Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks
Begründung
Akteneinsichtsausschusses zu Anfragen an den Magistrat bezüglich eines Gewerbegrundstücks Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die in den Jahren 2007 bis 2016 direkt oder indirekt an den Magistrat gerichteten Anfragen von Unternehmen bezüglich eines für Gewerbeansiedlung geeigneten Grundstückes. Begründung: In der 15. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 beantwortete der Magistrat die Frage Nr. 785. Gegenstand der Frage war das Grundstück "In der Au 14-16". Dieses etwa 15.000 qm große Grundstück liegt im Gewerbegebiet und wurde von der Stadt im Jahr 1988 mit dem Ziel erworben, dort Gewerbe anzusiedeln. Seit dem Erwerb sind fast 30 Jahre vergangen, ohne dass dort Gewerbe angesiedelt wurde, obwohl nach Angaben des Magistrats ständig zahlreiche Unternehmen bei der Stadt nach geeigneten Grundstücken nachfragen. Auf die Frage, wie viele Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren bei der Stadt nach Gewerbegrundstücken der genannten Größe nachgefragt haben und aus welchen Gründen der Magistrat das Areal auf Anfrage nicht angeboten hatte, antwortete dieser: "Konkrete Anfragen zu dieser Liegenschaft hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht gegeben". Gegenstand der Frage war jedoch nicht die Nachfrage von Unternehmen nach dem konkreten Grundstück, sondern allgemein nach einem Grundstück der genannten Größe. Die Frage war eindeutig und so einfach formuliert, so dass sie vom zuständigen Dezernenten auch verstanden werden konnte. Es ist auch ganz offensichtlich, dass ein Unternehmen an die Stadt nicht mit der Frage nach einem konkreten Grundstück herantritt, sondern allgemein nach einem Grundstück mit bestimmten Eigenschaften (Größe, Erschließung, Autobahnanschluss etc.) fragt. Der Magistrat dokumentiert mit seiner Antwort ein weiteres Mal, dass er nicht gewillt ist, Fragen der Stadtverordneten entsprechend den Vorschriften der HGO zu beantworten. Da eine weitere Nachfrage sinnlos erscheint, ist daher eine Akteneinsicht geboten. Vorgelegt werden sollen zunächst sämtliche Anfragen von Unternehmen an den Magistrat aus den Jahren 2012 bis 2016, die in der Stadt Frankfurt auf der Suche nach einem Gewerbegrundstück waren bzw. sind. Vorgelegt werden sollen dabei auch sämtliche Anfragen, die nicht direkt an den Magistrat gerichtet waren, sondern an eine andere Institution oder Organisation (z.B. IHK, Wirtschaftsförderung etc.), von diesen jedoch an den Magistrat zur Bearbeitung bzw. Beantwortung weitergeleitet wurden.