Wann kommt das interkommunale Gewerbegebiet mit Maintal?
Fragen an den Magistrat
In Frankfurt besteht weiterhin ein großer Bedarf an Gewerbeflächen. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH fehlen bis 2030 rund 90 bis 140 Hektar. Mit dem Bebauungsplan Nr. 921 aus dem Jahr 2017 sollen in Fechenheim südlich des Wilhelmsbader Weges fünf Hektar neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Die Flächen sind verkehrsgünstig an der A66 gelegen und für die Ansiedlung großer Gewerbebetriebe vorgesehen. Östlich an diese Flächen anschließend - auf dem Gebiet der Stadt Maintal - entwickelt die Stadt Maintal das Gewerbegebiet "Maintal-West, Flur 22, ehem. Stadtgärtnerei". Durch interkommunale Zusammenarbeit soll hier ein großes Gewerbegebiet entstehen, das auf Frankfurter und auf Maintaler Gemarkung liegt. Die Stadt Frankfurt ist zudem Eigentümerin von Grundstücken auf dem zu Maintal gehörenden Teil des Gewerbegebietes. Während die Stadt Maintal bereits 2018 den Satzungsbeschluss für das Gewerbegebiet "Maintal-West" gefasst und mit der Vermarktung der Flächen längst begonnen hat, ruht in Frankfurt das Verfahren aufgrund fehlender regionalplanerischer Voraussetzungen. Ein Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan ist nicht beabsichtigt (vgl. ST 264 v. 04.02.2022). Daher fragen wir den Magistrat:
- Auf welchem Verfahrensstand befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. 921 und welche Aussichten bestehen, dass der Bereich als gewerbliche Baufläche in die Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes aufgenommen wird?
- Da Gewerbeflächen dringend benötigt werden: Aus welchen Gründen hat der Magistrat hier kein Zielabweichungsverfahren beantragt?
- Gab es seit der Stellungnahme an den Ortsbeirat 11 im Jahr 2022 neue Gespräche mit der Stadt Maintal und dem Regierungspräsidium Darmstadt, um südlich von Wilhelmsbader Weg und A 66 möglichst effizient und zügig Baurecht für Gewerbeansiedlungen im Frankfurter Osten bzw. im Westen von Maintal zu schaffen?
- Hält der Magistrat an der Planung eines verbundenen, interkommunalen Gewerbegebietes mit zusammen 15 Hektar fest und wann rechnet er mit dem Satzungsbeschluss für den Frankfurter Anteil des Areals?
- Ist für ein mögliches Strukturkonzept beabsichtigt, bestimmte Nutzungen auszuschließen (Einzelhandel, unternehmensunabhängige Rechenzentren), um Platz für klassisches verarbeitendes/produzierendes Gewerbe zu schaffen?
- Welche Zielsetzung (Vermietung, Verpachtung, Verkauf) verfolgt der Magistrat im Gewerbegebiet Maintal-West bei der Vermarktung der dort im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Grundtücke?