Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.10.2016, B
273 Betreff:
Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am
Main? Vorgang: l.
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6563 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B
351/15 - Der Magistrat setzt sich weiterhin in der
Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die
Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - in Frankfurt am
Main und in der Region ein. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der
Magistrat auf den aktuellen Sachstand - zum 2. Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz,
- zu den Lärmpausen, - zur Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf
den Parallelbahnen, - zu LNAS (Low Noise Augmentation System) -
Assistenzsystem für Piloten für ein lärmoptimiertes Anflugverfahren, - zur ICANA 2016 - Internationale Konferenz zum
Aktiven Schallschutz, - zur Lärmobergrenze und - zur Förderung satellitengestützter
Navigationsverfahren. Zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz
Im Forum Flughafen und Region wird derzeit ein
zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz entwickelt. Sobald das
Maßnahmenpaket vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Lärmpausen Seit dem 23.04.2015 werden am frühen Morgen und am
späten Abend bei Westbetrieb (Betriebsrichtung 25) einzelne Lande- und
Startbahnen nicht genutzt, um die Fluglärmbelastungen für die Anwohner zu
reduzieren. - Morgens wird zwischen 5 und 6 Uhr
auf der Nordwestbahn und der Centerbahn gelandet. Es finden keine Landungen auf
der Südbahn statt. Die Starts erfolgen ausschließlich von der Südbahn. - Abends wird zwischen 22 und 23 Uhr nur auf der
Südbahn gelandet. Es finden keine Landungen auf der Nordwestbahn und der
Centerbahn statt. Die Starts erfolgen von der Startbahn West und der
Centerbahn. Von der Bündelung der Landungen
profitieren in der Abendstunde insbesondere die südlichen Stadtteile
Frankfurts. Nach einjährigem Probebetrieb wurden
die Lärmpausen am 30. Mai 2016 in den Regelbetrieb übernommen. Die Lärmpausen
wurden während des Probebetriebes umfassend evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lärmpausen mit einer hohen
Verlässlichkeit zur Anwendung kommen. Die Lärmbelastung konnte messbar gesenkt
werden. Das Wahrnehmungs-Monitoring hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und
Bürger möchten, dass die Lärmpausen beibehalten werden. Weitere Informationen - Hessische Staatskanzlei: Lärmpausen, Regelbetrieb
am Frankfurter Flughafen, https://aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe/ausg
abe-541/regelbetrieb-am-frankfurter-flughafen - ISOE GmbH / ZEUS GmbH (2016): Ergebnisse des
Wahrnehmungs-Monitoring von Lärmpausen am Frankfurter Flughafen, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/2
34._sitzung_am_09.03.2016/top_3_-_abschlussbericht_wahrnehmungs-_und_wirkungsmon
itoring_laermpausen__maerz_2016.pdf - Forum Flughafen und Region (07.03.2016):
Bewegungszahlen zum Lärmpausenmonitoring,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/234._sitzung_am_09.03.2016/
top_3_-_laermpausen__bewegungszahlen_2013-2015.pdf - Fraport AG (2016): Lärmpausen am Flughafen
Frankfurt / Main Betriebliches Monitoring April 2015 -Februar 2016, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/2
34._sitzung_am_09.03.2016/top_3_-_laermpausen__betriebliches_monitoring_april_20
15_-_februar_2016.pdf - Forum Flughafen und Region (2016): Probebetrieb der
Lärmpausen -Monitoringergebnisse,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/234._sitzung_am_09.03.2016/
top_3_-_praes._ffr__monitoring-ergebnisse_des_probebetriebs_der_laermpausen__9.3
.2016.pdf Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf den
Parallelbahnen Die DFS
Deutsche Flugsicherung hat den Mitgliedern der Fluglärmkommission am 06.07.16
das erste lärmärmere Anflugverfahren auf GBAS-Basis zur Beratung vorgestellt:
Die Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3,0 auf 3,2 Grad auf der Südbahn. Die
Erfahrungen mit dem bereits auf der Landebahn Nordwest mithilfe eines zweiten
ILS (Instrumentenlandesystem) eingeführten höheren Anfluggleitwinkels von 3,2
Grad waren durchweg positiv. Je nach Standort der Messstation und Flugzeugtyp
reduzierten sich die Maximalpegel unter dem Anflugpfad um 0,5 bis 1,5 dB(A).
Die Mitglieder der Fluglärmkommission stimmten zu, auch auf der Südbahn dieses
lärmärmere Anflugverfahren einzuführen. Nach derzeitiger Planung der DFS soll
das Verfahren am 30.03.2017 in Kraft gesetzt werden. Weitere Informationen - Gerald Seefloth, DFS, Abteilung Ausbau, Engineering
& Consulting, 06.07.2016, GBAS Anflüge mit 3.2° in Frankfurt,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to
p_2_-_praes._dfs__gbas_3-2__gls-y_fra__6.7.2016.pdf - Fluglärmkommission Frankfurt, Pressemitteilung zur
236. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 06.07.2016,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/pm
_flk_zur_236._sitzung_am_6.7.2016. pdf LNAS (Low Noise Augmentation System) -
Assistenzsystem für Piloten für ein lärmoptimiertes Anflugverfahren Das DLR (Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt )
hat in einem Forschungsprojekt mit dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus des
Forums Flughafen und Region ein Assistenzsystem entwickelt, das den Piloten
über ein Display im Cockpit anzeigt, wo genau welche Handlungen durchgeführt
werden müssen, um mit den Vorgaben der Anfluglotsen einen optimalen Sinkflug zu
gestalten. Dabei ist es das Ziel, die optimalen Zeitpunkte für das Ausfahren
der Klappen und des Fahrwerks so zu wählen, dass ein Teil der Landephase im
leisen und treibstoffsparenden Leerlauf stattfinden kann. Das Assistenzsystem
wurde zunächst im Flugsimulator und bei ersten Forschungsflügen ohne anderen
umgebenden Flugverkehr getestet. Im September 2016 wurde das System dann am
Flughafen Frankfurt an drei Tagen mit einem Forschungsflugzeug im Regelbetrieb
getestet. Das Projekt wird vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus als Projekt des
aktiven Schallschutzes mit 560.000 € gefördert. Die Ergebnisse des
Projekts werden auf der 4. ICANA 2016, der internationalen Konferenz zum
Aktiven Schallschutz, die am 24. und 25.11.2016 in Frankfurt am Main
stattfindet, präsentiert und anschließend veröffentlicht. Weitere Informationen: - DLR (26.09.2016): Weniger Fluglärm und geringerer
Verbrauch: Drei Tage Testflüge in Frankfurt mit dem DLR-Forschungsflugzeug ATRA
für ein neues Projekt zum aktiven Schallschutz
http://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10081/151_read-19394/#/gallery/2
4437 ICANA 2016 - Internationale Konferenz zum Aktiven
Schallschutz In diesem Jahr veranstaltet das
Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) die vierte internationale Konferenz zum
Aktiven Schallschutz. Die ICANA 2016 befasst sich mit neuen Maßnahmen am
Flughafen Frankfurt, Ergebnissen von Pilotprojekten sowie neuen
Forschungsvorhaben zum aktiven Schallschutz. Weitere Informationen: - Forum Flughafen und Region (FFR):
http://icana.umwelthaus.org/icana-2016/ueberblick-konferenz/ Lärmobergrenze (LOG) Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert
seit vielen Jahren die verbindliche Festschreibung einer Lärmobergrenze.
Bereits im Jahr 2000 hatte das Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze
empfohlen, um die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und
Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen
der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des
Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem
Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im
Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat am 27. September
2016 sein Konzept zur Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt
vorgestellt. Das Modell sieht vor, das in Zukunft erlaubte Lärmniveau um 1,8
Dezibel gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu
senken. Die Lärmobergrenze soll die Fläche begrenzen, in der die Lärmbelastung
besonders hoch ist, nicht die Flugbewegungen. Jedes Jahr soll anhand der
stattgefundenen Flugbewegungen berechnet werden, ob die Lärmobergrenze im
Vorjahr eingehalten worden ist. Wenn die LOG einmal überschritten worden ist,
müssen Fraport und die Fluggesellschaften Maßnahmen zur Lärmreduktion umsetzen.
Wird die Grenze zweimal hintereinander überschritten, wird im Folgejahr die
Anzahl der Flugbewegungen eingefroren. Dazu soll es allerdings möglichst nicht
kommen. Vielmehr sollen mit der LOG Anreize geschaffen werden, frühzeitig den
Lärm zu reduzieren. Der Minister hat der Luftverkehrswirtschaft Verhandlungen
angeboten, um zu einer Vereinbarung zur Einführung einer Lärmobergrenze zu
kommen. Sollte keine Einigung erzielt werden, soll die Betriebsgenehmigung
geändert werden.
Weitere Informationen: - HMWEVL (27.09.16): Presseinformation Lärmobergrenze
für den Frankfurter Flughafen Entwicklung ermöglichen - Lärm begrenzen
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/16-09-27_laermoberg
renze.pdf - HMWEVL (27.09.16): Präsentation
Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen Entwicklung ermöglichen - Lärm
begrenzen
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/16-09-27_prasentati
on_log_druck.pdf
- FLK (27.09.2016):
Pressemitteilung Minister Al-Wazir legt Konzept einer Lärmobergrenze vor
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2016-aktuelles/pm_flk_zum_ent
wurf_einer_laermobergrenze_des_hmwevl__27.9.2016.pdf Förderung satellitengestützter Navigationsverfahren
Die Mitglieder der Fluglärmkommission
und damit auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordern seit vielen
Jahren die Einführung satellitengestützter Navigationsverfahren. Diese
Verfahren ermöglichen lärmärmeres Fliegen, indem höher angeflogen und genauer
navigiert werden kann. Es ist das Ziel, Siedlungsgebiete zu umfliegen. Die
Umsetzung dieser Forderung gestaltet sich sehr langwierig, weil gleichzeitig
Fortschritte auf drei Ebenen erreicht werden müssen: 1. Bereitstellung der erforderlichen Technik am
Boden, 2. entsprechende Ausrüstung der
Flugzeuge und 3. Entwicklung von Flugverfahren, die
auf dieser Technik basieren. Ein erster Schritt in diesem Zusammenhang ist das
lärmärmere Anflugverfahren auf GBAS-Basis zur Anhebung des Anfluggleitwinkels
von 3,0 auf 3,2 Grad auf der Südbahn. Das größte Hindernis für eine flächendeckende
Einführung innovativer Flugverfahren ist die Ausrüstung der Flugzeuge mit
genauerer und satellitengestützter Technik. Flugverfahren können nur dann in
der Praxis umgesetzt werden, wenn die überwiegende Zahl der Flugzeuge diese
auch anwenden können, da Mischverkehre eine flüssige Abwicklung des
Flugbetriebs nicht gewährleisten können. Auf der Grundlage eines Antrages der
Stadt Offenbach forderte die Fluglärmkommission am 06.07.2016, die Ausstattung
der am Flughafen Frankfurt operierenden Flugzeuge mit moderner
Navigationstechnik verbindlich vorzuschreiben. Sowohl das
Wirtschaftsministerium als auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurden aufgefordert zu prüfen, auf
welche Weise dies umgesetzt werden kann. Außerdem wurden alle Verantwortungsträger
aufgefordert, eine Erhöhung der GBAS-Ausrüstungsquote aktiv zu unterstützen und
ggf. mit - auch finanziellen - Anreizen zu fördern. Darüber hinaus hat die FLK die DFS gebeten, den
Mitgliedern der Fluglärmkommission eine Übersicht über den aktuellen Sachstand
(Definition, Vorteile, Kombinationsmöglichkeiten) aller aktuell diskutierten
unterschiedlichen navigatorischen technischen Ausstattungsmerkmale und
aktuellen Ausrüstungsstände am Flughafen Frankfurt zur Verfügung zu
stellen. Weitere Informationen - Fluglärmkommission Frankfurt (06.07.16): TOP 3
Beschluss "Förderung satellitengestützter Navigationsverfahren"
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to
p_3_-_beschluss__foerderung_satellitengestuetzter_navigationsverfahren__6.7.2016
.pdf - Fluglärmkommission Frankfurt,
Pressemitteilung zur 236. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am
06.07.2016,
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/pm
_flk_zur_236._sitzung_am_6.7.2016. pdf Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
08.12.2016, OF
271/5 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Antrag vom
21.09.2005, NR 2032
Antrag vom
14.06.2010, NR 1894
Bericht des
Magistrats vom 28.09.2015, B 351
Bericht des
Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 26.10.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 273 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 273 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 271/5 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (=
Annahme) 8. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
9. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.03.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
10. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.04.2017, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 74
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
12. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2017, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
14. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.09.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
15. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 273 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und BFF (=
Kenntnis) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1857, 15. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.11.2017 Aktenzeichen: 79 3