Den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern regulieren
Vorlagentyp: B
Bericht
Nach dem aktuellen Urteil vom Dezember 2020 des OVG Münster stellt das Abstellen von Elektrorollern und Leihfahrrädern eine "Sondernutzung" dar. Das Urteil des OVG Münster ist auf das Stadtgebiet Frankfurt am Main übertragbar. Es bedarf daher keiner weiteren Gesetzesinitiative. Der Magistrat befindet sich zurzeit in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Fachstellen und wird nach Abschluss der Abstimmungen berichten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
2
Haupt-
und Finanzausschusses
TO I, TOP 46
1. Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
BFF-BIG FRAKTION Freie Wähler
Sitzung
3
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 39
1. Die Vorlage B 146 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Freie Wähler Gartenpartei