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Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 45 Betreff: Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 851 (M 170) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1Ä, NW 24b Nr. 2Ä und NW 24d Nr. 1Ä mit geänderten räumlichen Geltungsbereichen durchgeführt wurden. II. Es dient zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden. III. Die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1, NW 24b Nr. 2 und NW 24d Nr. 1, jeweils in der Fassung vom 21.08.2012, wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die vorgelegten Begründungen zur 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne datieren vom 04.01.2013. Begründung: Übersichtskarte Zu I.: Die Bebauungsplanentwürfe wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 (§ 851) aufgestellt. In Abweichung zu diesem Aufstellungsbeschluss wurden zum einen solche Flächen nicht mehr in die räumlichen Geltungsbereiche einbezogen, wo aufgrund bestehenden Planungsrechts die Gefahr der Ansiedlung unerwünschter Nutzungen nicht besteht (z.B. Gemeinbedarfsflächen oder Wohngebietsflächen). Zum anderen waren solche Flächen nicht mehr Bestandteil der räumlichen Geltungsbereiche, deren Einbeziehung nicht zur Umsetzung der Planungsziele beträgt, den zentralen Versorgungsbereich von Rödelheim vor städtebaulich negativen Beeinträchtigungen zu schützen und eine Beeinträchtigung schutzbedürftiger Nutzungen und Anlagen zu verhindern. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 19.09.2012 bis 22.10.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Bebauungsplanentwürfen gegeben. Während dieser Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu III.: Nach § 10 BauGB beschließt die Gemeinde die vorgelegte jeweils 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1, NW 24b Nr. 2 und NW 24d Nr. 1 als Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in den Begründungen zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne, welche Anlagen zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung sind, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese jeweils 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne nicht. Anlage 1_Plan (ca. 2,7 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 672 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 857 KB) Anlage 4_Begruendung (ca. 734 KB) Anlage 5_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 6_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 7_Textteil (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.03.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 09.04.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 19. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.04.2013, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2013, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP; NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3094, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00