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Gehraumüberwachung tut not

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Personal der Parkraumüberwachung zusätzlich zur Gehraumüberwachung eingesetzt werden kann, die behindernd und gefährdend auf Gehwegen abgestellte Motorräder, E-Roller, Fahrräder und Lastenräder erfasst; 2. und wenn ja, ob und in welcher Höhe zusätzliches Personal dafür erforderlich wäre; 3. sowie welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, derartige behindernde und gefährdende Fahrzeuge beseitigen zu lassen, wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist.

Begründung

Das Personal der Parkraumüberwachung nutzt selbst die Gehwege, erkennt also unmittelbar und ohne jeden Zusatzaufwand die Problematik eines störend abgestellten Fahrzeugs. Da die meisten Radfahrer ihre Räder platzsparend an den Gehwegrändern abstellen, entstehen Probleme in der Regel durch Motorräder, E-Roller und Lastenräder, sodass der Zusatzaufwand des Personals sich in Grenzen hielte. Gleichwohl stellen die Problemfälle erhebliche Belästigungen und Gefahrenpotenziale dar, sodass eine Duldung zumindest aus Sicht der Fußgänger und insbesondere der Behinderten mit Rollstuhl, der Sehbehinderten und der Menschen mit Kinderwagen inakzeptabel ist.