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Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet im Maintal?

Vorlagentyp: B

Bericht

Am 29.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B 921 südlich Wilhelmsbader Weg durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB erfolgte vom 18.04.-18.05.2018. Die durchgeführte frühzeitige Trägerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens "südlich Wilhelmsbader Weg" hatte zum Ergebnis, dass die Ziele des Bebauungsplans B 921 von den Zielen der Raumordnung bezüglich Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug abweichen. Der Magistrat strebt kein Zielabweichungsverfahren an. Die Fläche soll im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) in den Plan aufgenommen werden. Sie ist auch im vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf des neuen RPS/RegFNP (Stand: 11/2023) enthalten. Daher sind die Aussichten, dass die Fläche später auch im rechtskräftigen Plan enthalten sein wird, nach derzeitigem Kenntnisstand gut. Erst nach Beschluss über den neuen Regionalplan Südhessen/ Reg-FNP macht es Sinn das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Im Falle eines Zielabweichungsverfahrens müsste vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Abweichung vom Vorranggebiet für Landwirtschaft und vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug genehmigt werden. Eine Inanspruchnahme vom Vorranggebiet Regionaler Grünzug erfordert zudem einen Ausgleich in derselben Flächengröße im selben Naturraum, für den oftmals nur schwer geeignete Flächen zu finden sind. Im nachfolgend ebenfalls erforderlichen Änderungsverfahren des RegFNP 2010 käme darüber hinaus die "Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010" zur Anwendung. Demnach ist bei Änderungsverfahren, die die Darstellung zusätzlicher Bauflächen zum Inhalt haben, eine Rücknahme von im RegFNP 2010 bereits dargestellten geplanten Bauflächen - in diesem Fall von geplanten gewerblichen Bauflächen - an anderer Stelle erforderlich. Wenn die Fläche aber im Rahmen der Neuaufstellung als geplante gewerbliche Baufläche Eingang in den RPS/RegFNP findet, sind weder Zielabweichung noch RegFNP-Änderungsverfahren mit den damit verbundenen Ausgleichspflichten notwendig. Seit 2022 gab es keine Gespräche mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich neuer Gewerbeflächen im angesprochenen Bereich. Im Januar 2025 wird es aber im Rahmen von Kommunengesprächen im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP ein Gespräch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain zu den Flächenanmeldungen der Stadt Frankfurt am Main geben. Dort wird u.a. auch die Beibehaltung der Darstellung der neuen geplanten gewerblichen Baufläche an der Grenze zu Maintal im bisher vorliegenden verwaltungsinternen Vorentwurf bekräftigt. Der Magistrat strebt die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze zu Maintal an. Dieses Ziel hat er bereits in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses zum B 921 definiert. Die Fortführung der Arbeit auf Ebene der Bauleitplanung bis hin zum Satzungsbeschluss bedingt die Rechtssicherheit des in Neuaufstellung befindlichen RegFNP. Im Rahmen der Rechtsplanerstellung wird der Magistrat prüfen, ob bestimmte Nutzungen auszuschließen sind (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Gewerbeflächen für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen. Die Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Maintal West sollen im Erbbaurecht im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. Die Vergabekriterien werden derzeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt erarbeitet.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 5
TO I, TOP 50
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 5
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7007 2025 1. Die Vorlage B 110 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 7007 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1402/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF