Solide Finanzplanung für die Volkshochschule sicherstellen
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Volkshochschule Frankfurt (VHS) drohen derzeit vordringlich vier kurz- und mittelfristige Risiken, die das betriebswirtschaftliche Ergebnis stark beeinflussen können:
- Umsatzsteuerpflicht für Bildungsangebote
- Sozialversicherungspflicht für Unterrichtstätigkeiten von Freiberuflern (Herrenberg-Urteil)
- Auskömmliche Finanzierung für Integrationskurse und berufssprachliche Kurse
- Kostensteigerungen für Unterrichtsräume. Zu
- Aus dem Bundesfinanzministerium wurde u.a. dem Deutschen Volkshochschulverband (DVV) ein Entwurf zur Anpassung des USt-Anwendungserlasses zur Neuregelung von § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UstG) zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf fokussiert sich sehr stark auf den beruflichen Charakter von Bildungsangeboten und ordnet viele allgemeinbildende Angebote der Volkshochschulen dem Freizeitsektor (und damit der Umsatzsteuerpflicht) zu. Dieser Entwurf steht im Gegensatz zu den Empfehlungen des AK Weiterbildung der Kultusministerkonferenz vom Herbst letzten Jahres. Der Dachverband DVV hat in Absprache mit den vhs-Landesverbänden zu dem Entwurf dezidiert Stellung genommen. Eine Abschließende Entscheidung auf Bundesebene steht noch aus. Die Auswirkungen des aktuellen Entwurfs zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses auf die VHS Frankfurt könnten erheblich sein: Je nach Auslegung des Begriffes "Berufsnützlichkeit" im Zusammenhang mit Bildungsangeboten könnten bis zu 90% der jährlich rund 6.000 Kursangebote der VHS von der neuen Regelung betroffen und somit künftig umsatzsteuerpflichtig werden. Eine Folge könnte ein hoher Kursausfall sein, da die Nachfrage aufgrund der Preiserhöhung sinken könnte und Kurse möglicherweise aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vermehrt abgesagt werden müssten. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Besteuerung von Bildungsangeboten auch die Tätigkeit der Kursleitenden nicht mehr steuerfrei stellt. Dies könnte die Lehrtätigkeit für viele Kursleitende unattraktiv machen, was den bereits bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen und zu zusätzlichen Kursabsagen führen würde. Der Bürokratismus würde deutlich zunehmen. Auch für die Finanzämter bedeutet dies nicht unbedingt ein Mehr an Steuereinnahmen, da im Gegenzug zu der den Teilnehmenden in Rechnung zu stellenden Umsatzsteuer korrespondierend Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Die Buchhaltung würde sich damit deutlich komplexer gestalten und könnte mit dem bisherigen Personal nicht bewältigt werden. Auch um das im Fokus der Stadt stehende Tax Compliance Management System einhalten zu können, wäre es notwendig, die Buchhaltungsabteilung um eine entsprechende Fachkraft zu erweitern. Insgesamt zeigt sich, dass die geplanten Änderungen weitreichende Konsequenzen für die VHS Frankfurt haben könnten, die sowohl die Kursangebote als auch die finanzielle Situation der Institution und ihrer Mitarbeitenden betreffen. Zu
- Seit Bekanntwerden des Herrenberg-Urteils und seiner möglichen Konsequenzen steht die VHS im laufenden Austausch mit dem Personal- und Organisationsamt (POA), dem Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei, dem Dezernat XI, anderen großstädtischen VHS ́en und den zuständigen Verbänden Hessischer Volkshochschulverband (hvv) und DVV. Darüber hinaus wurden externe Rechtsexpertise und die Expertise des städtischen Rechtsamtes eingeholt, um Risiken beispielsweise bei der Gestaltung von Honorarverträgen zu minimieren. Die Risikoeinschätzung wird permanent den aktuellen Informationen im Rahmen der Vorgaben des Public Corporate Governence Codex angepasst und mit den zuständigen Wirtschaftsprüfern zuletzt für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2024 erörtert. Mit Beschluss des Bundesrats vom 14.02.2025 zur Änderung des § 127 SGB IX hinsichtlich einer Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten besteht für die VHS bis zum 31.12.2026 eine Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Risikobewertung des Einklage Risikos von Honorarkräften. Sofern beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss von einer selbstständigen Leistung ausgehen, gilt hier der Status der Freiberuflichkeit. Demnach sind bis Ende 2026 vorerst keine Kostensteigerungen auf Grund von Festeinstellungen und Organisationsanpassungen absehbar, es besteht jedoch ein Restrisiko des Ertragsrückgangs in den Fällen, in denen sich die Honorarkräfte gegen die Einverständniserklärung zur selbstständigen Tätigkeit entscheiden und dieser Umstand zu einem Vertragsabbruch führt. Wie sich die Rechtsprechung nach 2026 entwickelt ist, aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Zur zukünftigen Risikominimierung stellt die VHS weiterhin ihre Organisationsmodelle auf den Prüfstand, um im Anschluss an die Übergangsregelung rechtssicher den Kursbetrieb der VHS gewährleisten zu können. Der hierfür entstehende monetäre Auffand ist heute noch nicht absehbar, die VHS ist aber im stetigen Austausch und wird den Magistrat bei neuem Kenntnisstand kontinuierlich informieren. Im Wirtschaftsplan 2026/27 wurde die Festanstellung der heute arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden berechnet und als Risikoposition als Mehrbedarf ausgewiesen. In dieser Risikoeinschätzung im Rahmen des Risikomanagements wurden verschiedene Szenarien berechnet und bewertet. Die Bestrebungen, auf Bundesebene eine rechtssichere Situation zum Erhalt der Freiberuflichkeit zu schaffen, werden als hoch eingestuft. Wie diese Bemühungen letztendlich ausfallen werden, kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Aktuelle Informationen werden frühestens zur Mitte des Jahres 2025 erwartet. Zu
- Aktuell sind durch die mehr als halbierten Bundesmittel im Jahr 2025 die Integrations- und Berufssprachkurse nicht mehr auskömmlich finanziert. Am
- Januar beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, für Integrationskurse im Jahr 2025 rund 262 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit ist die Fortführung der Kurse bis Ende August 2025 zunächst einmal gewährleistet. Der Haushaltsausschuss folgte damit allerdings nur zum Teil einem Antrag der Bundesregierung auf eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 560 Mio. Euro. Eine Deckung der Kosten für die Integrationskurse über das gesamte Jahr fand keine Mehrheit. Wie verlautet, wird mit einer Finanzierungslösung für die Monate September bis Dezember 2025 nach der Konstituierung einer neuen Bundesregierung gerechnet. Die Mittel für die Berufssprachkurse wurden ebenfalls um 70 Mio. Euro gegenüber der im Haushaltsentwurf eingeplanten Summe erhöht, ohne dass damit allerdings auch nur annähernd eine Bedarfsdeckung ermöglicht würde. Auch diese Summe reicht lediglich aus, um das bereits massiv zusammengestrichene Angebot bis Ende August fortzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr können maximal 30 Prozent der 2024 durchgeführten Kurse zur berufsbezogenen Deutschförderung stattfinden. Wie stark die Einschnitte letztendlich sein werden, kann zum heutigen Tag noch nicht vorhergesagt werden. Durch die neuen Trägervereinbarungen mit dem BAMF können Kurse für den pädagogischen Sonderbedarf und Wiederholerstunden für Personen, die die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, nicht mehr angeboten werden. Der Start von Berufssprachkursen muss gesondert beantragt werden und kann nur noch weit unterhalb des tatsächlichen Bedarfs angeboten werden. Unter der Annahme, dass 40% der BAMF-Mittel wegfallen könnten, würde der VHS ein Deckungsbeitragsverlust von mehr als 700 T€ jährlich drohen. Dies könnte von einem steigenden Angebot von Selbstzahlerkursen nur zum Teil kompensiert werden, da die große Mehrheit der Teilnehmenden die Kursgebühren nicht selbst aufbringen können (458 Euro für 100 Unterrichtsstunden). Daher könnte der Deckungsbeitragsverlust nur zu einem Teil ausgeglichen werden. Zu 4: Die im Jahresvergleich steigenden Mietkosten sind unter anderem der Neuanmietung von Räumen geschuldet, beispielsweise für das TUMO-Lernzentrum, und im mittelfristigen Wirtschaftsplan der VHS budgetiert. In der Sonnemannstraße 13 (BZO) wird die VHS auch mit Ablauf des ersten Mietvertrags zum 05.12.2024 weiterhin Mieterin bleiben. Seit Beginn des ersten Mietverhältnisses (06.12.2004) unterliegt der Mietzins einer Mietpreissteigerung in Höhe von 1,5% jährlich, so dass der Mietkostensprung von 2024 auf 2025 bei 26 T€ liegt und in den folgenden Jahren um jeweils 1,5% weiter anwächst. Die VHS hat bereits Gespräche über die künftige Mietpreisgestaltung aufgenommen, die bislang jedoch nicht erfolgreich waren. In Bockenheim ist die VHS seit 1979 Mieterin in Flächen eines Gebäudekomplexes in der Leipziger Straße
- Auf Grund eines Eigentümerwechsels kann der Mietvertrag über den 31.07.2026 nicht fortgesetzt werden, da die VHS keine Berücksichtigung in der Liegenschaftsentwicklung der neuen Eigentümerin findet. Die VHS in Bockenheim, als Standort in einem der bevölkerungsreichsten Stadtteile Frankfurts, wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt und die heutigen Kursangebote stark nachgefragt. Die VHS möchte auch zukünftig am Standort Bockenheim festhalten und sieht u.a. auch durch die Verlängerungsplanungen der Linie U4 hier den richtigen Standort, um neben den Bockenheimerinnen und Bockenheimern auch Zielgruppen aus angrenzenden und/oder weiter entfernteren Stadtteilen zu erreichen. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit der Musikschule sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf und bietet eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung. Es lassen sich hier zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen, zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Rückholung von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarf der Schulen im BZO und an anderen Stellen durch die VHS nicht mehr genutzt werden können. Ebenfalls sollen Kurse aus per Einzelanmietung angemieteten Flächen, deren Betreuung auf Grund der Dezentralität und fehlenden Infrastruktur hohe Kosten verursachen, in die neue Liegenschaft integriert werden. Im Wirtschaftsplan der VHS wurden im Rahmen der Mehrbedarfsanmeldung für die Anmietung einer Ersatzliegenschaft für die Leipziger Straße 67 entsprechende Mittel vorgesehen. Darüber hinaus werden Prüfungen vorgenommen, wie Kosten für externe Unterrichtsraumanmietungen sowie begleitende Dienstleisterkosten reduziert werden können. Sollten für die in 2026 wegfallenden Unterrichtsräume in der Leipziger Straße 67 keine langfristigen Ersatzflächen in Bockenheim gefunden werden, würde sich das Bildungsangebot in diesem und angrenzenden Stadtteilen stark reduzieren, die Teilhabe an Bildung einschränken und zu Umsatzeinbußen führen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
41
OBR 11
TO II, TOP 14
Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke Und Fraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Sitzung
39
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 20
nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Sitzung
39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 30
nicht auf TO Die Vorlage B 272 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Gartenpartei