" erarbeitet. Ob und wie diese Punkte in Baugenehmigungsverfahren und/oder Bauberatungen berücksichtigt werden ist daher von großem Interesse.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.06.2018, NR 606 Betreff: Mikroklimatische
Auswirkungen von Bauvorhaben Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 13.09.2018 und
28.01.2019 Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Magistrat möge prüfen und
berichten: - ob im Rahmen der Bearbeitung von
Baugenehmigungen auch eine Prüfung in Hinblick auf mikroklimatische
Auswirkungen stattfindet und wenn nicht, ob eine solche Beurteilung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens rechtlich möglich ist. - welche zusätzlichen Möglichkeiten er sieht, auf
eine klimagerechte Planung und Realisierung von Gebäuden hinzuwirken und somit
einen Beitrag zur "Anpassungsstrategie an den Klimawandel" zu leisten? Begründung: Projekte der Nachverdichtung sind in Frankfurt
regelmäßig Thema in der öffentlichen Diskussion. Besonders bei Anwohnerinnen
und Anwohnern besteht die Sorge, dass sich die mikroklimatische Situation
erheblich zum Nachteil verändert. Oftmals werden kleinere Grünflächen bebaut,
was, neben einem Verlust gewachsener Grünstrukturen, zu einer schlechteren
Durchlüftung, Verschattung und somit weniger Tageslicht führen kann. Der
Klimawandel hat insbesondere in dichtbesiedelten und in einem hohen Maß
versiegelten Gebieten starke Auswirkungen auf die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Daher wurde für Frankfurt die "Anpassungsstrategie an
den Klimawandel" erarbeitet. Ob und wie diese Punkte in
Baugenehmigungsverfahren und/oder Bauberatungen berücksichtigt werden ist daher
von großem Interesse. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
08.02.2018, NR 506
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 13.05.2019, B 164
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 20.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und
Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und
Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 506 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 506 wird
abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 606 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 506)
25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 49
Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 506
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat.
b) Die Vorlage NR 506 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage
NR 606 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 506)
25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 606 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 606 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2884, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 § 3273, 25. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 29.10.2018 § 3833, 29. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.03.2019 Aktenzeichen: 79 1