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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc. 2016

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 248 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc. 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859, Ziff. I. 1 a-c - NR 326/12 GRÜNE, l. B 108/16 - zu Ziffer I.1 a) und b) Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. 2016 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2014-1920-4, B-2014-1925-4 und B-2014-1930-4, Berliner Straße 51, "Kornmarkt Arkaden": 3 Läden in den Erdgeschoss-Zonen der neu errichteten Gebäude. Einzelhandel neu (insgesamt): 1.908 m2 Bauanträge eingereicht am 19.12.2014; Baugenehmigungen erteilt zwischen Mai und Juni 2016 B-2015-1143-4, Zeil 112, Entkernung und teilweise Rückbau des Einzelhandelskaufhauses, Neuerrichtung eines Geschäftshauses mit Verkaufsflächen von 1. UG - 7. OG und 4 Einzelhandelsflächen von 1. UG -1. OG. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 20.092 m2 Bauantrag eingereicht am 30.07.2015; Baugenehmigung erteilt am 15.03.2016 B-2015-1978-4, Große Eschenheimer Straße/ Stiftstraße, Neubau mit Einzelhandelsbetrieben u. Schank- u. Speisewirtschaften. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 1.908 m2 Bauantrag eingereicht am 18.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.04.2016 B-2016-596-5, Kaiserstraße 62, Zusammenlegung von Ladeneinheiten in dem Verbrauchermarkt im EG. Verkaufsfläche Einzelhandel neu (Verbrauchermarkt + 7 Läden): 1.727 m2 Bauantrag eingereicht am 10.05.2016; Baugenehmigung erteilt am 18.11.2016 B-2015-1529-4, Alt-Niederursel 2, Rückbau Autohaus und Verkleinerung Getränkemarkt, Errichtung Lebensmittelmarkt mit Kita und Mehrfamilienhaus. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 1.864 m2 Bauantrag eingereicht am 22.09.2015; Baugenehmigung erteilt am 08.06.2016 B-2015-2058-4, Maybachstraße 20, Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 886 m2 Bauantrag eingereicht am 15.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.06.2016 B-2015-633-5, Hahnstraße 37, Errichtung eines Wohn-und Geschäftshauses mit 3 Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 3.154 m2 Bauantrag eingereicht am 23.04.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.05.2016 B-2015-2108-5, Kuhwaldstraße 61, Neuerrichtung von 2 Gebäudeteilen mit einem großflächigen Einzelhandel im EG. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 1.351 m2 Bauantrag eingereicht am 18.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 06.10.2016 B-2016-1491-4, Platenstraße 99, Erweiterung und Anbau eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 172 m2, gesamt: 1.188 m2 Bauantrag eingereicht am 13.10.2016; Baugenehmigung erteilt am 09.12.2016 B-2015-647-6, Sossenheimer Weg 67, Verkaufsflächenerweiterung an einem Verbrauchermarkt. Verkaufsfläche Einzelhandel neu: 93,35 m2, gesamt: 1615,62 m2 Bauantrag eingereicht am 27.04.2015; Baugenehmigung erteilt am 25.04.2016 Begründung: Die Vorhaben Berliner Straße 51, Zeil 112 und Große Eschenheimer Straße/ Stiftstraße befinden sich im A-Zentrum Innenstadt, das Vorhaben Kaiserstraße 62 liegt im B-Zentrum Bahnhofsviertel. Durch den Neubau des Lebensmittelmarktes Alt-Niederursel 2 im D-Zentrum Niederursel wird die Grundversorgungsfunktion des Ortskerns gestärkt. Weitere Ansiedlungen und Erweiterungen von Lebensmittelmärkten befinden sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, aber in städtebaulich integrierten Lagen und dienen der Nahversorgung. Wie im letzten Bericht bereits dargestellt betrifft dies die Vorhaben in der Maybachstraße (Neubau eines in die Wohnbebauung integrierten Lebensmittelmarktes am Standort der alten Batschkapp), in der Hahnstraße (Lebensmittelmärkte und Drogerie in S-Bahn-Nähe für den neu entstehenden Grundversorgungsbedarf der neuen Wohnbevölkerung der Bürostadt) und den Lebensmittelmarkt in der City West (Kuhwaldstraße 61). Bei den Vorhaben Platenstraße 99 und Sossenheimer Weg 67 handelt es sich um geringfügige Verkaufsflächenerweiterungen von Nahversorgungsstandorten. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2016 wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche im Ergebnis die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen könnten: B702 Ä2, Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße -2. Änderung (13.10.2016) Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans sollen auf dem ehemaligen Deutsche-Bank-Areal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Hochhäuser geschaffen werden. Ziel ist die Entstehung eines vielseitigen, dichten und urbanen Quartiers. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, in den Sockelgeschossen Einzelhandel-, Gastronomie- und Kulturnutzungen sowie eine Kindertagesstätte anzusiedeln. B715 Ä, Güterplatz / Heinrichstraße - 1. Änderung (25.02.2016) Gemäß der Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.01.2015 könnten nach positivem Gutachten 3.000 qm Einzelhandel statt bisher 1.500 qm (vgl. Textteil Nr. 1.3 zum B715) zulässig werden. B893, Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center (16.06.2016) Erweiterung Hessen-Center um 14.000 qm Einzelhandel von 39.100 qm auf insgesamt etwa 53.100 qm. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Bericht des Magistrats vom 22.04.2016, B 108 Bericht des Magistrats vom 28.05.2018, B 155 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 8, 9, 16 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) Eine Vertreterin der SPD-Fraktion war während der Abstimmung nicht anwesend. 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1864, 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 Aktenzeichen: 61 00