Lärmwirkungsstudie
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird, abzulehnen; 2. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht. Begründung: Am 28.05.2010 stellte die Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus. Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden soll. Die Forderung nach einer Untersuchung zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls zielführend. Ziel der von den Medizinern geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen, wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden, insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm. Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht (vgl. § 7692 aus der
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010).
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Betreff: Lärmwirkungsstudie
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie
von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird,
abzulehnen; 2. die Erstellung einer
Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und
Erkrankungsrisiken untersucht. Begründung: Am 28.05.2010 stellte die
Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der
Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung
mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende
Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus.
Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen
Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren
Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und
Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden
soll. Die Forderung nach einer Untersuchung
zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen
Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG
vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls
zielführend. Ziel der von den Medizinern
geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der
Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen,
wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von
Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches
(zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht
wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden,
insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur
Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von
betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm.
Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher
hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen
und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von
Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der
Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer
erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen
anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die
Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen
Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung
begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass
Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig
Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig
davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit
aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem
relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der
Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich
mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung
einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen
und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang
zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht (vgl. § 7692 aus der 41.
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010). Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.04.2010, B 220
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.11.2010, B 702
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 371
Bericht des
Magistrats vom 10.09.2012, B 415
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2013, B 541
Bericht des
Magistrats vom 11.08.2014, B 315
Bericht des
Magistrats vom 28.09.2015, B 351
Bericht des
Magistrats vom 24.10.2016, B 273
Bericht des
Magistrats vom 26.01.2018, B 14
Bericht des
Magistrats vom 30.07.2018, B 224
Bericht des
Magistrats vom 05.08.2019, B 271
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2020, B 435
Bericht des
Magistrats vom 02.08.2021, B 284
Bericht des
Magistrats vom 01.08.2022, B 301
Bericht des
Magistrats vom 31.07.2023, B 304
Bericht des
Magistrats vom 30.08.2024, B 331
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.06.2010, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1894 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 220 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 220 = Kenntnis, NR
1894 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 222 = Zurückweisung,
NR 1894 = Annahme) Stv. Holtz (B 220 = Kenntnis)
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO I, TOP 10
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 220 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 8586, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 83 1