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Energieeinsparende Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der B 475 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass bei allen in Planung und in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ab sofort grundsätzlich energiesparende Maßnahmen genutzt werden. - Dabei sollen bei in Planung befindlichen Gebäuden die Dächer immer mit Photovoltaik-, Solarthermieanlagen und Brauchwasserspeicher ausgestattet werden. - Bei bereits in Bau befindlichen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt am Main ist eine Nachrüstung zu prüfen und ggf. umzusetzen. - Abweichungen sind zu begründen.

Begründung

Gebäude sollen mindestens 100 Jahre genutzt werden. Daher müssen alle Bauprojekte - ob öffentlich oder privat - bereits heute klimaneutral geplant und gebaut werden. Ansonsten kann Frankfurt seine Klimaziele, nämlich Klimaneutralität im Jahre 2035 nicht erreichen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung - NR 316/2022 - "Klimaneutrales Frankfurt 2035" - https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_316_2022.pdf ). Offensichtlich ist eine nachträgliche energetische Sanierung deutlich kostenintensiver ist als eine gleich zu Beginn oder im Laufe des Bauprojekts umgesetzte.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 17
OBR 12
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung OA 322 2023 1. Die Vorlage B 475 dient unter Hinweis auf OA 322 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 350/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle