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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2016, B 273 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6563 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 351/15 - Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - in Frankfurt am Main und in der Region ein. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf den aktuellen Sachstand - zum 2. Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz, - zu den Lärmpausen, - zur Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf den Parallelbahnen, - zu LNAS (Low Noise Augmentation System) - Assistenzsystem für Piloten für ein lärmoptimiertes Anflugverfahren, - zur ICANA 2016 - Internationale Konferenz zum Aktiven Schallschutz, - zur Lärmobergrenze und - zur Förderung satellitengestützter Navigationsverfahren. Zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz Im Forum Flughafen und Region wird derzeit ein zweites Maßnahmenpaket zum Aktiven Schallschutz entwickelt. Sobald das Maßnahmenpaket vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Lärmpausen Seit dem 23.04.2015 werden am frühen Morgen und am späten Abend bei Westbetrieb (Betriebsrichtung 25) einzelne Lande- und Startbahnen nicht genutzt, um die Fluglärmbelastungen für die Anwohner zu reduzieren. - Morgens wird zwischen 5 und 6 Uhr auf der Nordwestbahn und der Centerbahn gelandet. Es finden keine Landungen auf der Südbahn statt. Die Starts erfolgen ausschließlich von der Südbahn. - Abends wird zwischen 22 und 23 Uhr nur auf der Südbahn gelandet. Es finden keine Landungen auf der Nordwestbahn und der Centerbahn statt. Die Starts erfolgen von der Startbahn West und der Centerbahn. Von der Bündelung der Landungen profitieren in der Abendstunde insbesondere die südlichen Stadtteile Frankfurts. Nach einjährigem Probebetrieb wurden die Lärmpausen am 30. Mai 2016 in den Regelbetrieb übernommen. Die Lärmpausen wurden während des Probebetriebes umfassend evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lärmpausen mit einer hohen Verlässlichkeit zur Anwendung kommen. Die Lärmbelastung konnte messbar gesenkt werden. Das Wahrnehmungs-Monitoring hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger möchten, dass die Lärmpausen beibehalten werden. Weitere Informationen - Hessische Staatskanzlei: Lärmpausen, Regelbetrieb am Frankfurter Flughafen, https://aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe/ausg abe-541/regelbetrieb-am-frankfurter-flughafen - ISOE GmbH / ZEUS GmbH (2016): Ergebnisse des Wahrnehmungs-Monitoring von Lärmpausen am Frankfurter Flughafen, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/2 34._sitzung_am_09.03.2016/top_3_-_abschlussbericht_wahrnehmungs-_und_wirkungsmon itoring_laermpausen__maerz_2016.pdf - Forum Flughafen und Region (07.03.2016): Bewegungszahlen zum Lärmpausenmonitoring, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/234._sitzung_am_09.03.2016/ top_3_-_laermpausen__bewegungszahlen_2013-2015.pdf - Fraport AG (2016): Lärmpausen am Flughafen Frankfurt / Main Betriebliches Monitoring April 2015 -Februar 2016, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/2 34._sitzung_am_09.03.2016/top_3_-_laermpausen__betriebliches_monitoring_april_20 15_-_februar_2016.pdf - Forum Flughafen und Region (2016): Probebetrieb der Lärmpausen -Monitoringergebnisse, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/234._sitzung_am_09.03.2016/ top_3_-_praes._ffr__monitoring-ergebnisse_des_probebetriebs_der_laermpausen__9.3 .2016.pdf Anhebung des Anfluggleitwinkels auf 3,2° auf den Parallelbahnen Die DFS Deutsche Flugsicherung hat den Mitgliedern der Fluglärmkommission am 06.07.16 das erste lärmärmere Anflugverfahren auf GBAS-Basis zur Beratung vorgestellt: Die Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3,0 auf 3,2 Grad auf der Südbahn. Die Erfahrungen mit dem bereits auf der Landebahn Nordwest mithilfe eines zweiten ILS (Instrumentenlandesystem) eingeführten höheren Anfluggleitwinkels von 3,2 Grad waren durchweg positiv. Je nach Standort der Messstation und Flugzeugtyp reduzierten sich die Maximalpegel unter dem Anflugpfad um 0,5 bis 1,5 dB(A). Die Mitglieder der Fluglärmkommission stimmten zu, auch auf der Südbahn dieses lärmärmere Anflugverfahren einzuführen. Nach derzeitiger Planung der DFS soll das Verfahren am 30.03.2017 in Kraft gesetzt werden. Weitere Informationen - Gerald Seefloth, DFS, Abteilung Ausbau, Engineering & Consulting, 06.07.2016, GBAS Anflüge mit 3.2° in Frankfurt, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to p_2_-_praes._dfs__gbas_3-2__gls-y_fra__6.7.2016.pdf - Fluglärmkommission Frankfurt, Pressemitteilung zur 236. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 06.07.2016, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/pm _flk_zur_236._sitzung_am_6.7.2016. pdf LNAS (Low Noise Augmentation System) - Assistenzsystem für Piloten für ein lärmoptimiertes Anflugverfahren Das DLR (Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt ) hat in einem Forschungsprojekt mit dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus des Forums Flughafen und Region ein Assistenzsystem entwickelt, das den Piloten über ein Display im Cockpit anzeigt, wo genau welche Handlungen durchgeführt werden müssen, um mit den Vorgaben der Anfluglotsen einen optimalen Sinkflug zu gestalten. Dabei ist es das Ziel, die optimalen Zeitpunkte für das Ausfahren der Klappen und des Fahrwerks so zu wählen, dass ein Teil der Landephase im leisen und treibstoffsparenden Leerlauf stattfinden kann. Das Assistenzsystem wurde zunächst im Flugsimulator und bei ersten Forschungsflügen ohne anderen umgebenden Flugverkehr getestet. Im September 2016 wurde das System dann am Flughafen Frankfurt an drei Tagen mit einem Forschungsflugzeug im Regelbetrieb getestet. Das Projekt wird vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus als Projekt des aktiven Schallschutzes mit 560.000 € gefördert. Die Ergebnisse des Projekts werden auf der 4. ICANA 2016, der internationalen Konferenz zum Aktiven Schallschutz, die am 24. und 25.11.2016 in Frankfurt am Main stattfindet, präsentiert und anschließend veröffentlicht. Weitere Informationen: - DLR (26.09.2016): Weniger Fluglärm und geringerer Verbrauch: Drei Tage Testflüge in Frankfurt mit dem DLR-Forschungsflugzeug ATRA für ein neues Projekt zum aktiven Schallschutz http://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10081/151_read-19394/#/gallery/2 4437 ICANA 2016 - Internationale Konferenz zum Aktiven Schallschutz In diesem Jahr veranstaltet das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) die vierte internationale Konferenz zum Aktiven Schallschutz. Die ICANA 2016 befasst sich mit neuen Maßnahmen am Flughafen Frankfurt, Ergebnissen von Pilotprojekten sowie neuen Forschungsvorhaben zum aktiven Schallschutz. Weitere Informationen: - Forum Flughafen und Region (FFR): http://icana.umwelthaus.org/icana-2016/ueberblick-konferenz/ Lärmobergrenze (LOG) Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die verbindliche Festschreibung einer Lärmobergrenze. Bereits im Jahr 2000 hatte das Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze empfohlen, um die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat am 27. September 2016 sein Konzept zur Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt vorgestellt. Das Modell sieht vor, das in Zukunft erlaubte Lärmniveau um 1,8 Dezibel gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu senken. Die Lärmobergrenze soll die Fläche begrenzen, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist, nicht die Flugbewegungen. Jedes Jahr soll anhand der stattgefundenen Flugbewegungen berechnet werden, ob die Lärmobergrenze im Vorjahr eingehalten worden ist. Wenn die LOG einmal überschritten worden ist, müssen Fraport und die Fluggesellschaften Maßnahmen zur Lärmreduktion umsetzen. Wird die Grenze zweimal hintereinander überschritten, wird im Folgejahr die Anzahl der Flugbewegungen eingefroren. Dazu soll es allerdings möglichst nicht kommen. Vielmehr sollen mit der LOG Anreize geschaffen werden, frühzeitig den Lärm zu reduzieren. Der Minister hat der Luftverkehrswirtschaft Verhandlungen angeboten, um zu einer Vereinbarung zur Einführung einer Lärmobergrenze zu kommen. Sollte keine Einigung erzielt werden, soll die Betriebsgenehmigung geändert werden. Weitere Informationen: - HMWEVL (27.09.16): Presseinformation Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen Entwicklung ermöglichen - Lärm begrenzen https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/16-09-27_laermoberg renze.pdf - HMWEVL (27.09.16): Präsentation Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen Entwicklung ermöglichen - Lärm begrenzen https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/16-09-27_prasentati on_log_druck.pdf - FLK (27.09.2016): Pressemitteilung Minister Al-Wazir legt Konzept einer Lärmobergrenze vor http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2016-aktuelles/pm_flk_zum_ent wurf_einer_laermobergrenze_des_hmwevl__27.9.2016.pdf Förderung satellitengestützter Navigationsverfahren Die Mitglieder der Fluglärmkommission und damit auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordern seit vielen Jahren die Einführung satellitengestützter Navigationsverfahren. Diese Verfahren ermöglichen lärmärmeres Fliegen, indem höher angeflogen und genauer navigiert werden kann. Es ist das Ziel, Siedlungsgebiete zu umfliegen. Die Umsetzung dieser Forderung gestaltet sich sehr langwierig, weil gleichzeitig Fortschritte auf drei Ebenen erreicht werden müssen: 1. Bereitstellung der erforderlichen Technik am Boden, 2. entsprechende Ausrüstung der Flugzeuge und 3. Entwicklung von Flugverfahren, die auf dieser Technik basieren. Ein erster Schritt in diesem Zusammenhang ist das lärmärmere Anflugverfahren auf GBAS-Basis zur Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3,0 auf 3,2 Grad auf der Südbahn. Das größte Hindernis für eine flächendeckende Einführung innovativer Flugverfahren ist die Ausrüstung der Flugzeuge mit genauerer und satellitengestützter Technik. Flugverfahren können nur dann in der Praxis umgesetzt werden, wenn die überwiegende Zahl der Flugzeuge diese auch anwenden können, da Mischverkehre eine flüssige Abwicklung des Flugbetriebs nicht gewährleisten können. Auf der Grundlage eines Antrages der Stadt Offenbach forderte die Fluglärmkommission am 06.07.2016, die Ausstattung der am Flughafen Frankfurt operierenden Flugzeuge mit moderner Navigationstechnik verbindlich vorzuschreiben. Sowohl das Wirtschaftsministerium als auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurden aufgefordert zu prüfen, auf welche Weise dies umgesetzt werden kann. Außerdem wurden alle Verantwortungsträger aufgefordert, eine Erhöhung der GBAS-Ausrüstungsquote aktiv zu unterstützen und ggf. mit - auch finanziellen - Anreizen zu fördern. Darüber hinaus hat die FLK die DFS gebeten, den Mitgliedern der Fluglärmkommission eine Übersicht über den aktuellen Sachstand (Definition, Vorteile, Kombinationsmöglichkeiten) aller aktuell diskutierten unterschiedlichen navigatorischen technischen Ausstattungsmerkmale und aktuellen Ausrüstungsstände am Flughafen Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen - Fluglärmkommission Frankfurt (06.07.16): TOP 3 Beschluss "Förderung satellitengestützter Navigationsverfahren" http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/to p_3_-_beschluss__foerderung_satellitengestuetzter_navigationsverfahren__6.7.2016 .pdf - Fluglärmkommission Frankfurt, Pressemitteilung zur 236. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 06.07.2016, http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/236._sitzung_am_6.7.2016/pm _flk_zur_236._sitzung_am_6.7.2016. pdf Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2016, OF 271/5 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 351 Bericht des Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.10.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage B 273 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 271/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.04.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 273 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 273 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1857, 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.11.2017 Aktenzeichen: 79 3

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