Änderung der Friedhofsordnung: Assistenzhunde zulassen
Begründung
Assistenzhunde zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In § 5 (2e) wird das Wort "Blindenhunde" durch "Assistenzhunde" ersetzt. Begründung: Blindenführhunde sind nur eine Spezialisierung von Assistenzhunden. Assistenzhunde helfen Menschen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen, aber es gibt beispielsweise auch Hunde für Menschen mit Diabetes, Signalhunde für Gehörlose, oder zur Hilfe bei epileptischen Anfällen. Eine Einschränkung auf Blindenführhunde würde andere Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen, die auf die Assistenz ihres Tieres angewiesen sind, benachteiligen.
Inhalt
Antrag vom 10.12.2013, NR 753
Betreff: Änderung der Friedhofsordnung: Assistenzhunde zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In § 5 (2e) wird das Wort "Blindenhunde" durch "Assistenzhunde" ersetzt. Begründung: Blindenführhunde sind nur eine Spezialisierung von Assistenzhunden. Assistenzhunde helfen Menschen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen, aber es gibt beispielsweise auch Hunde für Menschen mit Diabetes, Signalhunde für Gehörlose, oder zur Hilfe bei epileptischen Anfällen. Eine Einschränkung auf Blindenführhunde würde andere Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen, die auf die Assistenz ihres Tieres angewiesen sind, benachteiligen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2013
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