Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
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Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 271
Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3207 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 224/18 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf den Bericht B 224 vom 30.07.18 und damit auf das Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR) vom Januar 2018. Der Magistrat erwartet, dass im Jahr 2019 das Konsultationsverfahren zur Maßnahme Frankfurt und Offenbach entlasten / Entlastung 07 Nord (lang) beginnt. Die Maßnahme betrifft Starts bei Betriebsrichtung 07 (Ost). Es handelt sich um eine kurz- bzw. mittelfristig umsetzbare Maßnahme zur Umfliegung von Siedlungszentren. FFR (2018) Aktiver Schallschutz INFOBLATT Nr. V-6(2) Seite 1 Ziel der Maßnahme ist, bei Ostbetriebsrichtung 5 bis 20 schwere und damit besonders laute Flugzeuge pro Tag von der Abflugstrecke 07-N(lang) auf die bestehende Strecke 07 Ost (SULUS D) zu verlagern. Die Maßnahme würde zu Entlastungen in Frankfurt am Main und Offenbach führen. Es käme jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms in Neu-Isenburg und Heusenstamm. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters wird diese Maßnahme im Rahmen der lokalen Konsultation gemeins am mit den be- und entlasteten Kommunen erörtert werden. In diesem Verfahren können Kommunen eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Weitere Infos zu den Konsultationsverfahren veröffentlicht das FFR unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/.