Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung - sieht mit Sorge die stetige Zunahme von Spielhallen im Stadtgebiet, deren Eröffnung häufig mit negativen Begleiterscheinungen in den betroffenen Stadtteilen verbunden ist und ein zusätzliches Risiko zur Verbreitung von Spielsucht bedeutet. - begrüßt die Einschränkung der Öffnungszeiten von Spielhallen und die Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil zum Bau einer Spielhalle in Niederursel durch den Magistrat. - beauftragt den Magistrat weitere Maßnahmen zur besseren Steuerung der Verbreitung von Spielhallen zu prüfen und soweit möglich in einem Spielhallensteuerungsprogramm umzusetzen: a) Erlass von oder Änderung bereits bestehender Bebauungspläne inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z.B. "trading-down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen für unzulässig zu erklären, b) Überarbeitung der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, dass Spielhallen in angemessenem Verhältnis zur Nutzfläche einen der Realität entsprechenden Parkplatzbedarf nachweisen müssen, c) der Magistrat soll keine städtischen Liegenschaften an Spielhallenbetreiber vermieten und in städtischen Liegenschaften keine Werbung für Spielhallen zulassen, d) Starten einer Initiative über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel einer Gesetzesänderung, damit im Sinne einer umfassenden Suchtprävention wirksame Regelungen für alle Arten von Glückspielen, gerade auch für Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, beschlossen werden. e) Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der bestehenden Spielautomatensteuer rechtlich zulässig ist, f) Prüfung welche sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch geändert werden könnten, um den Kommunen geeignete Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Anzahl und den Standort von Spielhallen besser planerisch oder ordnungsrechtlich steuern zu können. Begründung: In den letzten Jahren wurden in Frankfurt immer mehr Spielhallen eröffnet. Dieser Boom hat häufig zu Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Ortsbeiräten als für die Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Der Stadt Frankfurt sind zur Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden. Gerade deshalb sollten alle Möglichkeiten auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene ausgenutzt werden, um die negativen Auswirkungen von Spielhallen begrenzen und deren weitere Entwicklung sinnvoll steuern zu können.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.09.2010, NR 1994 Betreff: Der Ausbreitung von Spielhallen
wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung
- sieht mit Sorge die stetige Zunahme von
Spielhallen im Stadtgebiet, deren Eröffnung häufig mit negativen
Begleiterscheinungen in den betroffenen Stadtteilen verbunden ist und ein
zusätzliches Risiko zur Verbreitung von Spielsucht bedeutet. - begrüßt die Einschränkung der Öffnungszeiten von
Spielhallen und die Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil zum Bau einer
Spielhalle in Niederursel durch den Magistrat. - beauftragt den Magistrat weitere Maßnahmen zur
besseren Steuerung der Verbreitung von Spielhallen zu prüfen und soweit möglich
in einem Spielhallensteuerungsprogramm umzusetzen: a) Erlass von oder Änderung bereits bestehender
Bebauungspläne inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und
Funktionsanalyse mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen
städtebaulicher Gründe (z.B. "trading-down-Effekt", Verzerrung des Boden- und
Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und
Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen für unzulässig zu
erklären, b) Überarbeitung
der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, dass Spielhallen in angemessenem Verhältnis
zur Nutzfläche einen der Realität entsprechenden Parkplatzbedarf nachweisen
müssen, c) der Magistrat
soll keine städtischen Liegenschaften an Spielhallenbetreiber vermieten und in
städtischen Liegenschaften keine Werbung für Spielhallen zulassen, d) Starten einer Initiative über die
kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel einer Gesetzesänderung, damit im Sinne
einer umfassenden Suchtprävention wirksame Regelungen für alle Arten von
Glückspielen, gerade auch für Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen,
beschlossen werden. e)
Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der bestehenden Spielautomatensteuer
rechtlich zulässig ist, f)
Prüfung welche sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch
geändert werden könnten, um den Kommunen geeignete Möglichkeiten an die Hand zu
geben, um die Anzahl und den Standort von Spielhallen besser planerisch oder
ordnungsrechtlich steuern zu können. Begründung: In den letzten Jahren wurden
in Frankfurt immer mehr Spielhallen eröffnet. Dieser Boom hat häufig zu
Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Ortsbeiräten als für die
Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Der Stadt Frankfurt sind
zur Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden. Gerade
deshalb sollten alle Möglichkeiten auf kommunaler sowie auf Landes- und
Bundesebene ausgenutzt werden, um die negativen Auswirkungen von Spielhallen
begrenzen und deren weitere Entwicklung sinnvoll steuern zu können. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Walter
Seubert
Stadtv. Jochem Heumann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170
Bericht des
Magistrats vom 28.11.2011, B 482
Vortrag des
Magistrats vom 02.04.2012, M 81
Antrag vom
22.05.2012, OF
182/2
Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 44 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 15.09.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage NR 1994 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG 44. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.09.2010, TO I, TOP
8 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
1994 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (=
erster bis dritter Spiegelstrich sowie Buchstaben a) bis c) und e) bis f)
Annahme, Buchstabe d) Ablehnung) 50. Sitzung der KAV am
04.10.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR
1994 wird zugestimmt. 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
1994 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER; SPD (=
Votum im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Absatz d) Ablehnung,
Rest der Vorlage Annahme) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
a)
Der Vorlage NR 1952 wird im Rahmen der Vorlage NR 1994 zugestimmt. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Loizides, Langer, Ursula Busch, Rinn,
Feldmayer, Dr. von Beckh und Heuser sowie von Stadtrat Stein dienen zur
Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 1994 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Loizides, Langer, Ursula Busch, Rinn, Feldmayer, Dr. von
Beckh und Heuser sowie von Stadtrat Stein dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. zu a) CDU, GRÜNE
und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE
WÄHLER, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Erledigung)
zu 2.
zu a) erster bis dritter Spiegelstrich, Buchstabe
a) bis c), e) und f): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, NPD
und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung) Buchstabe d): CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen REP und NPD (=
Ablehnung) 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1994 spätestens in einem Monat
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2011, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 482) vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 8960, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 § 609, 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.09.2011 Aktenzeichen: 32 0