Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M
45 Betreff:
Bebauungsplan NW 24b Nr. 1
Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä -
jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1)
BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, §
851 (M 170) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungen der
betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplanentwurf zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der
Bebauungspläne NW 24b Nr. 1Ä, NW 24b Nr. 2Ä und NW 24d Nr. 1Ä
mit geänderten räumlichen Geltungsbereichen durchgeführt wurden. II. Es dient zur Kenntnis, dass während der
Beteiligungen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger
öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB keine
Stellungnahmen vorgebracht wurden. III. Die vorgelegte
1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1, NW 24b
Nr. 2 und NW 24d Nr. 1, jeweils in der Fassung vom 21.08.2012, wird
nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die vorgelegten
Begründungen zur 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne datieren vom
04.01.2013. Begründung: Übersichtskarte
Zu I.: Die Bebauungsplanentwürfe wurden auf der Grundlage
des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 (§ 851)
aufgestellt. In Abweichung zu diesem Aufstellungsbeschluss wurden zum einen
solche Flächen nicht mehr in die räumlichen Geltungsbereiche einbezogen, wo
aufgrund bestehenden Planungsrechts die Gefahr der Ansiedlung unerwünschter
Nutzungen nicht besteht (z.B. Gemeinbedarfsflächen oder Wohngebietsflächen).
Zum anderen waren solche Flächen nicht mehr Bestandteil der räumlichen
Geltungsbereiche, deren Einbeziehung nicht zur Umsetzung der Planungsziele
beträgt, den zentralen Versorgungsbereich von Rödelheim vor städtebaulich
negativen Beeinträchtigungen zu schützen und eine Beeinträchtigung
schutzbedürftiger Nutzungen und Anlagen zu verhindern. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13
(2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 19.09.2012 bis 22.10.2012
Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Bebauungsplanentwürfen gegeben. Während
dieser Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu III.: Nach § 10 BauGB beschließt die Gemeinde die
vorgelegte jeweils 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b
Nr. 1, NW 24b Nr. 2 und NW 24d Nr. 1 als Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung
sind in den Begründungen zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der
Bebauungspläne, welche Anlagen zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung sind, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für diese jeweils 1. vereinfachte Änderung der
Bebauungspläne nicht. Anlage 1_Plan (ca. 2,7 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 672 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 857 KB) Anlage 4_Begruendung (ca. 734 KB) Anlage 5_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 6_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 7_Textteil (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2011, M 170
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
13.03.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7
am 09.04.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 45
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP
19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und
REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 19. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.04.2013, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2013, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 45
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und
REP; NPD (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3094, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00