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Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Betreff: Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960 (NR 1994) I.1 Zur Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim - in Frankfurt am Main sind die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung, NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung, NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung, aufzustellen. Die räumlichen Geltungsbereiche der zu ändernden Bereiche der Bebauungspläne ergeben sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 23.08.2011 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung der Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen Mit den Bebauungsplänen sollen die planerischen Voraussetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten (MK) und in den Mischgebieten (MI) geschaffen und die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sowie die Funktion als zentraler Versorgungsbereich gesichert und fortentwickelt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8960 sollen unter anderem bestehende Bebauungspläne in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B. "Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) mit dem Ziel geändert werden, die weitere Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, in Kraft getreten am 07.06.1974, setzt in zwei Teilbereichen Kerngebiet (MK), in einem Teilbereich Mischgebiet (MI) und in zwei weiteren, kleineren Teilbereichen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, in Kraft getreten am 21.06.1977, setzt in neun Teilbereichen Mischgebiet (MI), in drei Teilbereichen Gewerbegebiet (GE), in drei Teilbereichen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie jeweils Flächen für die Landwirtschaft, Dauerkleingärten, Bahnanlagen und ein Baugrundstück für Gemeinbedarf Kirche fest. Der Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim, in Kraft getreten am 03.10.1974, setzt in einem Teilbereich Kerngebiet (MK), in 19 Teilbereichen Mischgebiet (MI) sowie in fast allen anderen Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA) fest. Daneben werden Flächen für Bahnanlagen, Friedhof, zwei Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Kirche und Schule) und auf der östlichen Seite der Nidda öffentliche Grünflächen festgesetzt. Für die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 und 2 - Rödelheim-Nord ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968, für den Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim die BauNVO von 1962 anzuwenden, in denen jedoch keine Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten in Misch- und Kerngebiete getroffen wurden. Derzeit befinden sich innerhalb der Misch- und Kerngebietsbereiche der genannten Bebauungspläne zehn dokumentierte Vergnügungsstätten, unter anderem in der Radilostraße, der Burgfriedenstraße, in der Straße Alt Rödelheim und in der Alexanderstraße. Die große Anzahl von zehn dokumentierten Vergnügungsstätten im Stadtteil Rödelheim, sowie zahlreiche Läden mit minderer Produktqualität, häufiger Nutzerwechsel und zum Teil Gebäude mit schlechter Bausubstanz stehen der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungs- und Wohnbereiches von Rödelheim entgegen. Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zu einer Aufwertung der Geschäftslagen bei und sollen daher in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne nicht mehr zulässig sein. Die Änderungen sollen sich ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung der Einschränkung von zwei Nutzungsarten (Misch- und Kerngebiete) erstrecken. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim bleiben bestehen. Die vorhandenen Vergnügungsstätten genießen im Rahmen ihrer Baugenehmigungen Bestandsschutz. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Anlage Lageplan (ca. 5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.10.2011, OF 61/7 Antrag vom 15.09.2011, OF 62/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.09.2010, NR 1994 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 45 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 14.09.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.10.2011, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.11.2011, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 851, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 61 00

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