Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet; Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
Bericht
Im Rahmen seiner fünfjährigen Berichtspflicht hat der Magistrat die lufthygienischen Immissionsmessungen im Einwirkungsbereich des Flughafens Frankfurt am Main in den letzten Jahren umfangreich diskutiert. Der nachfolgende Bericht beinhaltet daher nur die wichtigsten Erkenntnisse und Aktualisierungen zum letzten Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. B 91/2020 + Anlage "Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein-Main, 3. Bericht 2020, Belastung durch Ultrafeinstaub". Sämtliche grundsätzliche Informationen zu den Luftschadstoffen und deren Grenzwerten können dem Bericht aus 2020 entnommen werden, da die Aussagen nach wie vor aktuell sind. Hintergrund der verkürzten Berichterstattung ist die derzeit laufende wissenschaftliche Studie zur umfassenden Untersuchung der Luftbelastung durch ultrafeine Partikel und deren gesundheitliche Wirkung am Flughafenstandort Frankfurt am Main, deren Sachstand unter https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/ jederzeit eingesehen werden kann. Im Folgenden werden die aktualisierten Immissionsbelastungen durch Stickstoffdioxid sowie durch ultrafeine Partikel dargestellt. Der Fokus bei der Betrachtung von lufthygienischen Immissionen des Flughafens liegt dabei weiterhin auf den ultrafeinen Partikeln. Der Flughafen wurde durch verschiedene Untersuchungen, insbesondere die des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), als großer regionaler Emittent für Ultrafeinstaub ermittelt. Unter Ultrafeinstaub wird die kleinste Partikelfraktion (Partikel kleiner 100 nm, PM0,1) definiert. Es existieren noch keine Grenzwerte. Die Grenzwerte aller Luftschadstoffe wie beispielsweise Feinstaub (PM10 und PM2,5) oder Stickstoffdioxid werden inzwischen flächendeckend im Stadtgebiet eingehalten. Bis einschließlich 2019 prägten hohe Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid die Belastungssituation an verkehrsnahen Luftmessstationen. Die Einhaltung der Grenzwerte gelang an verkehrlichen Schwerpunkten wie Am Erlenbruch oder an der Battonnstraße erstmalig - wenn auch knapp - im Jahr 2020. In Bezug auf die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid ist der Flughafen Frankfurt unauffällig, obwohl dieser emissionsseitig ein bedeutender regionaler Emittent (vgl. B 91/2020) darstellt. Die flughafennahe, kontinuierliche Messstation "Schwanheim" des HLNUG erfasst Werte von inzwischen deutlich unter 20 μg/m3 Stickstoffdioxid. Der Grenzwert liegt bei 40 μg/m3 Stickstoffdioxid im Jahresmittel. Weiterhin ist auch die Messung am Lerchesberg mittels Passivsammler unauffällig und tendiert in Richtung 10 μg/m3. Hier hat sich die Hintergrundbelastung in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert. Die Belastung liegt deutlich niedriger als bei verkehrsnahen Messstationen wie der Friedberger Landstraße (Kraftfahrzeugverkehr). Dort sind ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich die im Rahmen des Dieselskandals nachgeschärften Abgasnormen und die stetige Flottenerneuerung hin zu aktuellen und sauberen Fahrzeugmodellen. Am Lerchesberg betrug die Belastung durch Stickstoffdioxid im Jahr 2023 nach Angaben des HLNUG 10,9 μg/m3, an der Messstation Schwanheim 14,8 μg/m3 und an der Friedberger Landstraße 25,8 μg/m3. Die offiziellen Jahresmittelwerte für das Jahr 2024 lagen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Auf dem Flughafengelände betreibt die Fraport AG ebenfalls lufthygienische Messungen. Zwar wird die Lufthygiene an Stellen, an denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat, gesetzlich nicht beurteilt, jedoch sind die Werte auch hier inzwischen unauffällig und liegen unterhalb von 30 μg/m3 Stickstoffdioxid. Im Hinblick auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, die 2030 neue, strengere lufthygienische Grenzwerte einführen wird, spielt der Flughafen aufgrund seiner vernachlässigbaren Immissionsbeiträge von Stickstoffdioxid keine tragende Rolle. Als Ultrafeinstaub werden sämtliche flüssige oder feste Partikel kleiner als 100 Nanometer (nm) im Durchmesser bezeichnet. Sie entstehen während Verbrennungsprozessen und aus gasförmigen Vorläufersubstanzen. In den vergangenen Jahren hat das HLNUG die Belastungssituation um den Flughafen Frankfurt umfangreich untersucht. Die Messdaten zeigen auf, dass die Immissionsbelastung durch Ultrafeinstaub im Umfeld des Flughafens unter Berücksichtigung der Windrichtung in deutlicher Abhängigkeit zum Flugbetrieb steht. An den Messstandorten kann eine je nach Entfernung vom Flughafen mehr oder weniger stark ausgeprägte windrichtungsabhängige Partikelanzahlkonzentration gemessen werden. Auch an den Messstandorten Riedberg, Friedberger Landstraße oder Oberrad, welche sich nicht im direkten Umfeld des Flughafens befinden, hat das HLNUG bei entsprechender Windrichtung den Flughafenbetrieb - wenn auch abgeschwächt im Vergleich zu flughafennahen Standorten - anhand der UFP-Belastung nachgewiesen. Insbesondere an den flughafennahen Standorten unterliegen die Messwerte vor allem bei kleinen Messintervallen hohen Schwankungen. Bereits bei den oben dargestellten Monatsmittelwerten (Datengrundlage: HLNUG) sind Konzentrationsschwankungen der UFP-Belastung noch deutlich erkennbar. Windstärke und -richtung, aber auch die schwankende Betriebsintensität des Flughafens sowie lokale Emittenten beeinflussen die Immissionsbelastung an den Messstellen deutlich. Die mittlere UFP-Konzentration beträgt über den dargestellten Messzeitraum (01/2020 - 08/2024) in Schwanheim und an der Friedberger Landstraße ca. 10.500 Partikel pro cm3 [n/cm3], in Sachsenhausen und Oberrad ca. 9.000 n/cm3 und am Riedberg (09/2020 - 11/2023) ca. 7.600 n/cm3. Die Entstehung und Ausbreitung ultrafeiner Partikel sowie die Beurteilung der Belastung einschließlich der gesundheitlichen Auswirkung sind ein sehr komplexes Thema, welches noch nicht ausreichend erforscht ist. Aus diesem Grund existieren noch keine EU-Grenzwerte für die kleinste Partikelfraktion. Basierend auf den Erkenntnissen des HLNUG hat die Hessische Landesregierung das Forum Flughafen und Region (FFR) beauftragt, sich um die Belastung durch ultrafeine Partikel zu kümmern. In Folge wurde eine großangelegte, mehrjährige Ultrafeinstaubstudie "SOURCE FFR" gestartet. Die Studie wird durch die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (Geschäftsstelle des FFR) betreut. In dem hierzu gegründeten "Arbeitskreis UFP" ist auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main vertreten. Die Studie soll insbesondere die Entstehung, Belastung und Wirkung von flughafeninduzierten ultrafeinen Partikeln unter Berücksichtigung weiterer Quellen wie Verkehr, Industrie oder Gebäudeheizungen untersuchen. SOURCE FFR ist in zwei Teilstudien gegliedert: In eine Belastungsstudie, deren Durchführung am 01. April 2024 startete, sowie in eine Wirkungsstudie, welche sich derzeit (Stand Januar 2025) im Ausschreibungsprozess befindet. Die Belastungsstudie wird von zahlreichen Immissions- und Emissionsmessungen begleitet, um die Relevanz und Verteilung der UFP-Emissionen einzelner Quellgruppen zu verstehen. Im Ergebnis sollen validierte Immissionskarten flächendeckend im Beobachtungsgebiet, zu welchem das Frankfurter Stadtgebiet vollständig gehört, Aufschluss über die Quellanteile der Belastung geben. Basierend auf den Ergebnissen von Belastungsstudie und Wirkungs- bzw. Gesundheitsstudie sollen auch Minderungspotentiale und -maßnahmen erarbeitet werden. Die bisherigen Ergebnisse und laufende UFP Messungen des HLNUG werden weitergeführt und in die Studien integriert. Der Magistrat wartet für eine umfassende Beurteilung der Belastungssituation und der Wirkung von UFP auf die Gesundheit des menschlichen Organismus die Studienergebnisse ab und verweist auf seine Berichterstattung sowie auf die Veröffentlichungen des HLNUG bzw. zu SOURCE FFR.