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Mehr PARLIS wagen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2012, OA 135 entstanden aus Vorlage: OF 128/2 vom 20.01.2012 Betreff: Mehr PARLIS wagen Vorgang: M 139/11; M 147/11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Zugangsbeschränkungen auf die im Parlamentsinformationssystem PARLIS abgelegten Inhalte auch tatsächlich hinreichend gerechtfertigt sind. Begründung: "Die aktuellen Themen in der Stadtpolitik sowie die Tagesordnungen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und weiterer Gremien sind im Parlamentsinformationssystem (PARLIS) online recherchierbar. Die Stadt macht damit die Entscheidungen und Beschlüsse für jedermann transparent und leistet mit PARLIS einen wesentlichen Beitrag zur .elektronischen Demokratie'." (Quelle: www.frankfurt.de → Rathaus → Stadtpolitik) In der hierzu beispielhaft angeführten Vorlage M 139 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um "rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zulasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Dabei sind diese zugriffsgeschützten Anlagen hier auch nicht von anderer Qualität, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die Vorlage M 147 angeführt. Obgleich hier offen der Investitionsbedarf angegeben wird, sind zugehörige Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, die darüber hinaus allerdings nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Die im Versandpaket in Papierform übermittelte Vorlage M 147 führt weiter an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "beispielsweise" um "Architektenpläne" handelt, die als solche einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architektenpläne" sind amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. So ist etwa selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur Vorlage M 147 "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten), ist nicht ersichtlich, warum die Stadt Frankfurt am Main als Auftraggeberin von Planungsdienstleistungen gegebenenfalls nicht auch entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vornehmen könnte, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 139 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 15.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.03.2012, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1478, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 16 1