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Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und -begrünung auf Dächern städtischer Liegenschaften gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. II. Für die Baumaßnahmen werden Mittel in Höhe von 40 Mio. € benötigt. Die Baumaßnahmen werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt. III. Für den ersten Bauabschnitt werden nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse für städtische Liegenschaften gemäß Anlage 3 20 Mio. € bewilligt und freigegeben. IV. Zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte und den dann weiteren folgenden energetischen Sanierungen werden 12 zusätzliche Stellen unter der Produktgruppe 34.04 geschaffen. 3 Stellen werden über die Stellenplanreserve 2024 zur Verfügung gestellt, weitere 9 Stellen werden über die dynamische Stellenbesetzung oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass a. für die Baumaßnahme die Mittel in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandgebäude" zur Verfügung stehen. b. die Maßnahme für den ersten Bauabschnitt über eine in der Produktgruppe 34.04 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, c. für den zweiten Bauabschnitt der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit eine weitere Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt wird. Darin wird auch über die Umsetzung des ersten Bauabschnittes berichtet, d. Jahresfolgekosten in Höhe von 2.354 Mio.€ zukünftige Haushalte belasten, davon Personalaufwendungen in Höhe von 1,196 Mio. €, e. dem stehen Jahreserträge aus der Stromerzeugung und Heizenergieeinsparung in Höhe von ca. 1,145 Mio. € gegenüber. f. die Einnahmen aus PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer, Körperschafts- und ggfs. Gewerbe- und Kapitalertragsteuer unterliegen und damit die Erträge entsprechend reduzieren. g. Können einzelne Dächer aus Anlage 3 aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht realisiert werden, werden nach vorheriger Prüfung der Eigentumsverhältnisse Liegenschaften aus Anlage 6 nachrücken. h. Sofern geeignete Fördermittel bei Land, Bund oder EU zur Verfügung stehen, werden diese genutzt, damit möglichst viele Liegenschaften ausgestattet werden können. Der Eigenanteil soll 20 Mio. € nicht überschreiten. i. Übersteigen die Baukosten der Einzelmaßnahmen die entsprechende Vorlagegrenze gemäß Revisionsordnung von netto 500.000 €, sind die Entwurfsplanungen und Kostenermittlungen jeweils der Revision im Zuge der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Prüfung vorzulegen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

18
18. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz)

Ablehnung:
AfD
Annahme:
GRÜNE SPD Linke FDP BFF-BIG Volt FRAKTION
Enthaltung:
CDU
8
8. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209); Gartenpartei (= Enthaltung)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD Linke FDP Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz
Enthaltung:
Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen