E-Roller im Ortsbezirk 9
Antrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei.
Begründung
Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen und Straßen beeinträchtigt andere Verkehrsteilnehmer. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme