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Lärmwirkungsstudie

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,

  1. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird, abzulehnen; 2. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht. Begründung: Am 28.05.2010 stellte die Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus. Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden soll. Die Forderung nach einer Untersuchung zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls zielführend. Ziel der von den Medizinern geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen, wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden, insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm. Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht (vgl. § 7692 aus der
  2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010).

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Betreff: Lärmwirkungsstudie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird, abzulehnen; 2. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht. Begründung: Am 28.05.2010 stellte die Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus. Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden soll. Die Forderung nach einer Untersuchung zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls zielführend. Ziel der von den Medizinern geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen, wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden, insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm. Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht (vgl. § 7692 aus der 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010). Antragsteller: FAG Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.04.2010, B 220 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 702 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 371 Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 415 Bericht des Magistrats vom 22.11.2013, B 541 Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 315 Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 351 Bericht des Magistrats vom 24.10.2016, B 273 Bericht des Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 224 Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 271 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 435 Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 284 Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 301 Bericht des Magistrats vom 31.07.2023, B 304 Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.06.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1894 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 220 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 220 = Kenntnis, NR 1894 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 222 = Zurückweisung, NR 1894 = Annahme) Stv. Holtz (B 220 = Kenntnis) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 220 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8586, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 83 1

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