Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen etc. 2016
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B
248 Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge,
Baugenehmigungen etc. 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859, Ziff. I. 1
a-c - NR 326/12 GRÜNE, l. B
108/16 - zu Ziffer I.1 a) und b)
Als
großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2
überschreiten. 2016 wurden für die folgenden
großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt:
B-2014-1920-4, B-2014-1925-4
und B-2014-1930-4, Berliner Straße 51, "Kornmarkt Arkaden": 3 Läden in den
Erdgeschoss-Zonen der neu errichteten Gebäude. Einzelhandel neu (insgesamt):
1.908 m2 Bauanträge eingereicht am
19.12.2014; Baugenehmigungen erteilt zwischen Mai und Juni 2016 B-2015-1143-4,
Zeil 112, Entkernung und teilweise Rückbau des Einzelhandelskaufhauses,
Neuerrichtung eines Geschäftshauses mit Verkaufsflächen von 1. UG - 7. OG
und 4 Einzelhandelsflächen von 1. UG -1. OG. Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
20.092 m2 Bauantrag eingereicht am
30.07.2015; Baugenehmigung erteilt am 15.03.2016 B-2015-1978-4, Große
Eschenheimer Straße/ Stiftstraße, Neubau mit Einzelhandelsbetrieben u.
Schank- u. Speisewirtschaften. Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
1.908 m2 Bauantrag eingereicht am
18.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.04.2016 B-2016-596-5, Kaiserstraße
62, Zusammenlegung von Ladeneinheiten in dem Verbrauchermarkt im EG.
Verkaufsfläche
Einzelhandel neu (Verbrauchermarkt + 7 Läden): 1.727 m2 Bauantrag
eingereicht am 10.05.2016; Baugenehmigung erteilt am 18.11.2016
B-2015-1529-4, Alt-Niederursel 2, Rückbau Autohaus und Verkleinerung
Getränkemarkt, Errichtung Lebensmittelmarkt mit Kita und Mehrfamilienhaus.
Verkaufsfläche
Einzelhandel neu: 1.864 m2 Bauantrag eingereicht am
22.09.2015; Baugenehmigung erteilt am 08.06.2016 B-2015-2058-4, Maybachstraße
20, Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einem großflächigen
Einzelhandelsbetrieb. Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
886 m2 Bauantrag eingereicht am
15.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.06.2016 B-2015-633-5, Hahnstraße
37, Errichtung eines Wohn-und Geschäftshauses mit 3 Einzelhandelsflächen im
Erdgeschoss. Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
3.154 m2 Bauantrag eingereicht am
23.04.2015; Baugenehmigung erteilt am 27.05.2016 B-2015-2108-5, Kuhwaldstraße
61, Neuerrichtung von 2 Gebäudeteilen mit einem großflächigen Einzelhandel
im EG. Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
1.351 m2 Bauantrag eingereicht am
18.12.2015; Baugenehmigung erteilt am 06.10.2016 B-2016-1491-4, Platenstraße
99, Erweiterung und Anbau eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes.
Verkaufsfläche
Einzelhandel neu: 172 m2, gesamt: 1.188 m2 Bauantrag eingereicht am
13.10.2016; Baugenehmigung erteilt am 09.12.2016 B-2015-647-6,
Sossenheimer Weg 67, Verkaufsflächenerweiterung an einem Verbrauchermarkt.
Verkaufsfläche Einzelhandel neu:
93,35 m2, gesamt: 1615,62 m2 Bauantrag eingereicht am
27.04.2015; Baugenehmigung erteilt am 25.04.2016 Begründung: Die
Vorhaben Berliner Straße 51, Zeil 112 und Große Eschenheimer
Straße/ Stiftstraße befinden sich im A-Zentrum
Innenstadt, das Vorhaben Kaiserstraße 62 liegt im B-Zentrum
Bahnhofsviertel. Durch den Neubau des Lebensmittelmarktes Alt-Niederursel
2 im D-Zentrum Niederursel wird die Grundversorgungsfunktion des Ortskerns
gestärkt. Weitere Ansiedlungen und
Erweiterungen von Lebensmittelmärkten befinden sich außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche, aber in städtebaulich integrierten Lagen und dienen der
Nahversorgung. Wie im letzten Bericht bereits dargestellt betrifft dies die
Vorhaben in der Maybachstraße (Neubau eines in die Wohnbebauung
integrierten Lebensmittelmarktes am Standort der alten Batschkapp), in der
Hahnstraße (Lebensmittelmärkte und Drogerie in S-Bahn-Nähe für den neu
entstehenden Grundversorgungsbedarf der neuen Wohnbevölkerung der Bürostadt)
und den Lebensmittelmarkt in der City West (Kuhwaldstraße 61). Bei den Vorhaben
Platenstraße 99 und Sossenheimer Weg 67 handelt es sich um
geringfügige Verkaufsflächenerweiterungen von Nahversorgungsstandorten. zu Ziffer I.1 c) Im Jahr 2016
wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche im
Ergebnis die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen
könnten: B702 Ä2, Bankenviertel -
Zwischen Taunusanlage und Goethestraße -2. Änderung (13.10.2016) Mit der zweiten
Änderung des Bebauungsplans sollen auf dem ehemaligen Deutsche-Bank-Areal die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Hochhäuser geschaffen werden. Ziel
ist die Entstehung eines vielseitigen, dichten und urbanen Quartiers. Zu diesem
Zweck ist vorgesehen, in den Sockelgeschossen Einzelhandel-, Gastronomie- und
Kulturnutzungen sowie eine Kindertagesstätte anzusiedeln. B715 Ä,
Güterplatz / Heinrichstraße - 1. Änderung (25.02.2016) Gemäß der Änderung
des Aufstellungsbeschlusses vom 29.01.2015 könnten nach positivem Gutachten
3.000 qm Einzelhandel statt bisher 1.500 qm (vgl. Textteil Nr. 1.3 zum B715)
zulässig werden. B893, Südlich Borsigallee / Am
Hessen-Center (16.06.2016) Erweiterung Hessen-Center um
14.000 qm Einzelhandel von 39.100 qm auf insgesamt etwa 53.100 qm. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.06.2012, NR 326
Bericht des
Magistrats vom 22.04.2016, B 108
Bericht des
Magistrats vom 28.05.2018, B 155
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 8, 9, 16
Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9
am 24.08.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6
am 12.09.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
16 am 12.09.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8
am 14.09.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1
am 19.09.2017, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und
fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion war während der Abstimmung nicht
anwesend. 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.11.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1864, 15. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 Aktenzeichen: 61 00