Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M
170 Betreff:
Bebauungsplan NW 24b Nr. 1
Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte
Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960 (NR
1994) I.1 Zur Änderung der rechtsverbindlichen
Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2 -
Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim - in Frankfurt am Main sind
die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung, NW 24b Nr. 2 Ä -
1. vereinfachte Änderung, NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung,
aufzustellen. Die räumlichen Geltungsbereiche der
zu ändernden Bereiche der Bebauungspläne ergeben sich aus dem vorgelegten
Lageplan vom 23.08.2011 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung der
Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet
wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen zu
veröffentlichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der
Bebauungsplanänderungen Mit den Bebauungsplänen sollen die planerischen
Voraussetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten (MK)
und in den Mischgebieten (MI) geschaffen und die vorhandenen Bebauungs- und
Nutzungsstrukturen sowie die Funktion als zentraler Versorgungsbereich
gesichert und fortentwickelt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 11.11.2010, § 8960 sollen unter anderem bestehende Bebauungspläne in
begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B.
"Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges,
Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und
Dienstleistungsbetrieben) mit dem Ziel geändert werden, die weitere Ansiedlung
von Spielhallen zu verhindern. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, in
Kraft getreten am 07.06.1974, setzt in zwei Teilbereichen Kerngebiet (MK), in
einem Teilbereich Mischgebiet (MI) und in zwei weiteren, kleineren
Teilbereichen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, in
Kraft getreten am 21.06.1977, setzt in neun Teilbereichen Mischgebiet (MI), in
drei Teilbereichen Gewerbegebiet (GE), in drei Teilbereichen ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) sowie jeweils Flächen für die Landwirtschaft, Dauerkleingärten,
Bahnanlagen und ein Baugrundstück für Gemeinbedarf Kirche fest. Der Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim,
in Kraft getreten am 03.10.1974, setzt in einem Teilbereich Kerngebiet (MK), in
19 Teilbereichen Mischgebiet (MI) sowie in fast allen anderen Teilbereichen
reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA) fest. Daneben werden Flächen für
Bahnanlagen, Friedhof, zwei Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Kirche und
Schule) und auf der östlichen Seite der Nidda öffentliche Grünflächen
festgesetzt. Für die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1
und 2 - Rödelheim-Nord ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968, für den
Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim die BauNVO von 1962 anzuwenden,
in denen jedoch keine Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten in Misch- und
Kerngebiete getroffen wurden. Derzeit befinden sich innerhalb der Misch- und
Kerngebietsbereiche der genannten Bebauungspläne zehn dokumentierte
Vergnügungsstätten, unter anderem in der Radilostraße, der Burgfriedenstraße,
in der Straße Alt Rödelheim und in der Alexanderstraße. Die große Anzahl von zehn dokumentierten
Vergnügungsstätten im Stadtteil Rödelheim, sowie zahlreiche Läden mit minderer
Produktqualität, häufiger Nutzerwechsel und zum Teil Gebäude mit schlechter
Bausubstanz stehen der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungs- und
Wohnbereiches von Rödelheim entgegen. Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä.
tragen nicht zu einer Aufwertung der Geschäftslagen bei und sollen daher in den
Geltungsbereichen der Bebauungspläne nicht mehr zulässig sein. Die Änderungen sollen sich ausschließlich auf die
ergänzende Festsetzung der Einschränkung von zwei Nutzungsarten (Misch- und
Kerngebiete) erstrecken. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige
Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2
- Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim bleiben bestehen. Die vorhandenen Vergnügungsstätten genießen im
Rahmen ihrer Baugenehmigungen Bestandsschutz. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen
Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung der Bebauungspläne im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Anlage Lageplan (ca. 5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.10.2011, OF 61/7
Antrag vom
15.09.2011, OF 62/7
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
09.09.2010, NR 1994
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2013, M 45 Zuständige
Ausschüsse: Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 14.09.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7
am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und
FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme)
4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.10.2011, TO I, TOP
17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (=
Enthaltung) 4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.11.2011, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 170
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 851, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 61 00