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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 315 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4072 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 541/13 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf die 10-Jahres-Bilanz der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK). Die FLK hat am 18. Juli 2014 in einer Pressekonferenz in Frankfurt Main einen Statusbericht vorgelegt, der aufzeigt, wie weit man bei der Umsetzung von selbst initiierten Maßnahmen bisher gekommen ist. Der Bericht zeigt die zahlreichen Erfolge der Arbeit der Kommission auf. Es wird aber auch erkennbar, an welchen Stellen Bund, Land und Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft mehr Schutz vor Fluglärm bislang verweigern. Die FLK entwickelte seit 2004 eigenständig 80 Vorschläge zum aktiven und passiven Schallschutz, zur Durchführung einer umfassenden Lärmwirkungsstudie zum Lastenausgleich für besonders durch Fluglärm belastete Kommunen sowie zur Verbesserung der Transparenz bei der Strukturierung und Abwicklung des Flugverkehrs. Wie viele andere Kommunen hat auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen seiner Mitarbeit in der FLK in den vergangenen Jahren verschiedenste Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms und zur Erhöhung der Transparenz in die Fluglärmkommission eingebracht. Der vorliegende Sachstandsbericht zu den 80 Vorschlägen macht deutlich, dass etliche dieser Maßnahmen inzwischen umgesetzt sind bzw. sich auf der Agenda des Forums Flughafen und Region (FFR) befinden. Viele Vorschläge der FLK wurden von der Landespolitik aufgenommen und realisiert. So konnte ein höherer Anfluggleitwinkel ebenso durchgesetzt werden wie der Einstieg in den lärmmindernden Umbau von Flugzeugen. Die Fluglärmkommission Frankfurt hat sich als Akteur zu Fragen des Luftverkehrs und zur Fluglärmminderung entwickelt. Die Beratungsergebnisse der FLK haben heute ein höheres Gewicht als vor zehn Jahren. Allerdings zeigt die Bilanz auch deutlich, dass insbesondere die Entwicklung und Einführung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes sehr zeitaufwändig ist und der Zusammenarbeit vieler Akteure bedarf. Konkret ist hier die enge Zusammenarbeit mit dem FFR zu nennen. Die Pressemitteilung der Fluglärmkommission zur 10-Jahres-Bilanz, den zugrunde liegenden Bericht zum Realisierungsstand der Vorschläge sowie die zusammenfassende Präsentation der externen Gutachterin des Öko-Instituts Silvia Schütte sind auf der Internetseite der Fluglärmkommission Frankfurt unter www.flk-frankfurt.de abrufbar. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH derzeit eine Optimierung des Gesamtsystems der An- und Abflüge plant. Eine erläuternde Präsentation steht auf der Internetseite der Fluglärmkommission Frankfurt unter www.flk-frankfurt.de / Sitzungen / Sitzungen 2014 / 226. Sitzung am 9.7.2014 / mehr / TOP 3 - Präs. DFS, Modified Arrival Routes (MAR) - Beratung Stufe 1. Durch eine Anhebung des Gesamtsystems sollen ab 31.10.2014 sowohl Landungen als auch Starts deutlich höher geführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 22.11.2013, B 541 Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 13.08.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 4951, 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2014 Aktenzeichen: 70 3

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