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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1857 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 273/16 - Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - in Frankfurt am Main und in der Region ein. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf den aktuellen Sachstand zum passiven Schallschutz nach Regionalfondsgesetz, zur Lärmobergrenze und zum Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz. Passiver Schallschutz nach Regionalfondsgesetz bis 2021 verlängert Nach dem Regionalfondsgesetz können Eigentümer/-innen über die bundesgesetzlichen Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz hinaus Zuschüsse bis zu 4350 Euro für baulichen Schallschutz und zur Verbesserung des Raumklimas beantragen. Konkret kann das Geld unter anderem für Fenster, Klimaanlagen oder Belüftungsgeräte verwendet werden. Das Fördergebiet für den Regionalfonds ist im Bereich von Frankfurt am Main identisch mit der Tag-Schutzzone 1. Betroffen sind etwa 1500 Haushalte im Süden von Sachsenhausen und Niederrad. Bisher hat jedoch erst knapp die Hälfte der Anspruchsberechtigten einen Antrag beim Regierungspräsidium gestellt. Nach dem Regionalfondsgesetz sollte die Frist ursprünglich am 31.12.2017 enden. Damit die Fördergelder nicht verfallen, hatte der Magistrat im Juni 2017 angeregt, die Frist zu verlängern. Die Landesregierung hat dem Vorschlag aus Frankfurt am Main entsprochen und am 15.12.2017 mitgeteilt, dass die Laufzeit des Förderprogramms nach dem Regionalfondsgesetz bis Ende des Jahres 2021 verlängert wird, damit erhalten jetzt fluglärmgeplagte Haus- und Wohnungseigentümer/-innen mehr Zeit für baulichen Schallschutz. Bei den weiteren Programmen zum baulichen Schallschutz und zur Außenwohnbereichsentschädigung nach dem Fluglärmgesetz endet die Frist am 12. Oktober 2021. Lärmobergrenze in Kraft getreten Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die Einführung einer Lärmobergrenze. Ein erster Schritt zur Begrenzung des Fluglärms ist nun erreicht. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat am 07.11.2017 die Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt vorgestellt und in Kraft gesetzt. Die Grundlagen der Umsetzung der Lärmobergrenze sind in einem freiwilligen Bündnispapier geregelt, das vom Hessischen Verkehrsministerium mit der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen und Region, der Fraport, der Deutschen Lufthansa, der Condor und dem BARIG ausgehandelt wurde (siehe unten angeführter Link). Bereits im Jahr 2000 hatte das Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze empfohlen, um die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen. Mit der in Kraft gesetzten Lärmobergrenze wird die Fläche begrenzt, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Diese Fläche darf nicht mehr wesentlich größer werden. Es ist das Ziel, den Lärm um 1,8 dB(A) gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Dauerschallpegel zu reduzieren. Mit der Lärmobergrenze wird ein deutliches Signal gesetzt, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Davon profitiert die gesamte Region, auch die Menschen, die im Nahbereich des Flughafens am meisten von Fluglärm betroffen sind. Die weitere Entwicklung und der Einsatz von leiseren Flugzeugen sind entscheidend für die Reduzierung der Fluglärmbelastung. Nur so wird es gelingen, die Menschen spürbar zu entlasten. Aus Sicht des Magistrats ist aktuelle Vereinbarung wegweisend für die künftige Entwicklung des Frankfurter Flughafens. Weitere Informationen: · Bündnispapier: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/2017-11-07_log-buen dnispapier_final.pdf · Präsentation: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/171106_prasentation log.pdf · Presseinformation: http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2017-aktuelles/pm_flk_zur_ver einbarung_einer_laermobergrenze__7.11.2017.pdf Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz Im Forum Flughafen und Region wird derzeit ein Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz entwickelt. Sobald es vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 24.10.2016, B 273 Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 224 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 14 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 14 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2431, 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 08.03.2018 Aktenzeichen: 79 3

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