Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen
Vorlagentyp: NR Piraten
Begründung
Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an. Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit. Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.12.2013, NR 752 Betreff: Änderung der Friedhofsordnung:
Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder
Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater
Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im
Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende
§ 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der
nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an. Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die
Panoramafreiheit:
"Zulässig ist, Werke, die sich
bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der
Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu
verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die
Panoramafreiheit.
Überdies ist heutzutage eine
Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr
möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien
Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr,
Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von
einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der
Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die
werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme
um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien
privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch,
denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin
pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine
Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird
die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen,
Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen
Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater
Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos
gestrichen werden. Antragsteller:
Piraten
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Herbert
Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi
Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO I, TOP 26 Der Antrag der
LINKE:, die Beratung des Tagesordnungspunktes 6. bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE
gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
abgelehnt. Der Antrag der SPD, nur die Beratung der Vorlage NR 755 bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von
CDU und GRÜNE gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER abgelehnt. Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
Piraten (= Ablehnung); RÖMER (= Votum im Plenum)
zu 2.
Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE
WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme)
zu
4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5.
Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR
746 = Ablehnung) NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746
=Annahme) REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 =
Prüfung und Berichterstattung) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
a) Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner, Thiele, zu
Löwenstein und Münz dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP
(= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU,
GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FREIE WÄHLER, NPD und REP (=
Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE.
und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP
(= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und
NPD gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme)
zu 4.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen
FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu 5.
Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 4007, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 67 42