Mehr PARLIS wagen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.02.2012, OA 135 entstanden aus Vorlage:
OF 128/2 vom
20.01.2012 Betreff: Mehr PARLIS wagen Vorgang: M 139/11; M 147/11 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu
tragen, dass Zugangsbeschränkungen auf die im Parlamentsinformationssystem
PARLIS abgelegten Inhalte auch tatsächlich hinreichend gerechtfertigt sind.
Begründung: "Die aktuellen Themen in der Stadtpolitik sowie die
Tagesordnungen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte
und weiterer Gremien sind im Parlamentsinformationssystem (PARLIS) online
recherchierbar. Die Stadt macht damit die Entscheidungen und Beschlüsse für
jedermann transparent und leistet mit PARLIS einen wesentlichen Beitrag zur
.elektronischen Demokratie'." (Quelle: www.frankfurt.de → Rathaus →
Stadtpolitik) In der hierzu beispielhaft
angeführten Vorlage M 139 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es
sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um "rein interne Angelegenheiten"
handele, deren Veröffentlichung Nachteile zulasten der Stadt Frankfurt am Main
nach sich ziehen würde. Dabei sind diese zugriffsgeschützten Anlagen hier auch
nicht von anderer Qualität, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform
ausgegeben werden. Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die Vorlage
M 147 angeführt. Obgleich hier offen der Investitionsbedarf angegeben
wird, sind zugehörige Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, die darüber
hinaus allerdings nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Die im Versandpaket in
Papierform übermittelte Vorlage M 147 führt weiter an, dass Anlagen
deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "beispielsweise" um
"Architektenpläne" handelt, die als solche einer entsprechenden Rechtspflicht
unterliegen sollen. Diese "Architektenpläne" sind amtliche Pläne des
städtischen Hochbauamts. So ist etwa selbst der Lageplan des Grünflächenamts
zur Vorlage M 147 "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe
Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw.
Landschaftsarchitekten), ist nicht ersichtlich, warum die Stadt Frankfurt am
Main als Auftraggeberin von Planungsdienstleistungen gegebenenfalls nicht auch
entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vornehmen könnte, die
Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.08.2011, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2011, M 147
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 15.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP
32 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen
FDP (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.03.2012, TO I, TOP
20 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und
REP (= Annahme) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA
135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten,
ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 1478, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 16 1