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Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Antrag

  1. Über den Hessischen Städtetag und/oder sonstige zuständige Gremien, eine Gesetzinitiative zu initiieren, die es den Kommunen ermöglicht, den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum, insbesondere den Gehwegen zu regulieren.
  2. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen und berichten, welche Maßnahmen zur Regulierung der E-Roller auch ohne eine neue Gesetzesinitiative möglich und aussichtsreich erscheinen, in Frage kommen dabei beispielsweise: a) Ausweisung fester Abstellstandorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und Haltstellen des ÖPNV. b) Nutzung von Geofencing, um E-Roller von bestimmten Plätzen, Orten fernzuhalten, z.B. Parks, Grünanlagen. c) Beschränkung der maximalen Anzahl an E-Rollern in Frankfurt. d) Kombination von E-Roller Angeboten mit den Angeboten des RMV oder traffiQ.
  3. Damit nicht unnötig viele E-Roller von diversen Anbieterinnen und Anbieter in Frankfurt Platz wegnehmen, ist eine Maximalzahl, die sich an den Bedarf an E-Rollern orientiert, unabdingbar.
  4. Eine Kombinierung der ÖPNV-Angebote mit den Angeboten der E-Rollern (z.B. "Anschlussticket") könnte Pendlerinnen und Pendler, deren Arbeitsorte von ÖPNV-Haltestellen aus nicht gut fußläufig zu erreichen sind, ein Anreiz geben das Auto nicht zu nutzen.

Begründung

I Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen. Anbieterinnen und Anbieter benötigen keine Genehmigung der Stadt, um ihre Fahrzeuge in Städten anzubieten. Inzwischen gibt es laut Verkehrsdezernat 6500 E-Roller in Frankfurt ohne das die Stadt eine Möglichkeit hat, das Abstellen und den Gebrauch der E-Roller regulieren zu können. Denn mit der Genehmigung der E-Roller durch den Verkehrsminister, wurde den Kommunen keine entsprechende Satzung in die Hand gegeben, mit der sie die Nutzung der E-Roller kontrollieren könnten. Diesen Schritt möge die Stadt nun nachholen, indem sie eine Satzung über den hessischen Städtetag beantragt. II 2./3. Das willkürlich Abstellen der E-Roller, auf Gehwegen, Plätzen, Parks und Straßen beeinträchtigt nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern auch Personen mit Kinderwägen und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. Zudem belastet das rücksichtslose Abstellen zunehmend die städtische Verkehrspolizei. Mit festen Abstellstandorten und Geofencing wird sichergestellt, dass E-Roller nicht mehr willkürlich auf unterschiedlichen Verkehrswegen und Grünanlagen abgestellt werden. Zudem würden feste Abstellorte die Arbeit der in der Regel selbstständig arbeitenden Aufladerinnen und Auflader, den sogenannten Juicer, Hunter und Ranger, ihre Arbeit vereinfachen und weniger Such- und Sammelverkehr verursachen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

46
46. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
⏸ Zurückgestellt

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung)

Ablehnung:
BFF
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP FRAKTION FRANKFURTER
51
51. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Ablehnung:
BFF
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP FRAKTION FRANKFURTER ÖkoLinX-ARL