Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B
224 Betreff:
Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am
Main? Vorgang: l.
Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2431 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B
14/18 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der
Magistrat - wie angekündigt - auf das neue Maßnahmenprogramm zum Aktiven
Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR). Das 2008 gebildete Expertengremium Aktiver
Schallschutz (ExpASS) ist das zentrale Prüforgan des FFR zur Bewertung aktiver
Schallschutzmaßnahmen. Das Gremium hat am 26.01.2018 ein neues
Maßnahmenprogramm vorgestellt. In der Vergangenheit hat sich das ExpASS vor
allem mit Maßnahmen beschäftigt, die sich schnell umsetzen ließen. Das
Potenzial dieser Maßnahmen ist weitgehend ausgeschöpft. Stärker als zuvor ist
der Blick daher nun auf mittel- und langfristig umsetzbare Maßnahmen gerichtet.
Technologische Entwicklungen sollen stärker vorangetrieben sowie rechtliche und
politische Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Das neue Programm enthält insgesamt 17 Maßnahmen, die
sich thematisch nach ihrer Wirkung ordnen lassen: - Den Abstand zur Lärmquelle erhöhen Gebiete werden höher überflogen.
- Siedlungszentren umfliegen
An- und Abflugrouten werden in
weniger dicht besiedelte Gebiete verlegt, wodurch die Anzahl der Betroffenen
reduziert wird. - Spurtreue
verbessern Indem Flugzeuge
besser die Spur halten, verringert sich die Größe des überflogenen Gebiets.
- Technologische
Lärmminderung Technische
Neuerungen reduzieren Geräusche, die am Flugzeug entstehen. - Rahmenbedingungen Hier geht es um Vorhaben, die durch
die Gestaltung und Änderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen
indirekt eine Verringerung von Fluglärm fördern. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der
Erforschung und Entwicklung langfristiger Maßnahmen. Sechs Vorhaben und
Forschungsprojekte beschäftigen sich damit. Unter anderem sollen weitere
Varianten zur Umfliegung von dicht bebauten Gebieten erforscht werden. Weitere
Aktivitäten beschäftigen sich mit Anreiz-Systemen für die Fluggesellschaften
zur Anschaffung leiserer Jets und mit der Prüfung juristischer Möglichkeiten
zur Verbesserung des Lärmschutzes. Hier ist die Rede von gesetzlichen
Änderungen, um Probebetriebe zügiger einführen zu können. Von den insgesamt 17 werden drei Maßnahmen, die die
Fluglärmbelastung in Frankfurt am Main reduzieren könnten, nachfolgend
erläutert: 1. Frankfurt und
Offenbach entlasten Entlastung 07 Nord (lang) Diese Maßnahme betrifft Starts bei
Betriebsrichtung 07 (Ost). Es handelt sich um eine kurz- bzw. mittelfristig
umsetzbare Maßnahme zur Umfliegung von Siedlungszentren. FFR (2018) Aktiver Schallschutz INFOBLATT Nr.
V-6(2) Seite 1 Die ursprüngliche Maßnahme wurde 2012
als Vorschlag "07 Nord ultralang" von der Allianz für Lärmschutz eingebracht.
Sie sah vor, eine neue Abflugstrecke östlich der bestehenden Route 07-N(lang)
einzuführen, um eine begrenzte Anzahl von Abflügen östlich an Frankfurt am Main
vorbeizuführen. Dies sollte bei Betriebsrichtung 07 (Ost) die Fluglärmbelastung
in Frankfurt am Main reduzieren. Prüfungen der Deutschen Flugsicherung haben
gezeigt, dass eine neue Abflug-strecke "07 Nord ultralang" zu massiven Um- und
Mehrwegen im Luftraum um den Flughafen führen würde. Aufgrund der Kreuzung von
Landeanflügen müssten diese Wege außerdem in konstanter und relativ geringer
Höhe durchgeführt werden. Damit käme es zu einer großflächigen zusätzlichen
Lärmbelastung. Da die Entlastung der Menschen unterhalb der Abflugstrecke
07-N(lang) eine hohe Priorität für das ExpASS hat, hat das Gremium den
Vorschlag zur neuen Maßnahme "Entlastung 07 Nord (lang)" weiterentwickelt.
Ziel der neuen Variante ist, bei Ostbetriebsrichtung
5 bis 20 schwere und damit besonders laute Flugzeuge pro Tag von der
Abflugstrecke 07-N(lang) auf die bestehende Strecke 07 Ost (SULUS D) zu
verlagern. Eine Verlagerung von mehr als 20 Flugzeugen ist derzeit nicht
möglich, da die SULUS-Abflugstrecke eine der bei Ostbetrieb am stärksten
genutzten Abflugstrecken ist. Die Maßnahme würde zu Entlastungen in Frankfurt am
Main und Offenbach führen. Es käme jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms in
Neu-Isenburg und Heusenstamm. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters wird diese
Maßnahme noch im Rahmen der lokalen Konsultation gemeinsam mit den be- und
entlasteten Kommunen erörtert. In diesem Verfahren können Kommunen eigene Ideen
und Vorschläge einbringen. Weitere Infos zu den Konsultationsverfahren
veröffentlicht das FFR unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/.
2. Untersuchung
Startverfahren
Ein weiterer Bestandteil des
Maßnahmenprogramms ist die Untersuchung von Startverfahren. Es handelt sich um
eine perspektivische Maßnahme zu den Rahmenbedingungen. Auf Initiative von Stadträtin Rosemarie Heilig, die
die Stadt Frankfurt am Main im Koordinierungsrat des FFR vertritt, soll
herausgefunden werden, ob für den Standort Frankfurt ein bestimmtes
Startverfahren empfohlen werden kann. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die
Untersuchung der Startverfahren durch einen Gutachter. 3. Schallschutz-Assistent für
Landungen Prüfauftrag Energiedisplay zur präzisen Durchführung von
lärmarmen Anflügen (Low Noise Augmentation System - LNAS)
Bei dieser perspektivischen Maßnahme handelt es sich
um ein Forschungsprojekt zur technologischen Lärmminderung. Um den Fluglärm bei Landungen zu reduzieren, sollen
die Piloten durch das neu entwickelte Assistenzsystem LNAS unterstützt werden.
Dabei ist es das Ziel, das optimale Energieprofil einzuhalten. Dazu gehört,
dass das Assistenzsystem den Piloten dabei hilft, so spät wie möglich die
Landeklappen zu setzen und das Fahrwerk auszufahren und dabei trotzdem sicher
zu landen. Das spätere Klappensetzen und Fahrwerkausfahren in Kombination mit
der günstigsten Geschwindigkeit reduziert die Fluglärmbelastung entlang der
Anflugstrecke. Das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) hatte 2016 erste Testflüge mit LNAS in Frankfurt durchgeführt.
Für die Langzeiterprobung rüstet die Deutsche Lufthansa nach Angaben des DLR
derzeit bis zu 86 Flugzeuge der A320-Familie mit dem Assistenzsystem aus, damit
das System bei Anflügen in Frankfurt weiter erprobt werden kann (DLR,
24.04.2018, DLR-Assistenzsystem für leiseres Landen wird gemeinsam mit der
Lufthansa erprobt,
https://www.dlr.de/dlr/desktopdefault.aspx/tabid-10204/296_read-26905/#/gallery/
30217). Unter www.aktiver-schallschutz.de /
Publikationen kann der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz "Das
Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz am Frankfurter Flughafen" vom Dezember
2017 heruntergeladen werden. In diesem Bericht sind alle siebzehn Maßnahmen
detailliert erläutert. Darüber hinaus kann die Loseblattsammlung "Infoblätter
Aktiver Schallschutz" mit Stand Januar 2018 heruntergeladen bzw.
Aktualisierungen können abonniert werden. Die Infoblätter enthalten Details zu
allen Maßnahmen, Karten für eine bessere Übersicht und Erklärungen zu den
wichtigsten Begriffen rund um das Thema "Aktiver Schallschutz". Das Maßnahmenprogramm des FFR wurde am 12. April 2018
im Ausschuss für Umwelt und Sport im Rahmen der "Berichte der Dezernenten"
vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Antrag vom
21.09.2005, NR 2032
Antrag vom 14.06.2010,
NR 1894
Bericht des
Magistrats vom 26.01.2018, B 14
Antrag vom
12.11.2018, OF
219/16
Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 271
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16
Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
11 am 17.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 224 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3207, 25. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 25.10.2018 Aktenzeichen: 83 1