Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen
Antrag
- Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage NR 1034 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Begründung
Es ist erfreulich, dass der städtische Eigenbetrieb Volkshochschule (VHS) nach den Corona bedingten Einbußen der letzten Jahre sein Kursangebot wieder sukzessive ausbauen konnte. Doch trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Risiken, auf die auch der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 verweist. Hierzu zählen steigende Miet- und Nebenkosten, aber auch zu erwartende zusätzliche Personalkosten. Das letztinstanzliche "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichtes stellt klar, dass auf Honorarbasis bezahlte Lehrkräfte oftmals den Status abhängig Beschäftigter haben, so sie weisungsgebunden und in Abläufe integriert sind. Bei Anwendung des Urteils kann es zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen und Löhne müssen ggfls. angepasst werden. Am 18.09.2024 berichtete der Magistrat in seiner Antwort auf Frage 2598: "Mit Wegfall der Freiberuflichkeit und Entscheidung für eine abhängige Beschäftigung würden zukünftig zusätzliche Kosten für administrative Prozesse im Rahmen der Personalverwaltung sowie Mehraufwendungen für Personalkosten auf Grund von Einstellung der ehemaligen Honorarkräfte entstehen. Diese Kosten, und auch etwaige Sozialversicherungsnachzahlungen, könnten bei der VHS nicht aus Eigenmitteln finanziert werden. Eine Kompensation der deutlich gestiegenen Kosten für die betroffenen freien Frankfurter Träger im Weiterbildungsbereich wird kaum möglich sein." Magistrat und Stadtverwaltung versprachen bis Ende des Jahres eine Beurteilung der Folgen des Urteils vornehmen. Im Sinne einer soliden und transparenten Finanzplanung sollte der Magistrat rechtzeitig offenlegen, welche Mehrkosten auf die Stadt für den Betrieb der VHS zukommen werden und im Rahmen welcher Finanzplanung und Schwerpunktsetzung im Bildungshaushalt der Betrieb vollumfänglich sichergestellt werden kann.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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