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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit der Vorlage NR 417 beantragte Akteneinsicht wird um folgende Akten erweitert: sämtliche Akten aus den Jahren 2012-2016, die Kosten und Abgaben zum Gegenstand haben, die die Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Grundstücks geleistet hat. Begründung: Mit der Anfrage A 229 vom 26.07.2017 wurden verschiedene Fragen hinsichtlich der von der Stadt Frankfurt zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit der im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaft In der "In der Au 14-16" stehen. Die Anfrage wurde innerhalb der vorgesehenen Frist nicht beantwortet. Daher ist die Einsichtnahme in die entsprechenden Akten erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2017, NR 458

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks/Erweiterung der Akteneinsicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die mit der Vorlage NR 417 beantragte Akteneinsicht wird um folgende Akten erweitert: sämtliche Akten aus den Jahren 2012-2016, die Kosten und Abgaben zum Gegenstand haben, die die Stadt Frankfurt als Eigentümerin des Grundstücks geleistet hat. Begründung: Mit der Anfrage A 229 vom 26.07.2017 wurden verschiedene Fragen hinsichtlich der von der Stadt Frankfurt zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit der im Eigentum der Stadt stehenden Liegenschaft In der "In der Au 14-16" stehen. Die Anfrage wurde innerhalb der vorgesehenen Frist nicht beantwortet. Daher ist die Einsichtnahme in die entsprechenden Akten erforderlich.Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 487

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 20
Ältestenausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
1. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. Dem Antrag NR 487 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. c) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 487 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 20
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Die Vorlage NR 458 wird für erledigt erklärt. 2. a) Dem Antrag NR 487 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 487 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL

Reden im Parlament

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