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Verbindlicher städtebaulicher Rahmenplan „Klima“

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

"Klima" Der Ortsbeirat möchte beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1: einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan Klima zu erstellen. Dieser soll unter anderem Zielmarken enthalten für a) Ver-/Entsiegelung bei Bauvorhaben b) Fassaden- und Dachbegrünung c) Außengestaltung zum Schutz/Verbesserung der städtischen Artenvielfalt (insbesondere Insektenfreundliche Gestaltung von Grünflächen) d) Vermeidung von Aufheizung durch bauliche Maßnahmen, 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage dieses Rahmenplans bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen eine Prüfung auf mikroklimatische Auswirkungen des Bauvorhaben statt findet, 3. Künftige Bebauungspläne gemäß dem Rahmenplan Klima zu so erstellen, dass diese klimarelevante Festsetzungen gemäß des Rahmenplan enthalten. Dabei ist sowohl das Gebiet des Bebauungsplanes in seiner Gesamtheit als klimatischer Wirkungsraum als auch einzelne Bauareale in ihren mikroklimatischen Wirkungen auf sich selbst und auf angrenzende Areale zu betrachten. 4. nach und nach alle bestehenden Bebauungspläne entsprechend Ziffer 3 anzupassen. Begründung: Siehe Magistratsbericht B164.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 846/2 Betreff: Verbindlicher städtebaulicher Rahmenplan "Klima" Der Ortsbeirat möchte beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1: einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan Klima zu erstellen. Dieser soll unter anderem Zielmarken enthalten für a) Ver-/Entsiegelung bei Bauvorhaben b) Fassaden- und Dachbegrünung c) Außengestaltung zum Schutz/Verbesserung der städtischen Artenvielfalt (insbesondere Insektenfreundliche Gestaltung von Grünflächen) d) Vermeidung von Aufheizung durch bauliche Maßnahmen, 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage dieses Rahmenplans bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen eine Prüfung auf mikroklimatische Auswirkungen des Bauvorhaben statt findet, 3. Künftige Bebauungspläne gemäß dem Rahmenplan Klima zu so erstellen, dass diese klimarelevante Festsetzungen gemäß des Rahmenplan enthalten. Dabei ist sowohl das Gebiet des Bebauungsplanes in seiner Gesamtheit als klimatischer Wirkungsraum als auch einzelne Bauareale in ihren mikroklimatischen Wirkungen auf sich selbst und auf angrenzende Areale zu betrachten. 4. nach und nach alle bestehenden Bebauungspläne entsprechend Ziffer 3 anzupassen. Begründung: Siehe Magistratsbericht B164. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 164 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 427 2019 1. Die Vorlage B 164 dient unter Hinweis auf OA 427 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 845/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 846/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung SPD, LINKE. und Piraten zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP