Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und -begrünung auf Dächern städtischer Liegenschaften gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. II. Für die Baumaßnahmen werden Mittel in Höhe von 40 Mio. € benötigt. Die Baumaßnahmen werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt. III. Für den ersten Bauabschnitt werden nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse für städtische Liegenschaften gemäß Anlage 3 20 Mio. € bewilligt und freigegeben. IV. Zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte und den dann weiteren folgenden energetischen Sanierungen werden 12 zusätzliche Stellen unter der Produktgruppe 34.04 geschaffen. 3 Stellen werden über die Stellenplanreserve 2024 zur Verfügung gestellt, weitere 9 Stellen werden über die dynamische Stellenbesetzung oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Baumaßnahme die Mittel in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandgebäude" zur Verfügung stehen. b. die Maßnahme für den ersten Bauabschnitt über eine in der Produktgruppe 34.04 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, c. für den zweiten Bauabschnitt der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt wird. Darin wird auch über die Umsetzung des ersten Bauabschnittes berichtet, d. Jahresfolgekosten in Höhe von 2.354 Mio.€ zukünftige Haushalte belasten, davon Personalaufwendungen in Höhe von 1,196 Mio. €, e. dem stehen Jahreserträge aus der Stromerzeugung und Heizenergieeinsparung in Höhe von ca. 1,145 Mio. € gegenüber. f. die Einnahmen aus PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer, Körperschafts- und ggfs. Gewerbe- und Kapitalertragsteuer unterliegen und damit die Erträge entsprechend reduzieren. g. Können einzelne Dächer aus Anlage 3 aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht realisiert werden, werden nach vorheriger Prüfung der Eigentumsverhältnisse Liegenschaften aus Anlage 6 nachrücken. h. Sofern geeignete Fördermittel bei Land, Bund oder EU zur Verfügung stehen, werden diese genutzt, damit möglichst viele Liegenschaften ausgestattet werden können. Der Eigenanteil soll 20 Mio. € nicht überschreiten. i. Übersteigen die Baukosten der Einzelmaßnahmen die entsprechende Vorlagegrenze gemäß Revisionsordnung von netto 500.000 €, sind die Entwurfsplanungen und Kostenermittlungen jeweils der Revision im Zuge der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Prüfung vorzulegen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22) beschlossen, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Außerdem wurde bereits mit dem Magistratsbericht B 108 vom 12.03.2021 festgestellt, dass 10 zusätzliche Stellen im ABI geschaffen werden und ca. 10 Mio. € pro Jahr an Finanzmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssten, um innerhalb von fünf Jahren Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen zu errichten.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Schon am 21.07.2020 hat das Amt für Bau und Immobilien ein Konzept zur Klimaallianz vorgelegt, dass für eine Klimaneutralität der städtischen Liegenschaften bis zum Jahr 2050 einen Personalbedarf von 125 zusätzlichen Stellen und einen Finanzbedarf von 100 Mio. € für die Auflösung des Sanierungsstaus in den städtischen Gebäuden ermittelt (Anlage 1).
D. Klimaschutz
Als Antwort auf die Frage F 162 vom 08.07.2021 hat der Magistrat am 17.07.2021 geantwortet, dass für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude bis zum Jahr 2035 bereits damals Investitionen von rund 223 Mio. € pro Jahr und 250 zusätzlichen Stellen erforderlich waren. Die entsprechenden auf den heuten Zeitpunkt angepassten Berechnungsgrundlagen sind in der Anlage 2 beigefügt.