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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 224 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2431 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 14/18 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat - wie angekündigt - auf das neue Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR). Das 2008 gebildete Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) ist das zentrale Prüforgan des FFR zur Bewertung aktiver Schallschutzmaßnahmen. Das Gremium hat am 26.01.2018 ein neues Maßnahmenprogramm vorgestellt. In der Vergangenheit hat sich das ExpASS vor allem mit Maßnahmen beschäftigt, die sich schnell umsetzen ließen. Das Potenzial dieser Maßnahmen ist weitgehend ausgeschöpft. Stärker als zuvor ist der Blick daher nun auf mittel- und langfristig umsetzbare Maßnahmen gerichtet. Technologische Entwicklungen sollen stärker vorangetrieben sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Das neue Programm enthält insgesamt 17 Maßnahmen, die sich thematisch nach ihrer Wirkung ordnen lassen: - Den Abstand zur Lärmquelle erhöhen Gebiete werden höher überflogen. - Siedlungszentren umfliegen An- und Abflugrouten werden in weniger dicht besiedelte Gebiete verlegt, wodurch die Anzahl der Betroffenen reduziert wird. - Spurtreue verbessern Indem Flugzeuge besser die Spur halten, verringert sich die Größe des überflogenen Gebiets. - Technologische Lärmminderung Technische Neuerungen reduzieren Geräusche, die am Flugzeug entstehen. - Rahmenbedingungen Hier geht es um Vorhaben, die durch die Gestaltung und Änderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen indirekt eine Verringerung von Fluglärm fördern. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Erforschung und Entwicklung langfristiger Maßnahmen. Sechs Vorhaben und Forschungsprojekte beschäftigen sich damit. Unter anderem sollen weitere Varianten zur Umfliegung von dicht bebauten Gebieten erforscht werden. Weitere Aktivitäten beschäftigen sich mit Anreiz-Systemen für die Fluggesellschaften zur Anschaffung leiserer Jets und mit der Prüfung juristischer Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes. Hier ist die Rede von gesetzlichen Änderungen, um Probebetriebe zügiger einführen zu können. Von den insgesamt 17 werden drei Maßnahmen, die die Fluglärmbelastung in Frankfurt am Main reduzieren könnten, nachfolgend erläutert: 1. Frankfurt und Offenbach entlasten Entlastung 07 Nord (lang) Diese Maßnahme betrifft Starts bei Betriebsrichtung 07 (Ost). Es handelt sich um eine kurz- bzw. mittelfristig umsetzbare Maßnahme zur Umfliegung von Siedlungszentren. FFR (2018) Aktiver Schallschutz INFOBLATT Nr. V-6(2) Seite 1 Die ursprüngliche Maßnahme wurde 2012 als Vorschlag "07 Nord ultralang" von der Allianz für Lärmschutz eingebracht. Sie sah vor, eine neue Abflugstrecke östlich der bestehenden Route 07-N(lang) einzuführen, um eine begrenzte Anzahl von Abflügen östlich an Frankfurt am Main vorbeizuführen. Dies sollte bei Betriebsrichtung 07 (Ost) die Fluglärmbelastung in Frankfurt am Main reduzieren. Prüfungen der Deutschen Flugsicherung haben gezeigt, dass eine neue Abflug-strecke "07 Nord ultralang" zu massiven Um- und Mehrwegen im Luftraum um den Flughafen führen würde. Aufgrund der Kreuzung von Landeanflügen müssten diese Wege außerdem in konstanter und relativ geringer Höhe durchgeführt werden. Damit käme es zu einer großflächigen zusätzlichen Lärmbelastung. Da die Entlastung der Menschen unterhalb der Abflugstrecke 07-N(lang) eine hohe Priorität für das ExpASS hat, hat das Gremium den Vorschlag zur neuen Maßnahme "Entlastung 07 Nord (lang)" weiterentwickelt. Ziel der neuen Variante ist, bei Ostbetriebsrichtung 5 bis 20 schwere und damit besonders laute Flugzeuge pro Tag von der Abflugstrecke 07-N(lang) auf die bestehende Strecke 07 Ost (SULUS D) zu verlagern. Eine Verlagerung von mehr als 20 Flugzeugen ist derzeit nicht möglich, da die SULUS-Abflugstrecke eine der bei Ostbetrieb am stärksten genutzten Abflugstrecken ist. Die Maßnahme würde zu Entlastungen in Frankfurt am Main und Offenbach führen. Es käme jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms in Neu-Isenburg und Heusenstamm. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters wird diese Maßnahme noch im Rahmen der lokalen Konsultation gemeinsam mit den be- und entlasteten Kommunen erörtert. In diesem Verfahren können Kommunen eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Weitere Infos zu den Konsultationsverfahren veröffentlicht das FFR unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/. 2. Untersuchung Startverfahren Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Untersuchung von Startverfahren. Es handelt sich um eine perspektivische Maßnahme zu den Rahmenbedingungen. Auf Initiative von Stadträtin Rosemarie Heilig, die die Stadt Frankfurt am Main im Koordinierungsrat des FFR vertritt, soll herausgefunden werden, ob für den Standort Frankfurt ein bestimmtes Startverfahren empfohlen werden kann. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Untersuchung der Startverfahren durch einen Gutachter. 3. Schallschutz-Assistent für Landungen Prüfauftrag Energiedisplay zur präzisen Durchführung von lärmarmen Anflügen (Low Noise Augmentation System - LNAS) Bei dieser perspektivischen Maßnahme handelt es sich um ein Forschungsprojekt zur technologischen Lärmminderung. Um den Fluglärm bei Landungen zu reduzieren, sollen die Piloten durch das neu entwickelte Assistenzsystem LNAS unterstützt werden. Dabei ist es das Ziel, das optimale Energieprofil einzuhalten. Dazu gehört, dass das Assistenzsystem den Piloten dabei hilft, so spät wie möglich die Landeklappen zu setzen und das Fahrwerk auszufahren und dabei trotzdem sicher zu landen. Das spätere Klappensetzen und Fahrwerkausfahren in Kombination mit der günstigsten Geschwindigkeit reduziert die Fluglärmbelastung entlang der Anflugstrecke. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hatte 2016 erste Testflüge mit LNAS in Frankfurt durchgeführt. Für die Langzeiterprobung rüstet die Deutsche Lufthansa nach Angaben des DLR derzeit bis zu 86 Flugzeuge der A320-Familie mit dem Assistenzsystem aus, damit das System bei Anflügen in Frankfurt weiter erprobt werden kann (DLR, 24.04.2018, DLR-Assistenzsystem für leiseres Landen wird gemeinsam mit der Lufthansa erprobt, https://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10204/296_read-26905/#/gallery/ 30217). Unter www.aktiver-schallschutz.de / Publikationen kann der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz "Das Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz am Frankfurter Flughafen" vom Dezember 2017 heruntergeladen werden. In diesem Bericht sind alle siebzehn Maßnahmen detailliert erläutert. Darüber hinaus kann die Loseblattsammlung "Infoblätter Aktiver Schallschutz" mit Stand Januar 2018 heruntergeladen bzw. Aktualisierungen können abonniert werden. Die Infoblätter enthalten Details zu allen Maßnahmen, Karten für eine bessere Übersicht und Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema "Aktiver Schallschutz". Das Maßnahmenprogramm des FFR wurde am 12. April 2018 im Ausschuss für Umwelt und Sport im Rahmen der "Berichte der Dezernenten" vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Antrag vom 12.11.2018, OF 219/16 Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 224 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3207, 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 25.10.2018 Aktenzeichen: 83 1

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