Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 05.08.2019, B 271 Betreff: Welche Vorschläge zur
Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018,
§ 3207 - NR 2032/05 SPD, NR
1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 224/18 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der
Magistrat auf den Bericht B 224 vom 30.07.18 und damit auf das
Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz des Forums Flughafen und Region
(FFR) vom Januar 2018. Der Magistrat erwartet, dass im Jahr 2019 das
Konsultationsverfahren zur Maßnahme Frankfurt und Offenbach entlasten /
Entlastung 07 Nord (lang) beginnt. Die Maßnahme betrifft Starts bei
Betriebsrichtung 07 (Ost). Es handelt sich um eine kurz- bzw. mittelfristig
umsetzbare Maßnahme zur Umfliegung von Siedlungszentren. FFR (2018) Aktiver
Schallschutz INFOBLATT Nr. V-6(2) Seite 1
Ziel der Maßnahme ist, bei
Ostbetriebsrichtung 5 bis 20 schwere und damit besonders laute Flugzeuge pro
Tag von der Abflugstrecke 07-N(lang) auf die bestehende Strecke 07 Ost (SULUS
D) zu verlagern. Die Maßnahme würde zu Entlastungen in Frankfurt am Main und
Offenbach führen. Es käme jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms in Neu-Isenburg
und Heusenstamm. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters wird diese Maßnahme
im Rahmen der lokalen Konsultation gemeins am mit den be-
und entlasteten Kommunen erörtert werden. In diesem Verfahren können Kommunen
eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Weitere Infos zu den
Konsultationsverfahren veröffentlicht das FFR unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Antrag vom
21.09.2005, NR 2032
Antrag vom 14.06.2010,
NR 1894
Bericht des
Magistrats vom 30.07.2018, B 224
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2020, B 435
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16
Versandpaket: 14.08.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
16 am 20.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (=
Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 271 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (=
Zurückweisung) 34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 271 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Zurückweisung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4684, 34. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 24.10.2019 Aktenzeichen: 79 3