Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 26.01.2018, B 14 Betreff: Welche Vorschläge zur
Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017,
§ 1857 - NR 2032/05 SPD, NR
1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 273/16 - Der Magistrat setzt sich
weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region
(FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht -
in Frankfurt am Main und in der Region ein. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist
der Magistrat auf den aktuellen Sachstand zum passiven Schallschutz nach
Regionalfondsgesetz, zur Lärmobergrenze und zum Maßnahmenprogramm zum Aktiven
Schallschutz. Passiver Schallschutz nach Regionalfondsgesetz
bis 2021 verlängert Nach dem Regionalfondsgesetz können
Eigentümer/-innen über die bundesgesetzlichen Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz
hinaus Zuschüsse bis zu 4350 Euro für baulichen Schallschutz und zur
Verbesserung des Raumklimas beantragen. Konkret kann das Geld unter anderem für
Fenster, Klimaanlagen oder Belüftungsgeräte verwendet werden. Das Fördergebiet
für den Regionalfonds ist im Bereich von Frankfurt am Main identisch mit der
Tag-Schutzzone 1. Betroffen sind etwa 1500 Haushalte im Süden von Sachsenhausen
und Niederrad. Bisher hat jedoch erst knapp die Hälfte der
Anspruchsberechtigten einen Antrag beim Regierungspräsidium gestellt. Nach dem
Regionalfondsgesetz sollte die Frist ursprünglich am 31.12.2017 enden. Damit
die Fördergelder nicht verfallen, hatte der Magistrat im Juni 2017 angeregt,
die Frist zu verlängern. Die Landesregierung hat dem Vorschlag aus Frankfurt am
Main entsprochen und am 15.12.2017 mitgeteilt, dass die Laufzeit des
Förderprogramms nach dem Regionalfondsgesetz bis Ende des Jahres 2021
verlängert wird, damit erhalten jetzt fluglärmgeplagte Haus- und
Wohnungseigentümer/-innen mehr Zeit für baulichen Schallschutz. Bei den
weiteren Programmen zum baulichen Schallschutz und zur
Außenwohnbereichsentschädigung nach dem Fluglärmgesetz endet die Frist am 12.
Oktober 2021. Lärmobergrenze in Kraft getreten Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert
seit vielen Jahren die Einführung einer Lärmobergrenze. Ein erster Schritt zur
Begrenzung des Fluglärms ist nun erreicht. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat am
07.11.2017 die Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt vorgestellt und in
Kraft gesetzt. Die Grundlagen der Umsetzung der Lärmobergrenze
sind in einem freiwilligen Bündnispapier geregelt, das vom Hessischen
Verkehrsministerium mit der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen
und Region, der Fraport, der Deutschen Lufthansa, der Condor und dem BARIG
ausgehandelt wurde (siehe unten angeführter Link). Bereits im Jahr 2000 hatte das
Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze empfohlen, um die Auswirkungen des
Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu
begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde
vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung
gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten
einzuführen. Mit der in Kraft gesetzten Lärmobergrenze wird
die Fläche begrenzt, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Diese Fläche
darf nicht mehr wesentlich größer werden. Es ist das Ziel, den Lärm um 1,8
dB(A) gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten
Dauerschallpegel zu reduzieren. Mit der Lärmobergrenze wird ein deutliches Signal
gesetzt, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Davon profitiert die
gesamte Region, auch die Menschen, die im Nahbereich des Flughafens am meisten
von Fluglärm betroffen sind. Die weitere Entwicklung und der Einsatz von
leiseren Flugzeugen sind entscheidend für die Reduzierung der
Fluglärmbelastung. Nur so wird es gelingen, die Menschen spürbar zu entlasten.
Aus Sicht des Magistrats ist aktuelle Vereinbarung wegweisend für die künftige
Entwicklung des Frankfurter Flughafens. Weitere Informationen: · Bündnispapier:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/2017-11-07_log-buen
dnispapier_final.pdf · Präsentation:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/171106_prasentation
log.pdf · Presseinformation:
http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2017-aktuelles/pm_flk_zur_ver
einbarung_einer_laermobergrenze__7.11.2017.pdf Maßnahmenprogramm zum Aktiven
Schallschutz Im Forum Flughafen und Region wird derzeit ein
Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz entwickelt. Sobald es vorliegt, wird
der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Antrag vom
21.09.2005, NR 2032
Antrag vom 14.06.2010,
NR 1894
Bericht des
Magistrats vom 24.10.2016, B 273
Bericht des
Magistrats vom 30.07.2018, B 224
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5
am 16.02.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 14 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.03.2018, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 14 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2431, 19. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 08.03.2018 Aktenzeichen: 79 3