Schulcampus Westend (Provisorium Gymnasium Nied und Auslagerung Holzhausenschule) Genehmigung Raumprogramme - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.03.2018, M 60 Betreff: Schulcampus Westend (Provisorium
Gymnasium Nied und Auslagerung Holzhausenschule) - Genehmigung Raumprogramme -
hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015,
§ 6128 (M 93) Auf dem Schulsportplatz der Philipp-Holzmann-Schule
(PHS), Flurstück 3/18, Flur 290, Gemarkung Frankfurt Bezirk 19 (471), wird das
Provisorium für das Gymnasium Nied temporär errichtet, nachdem das geplante
Grundstück in der Mainzer Landstraße aufgrund der Anforderungen aus der Seveso
III-Richtlinie nicht zeitnah zur Verfügung steht. Der Neubau des Gymnasiums
Nied auf dem Grundstück Eschersheimer Landstr./Miquelallee (Flurstücke 2/66 +
2/65 + 2/74 + 2/72, Flur 289, Gemarkung Frankfurt Bezirk 19 (471)) ist in der
Planungsphase. Gleichzeitig erfolgt auf dem Areal die Auslagerung der
Holzhausenschule, nachdem aufgrund von Rissbildung der derzeitige Standort
innerhalb der nächsten fünf Jahre geräumt werden muss. Mit der temporären
Bebauung des Sportplatzes für beide Schulen entsteht das neue Gesamtprojekt
Schulcampus Westend für die beiden Provisorien. 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan
(iSEP) wird der Errichtung des Provisoriums für das Gymnasium Nied und die
Holzhausenschule inklusive Cafeteria auf Basis der beigefügten Unterlagen
zugestimmt. Aufgrund von Synergien wird ein gemeinsames Gebäude für beide
Schulen errichtet, welches sich auf dem Gelände des Sportplatzes der
Philipp-Holzmann-Schule befindet. Insgesamt stehen dann Schulgebäude für
Jahrgänge 1 bis 4 für die Holzhausenschule und 5 bis 13 für das Gymnasium Nied
zur Verfügung. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem
Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 56.401.922,08 €
3. Den beigefügten Raumprogrammen für das Provisorium
Gymnasium Nied und der Auslagerung der Holzhausenschule wird zugestimmt.
4. Es dient zur Kenntnis, dass die EnEV 2016
eingehalten wird. Darüber hinaus wird diese mit einem Minus von 30 %
unterschritten. Das EEWärmeG2011 wird ebenfalls eingehalten und unterschritten.
5. Es dient zur Kenntnis, dass
bereits jetzt Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht werden.
Erste Gespräche wurden aufgenommen. 6. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von
56.401.922 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium Nied + Holzhausenschule 80785100 5.007307.500.999.100-700 Gymnasium Nied +
Holzhausenschule Cafeteria 80785100 5.007311.500.999.100-700
Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von
3.597.826,20 € werden netto auf die Projektdefinition
5.007311.500.999.100-700 gebucht. Gemäß der beschlossenen Planungsmittelfreigabe wurden
2.750.000,- € im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zur Verfügung gestellt.
Zur Deckung von weiteren 37.947.163,- € werden Mittel der folgenden
Projektdefinitionen herangezogen: PSP
Element Schule Deckung 5.001315 Viktoria-Luise-Schule, Neubau inkl. Cafeteria
1.081.000,00 € 5.001872 Errichtung der Panoramaschule (inkl.
Cafeteria)
407.263,00 €
5.002484 Julius-Leber-Schule AS, Umbau und Sanierung der
Seilerstr. 36
1.909.000,00 €
5.003895 Paul-Ehrlich-Schule, Sanierung (Planungsmittel)
1.996.000,00 € 5.004006 Riedberg, Ergänzungsfinanzierung der sozialen
Infrastruktur, Investitionskostenzuschuss
2.085.900,00 €
5.006725 Planung, Bau und Kauf einer Pavillonanlage als
allg. Ausweichmöglichkeit - Aktionsplan Schule -
3.175.000,00 €
5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue
Grundschulen
13.681.000,00 €
5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue
Gymnasien 6.271.000,00 €
5.006907 Schulversorgung Uni Campus
Bockenheim 2.569.000,00 €
5.007171 NGO Bildungscampus Gallus
1.772.000,00 €
5.006013 Neubau der 3. KT Rebstock (Investorenmodell)
3.000.000,00 € Abzüglich der bereits gebuchten Auszahlungen 2017 von
309.476,24 € sind somit 40.387.686,76 € an Budgetübertrag für das
Projekt 5.007307 vorgesehen. Die restlichen Mittel von 15.704.759,- € sind
im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2021 unter den Projekten 5.006888
(7.804.759,- €) und 5.006905 (7.900.000,- €) veranschlagt, dessen
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Schulen zum
Schuljahr 2019/20 Betrieb auf dem Schulcampus Westend aufnehmen sollen. 8. Die Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung 1) Gymnasium Nied Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
über die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans vom 18.12.2014, § 5394
(M 187) soll ein sechszügiges Gymnasium mit Oberstufe errichtet werden. Die
Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums wurde zum Schuljahr 2015/16
beantragt und vom Kultusministerium am 18.05.2015 genehmigt. Das Gymnasium Nied
ist zum Schuljahr 2015/16 in einem Provisorium an der Palleskestraße in Betrieb
gegangen. Das neue Schulgebäude soll auf dem Grundstück Eschersheimer
Landstraße/Miquelallee errichtet werden. Eine abschließende Planung ist noch
nicht erfolgt. Bis zur Fertigstellung soll das Gymnasium Nied auf dem
Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule in einem Provisorium untergebracht
werden. Die Inbetriebnahme des Provisoriums soll zum Schuljahr 2019/20
erfolgen. 2) Holzhausenschule Aufgrund von Rissbildung am Gebäude und dadurch auf
Dauer nicht zu gewährender Standfestigkeit, muss der derzeitige Standort
innerhalb der nächsten fünf Jahre geräumt werden. Auf dem Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule soll
die Holzhausenschule in einem temporären Provisorium ausgelagert werden.
B. Alternativen Provisorium in der Palleskestraße - Gymnasium
Nied Keine. Das Provisorium für das Gymnasium Nied in der
Palleskestraße ist zum Schuljahr 2015/16 in Be- trieb gegangen. Die auf dem zur Verfügung stehenden
Gelände realisierten Erweiterungen sind zum Schuljahr 2018/19 erschöpft. Holzhausenschule Keine. Im Schulbezirk ist kein anderes geeignetes
Grundstück/keine andere geeignete Immobilie für die Auslagerung vorhanden.
Nutzung von Bestandscontainern Für den benötigten Zeitraum befinden sich keine
freien Kapazitäten in der benötigten Größenordnung im Bestand. C. Lösung Mit dem Schulsportplatz der Philipp-Holzmann-Schule
steht eine ausreichend große Grundstücksfläche für die Errichtung von
Provisorien für die beiden Schulen zur Verfügung. Das Projekt wird als
Schulcampus Westend geführt. Die ursprüngliche Planung des Schulcampus Westend
wurde im Sommer 2016 gestoppt, weil die geschätzte Investitionssumme von 100
Mio. € nicht für ein Provisorium an diesem Standort vertretbar ist. Die
neue Planung sieht daher eine vollumfängliche Reduzierung vor. Der Standort ist nach Abwägung von Kosten und Nutzen
alternativlos, da sich aus der Nähe zu dem Grundstück für den Neubau des
Gymnasiums Nied Synergien ergeben (Sport- und Essensversorgung). Aufgrund der begrenzten Fläche des Sportplatzes der
Philipp-Holzmann-Schule werden die notwendigen räumlichen Bedarfe (u.a.
Sportflächen) in Teilen nicht dargestellt werden können. Daher werden bereits
jetzt in einem gesonderten Projekt Alternativen für eine standortnahe
Sportnutzung gesucht. Erste Gespräche diesbezüglich wurden bereits aufgenommen.
Ebenfalls ist die Gesamtfläche
unterhalb der bereits beschlossenen Raumprogramme für Gymnasien und
Grundschulen zu halten. Die Projektdefinition 5.007307-Schulcampus Westend
ist derzeit ohne Mittel hinterlegt. Zur Deckung der Kosten für den Schulcampus
Westend werden daher Gelder aus folgenden Projekten herangezogen: PSP
Element Schule Mögliche Deckung
5.001315 Viktoria-Luise-Schule, Neubau inkl. Cafeteria
1.081.000,00 € 5.001872 Errichtung der Panoramaschule (inkl.
Cafeteria)
407.263,00 € 5.002484 Julius-Leber-Schule AS, Umbau und Sanierung der
Seilerstr. 36
1.909.000,00 €
5.003895 Paul-Ehrlich-Schule, Sanierung (Planungsmittel)
1.996.000,00 € 5.004006 Riedberg, Ergänzungsfinanzierung der sozialen
Infrastruktur, Investitionskostenzuschuss
2.085.900,00 €
5.006725 Planung, Bau und Kauf einer Pavillonanlage als
allg. Ausweichmöglichkeit - Aktionsplan Schule -
3.175.000,00 €
5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue
Grundschulen
13.681.000,00 €
5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue
Gymnasien 6.271.000,00 €
5.006907 Schulversorgung Uni Campus
Bockenheim 2.569.000,00 €
5.007171 NGO Bildungscampus Gallus
1.772.000,00 €
5.006013 Neubau der 3. KT Rebstock (Investorenmodell)
3.000.000,00 €
37.947.163,00 €
1) Raumprogramm für den Schulcampus
Westend 1.1 Gymnasium Nied Das Raumprogramm wurde analog des Modellraumprogramms
für Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009, § 7138
(M 188)) sowie entsprechend dem Schulprofil erstellt. Das Modellraumprogramm
ging von einem sechszügigen Gymnasium (G8) aus. Die Raumbedarfe wurden gemäß
den Bedarfen eines sechszügigen Gymnasium (G9) hochgerechnet und anschließend
für das Provisorium reduziert. Die Oberstufe wird fünfzügig gerechnet. Die
Gesamtschülerzahl ergibt sich aus 1080 Schüler und Schülerinnen aus der
Sekundarstufe I, sowie 350 Schüler und Schülerinnen aus der Sekundarstufe II.
Erst zum Schuljahr 2023/24 hat das Gymnasium Nied seine volle Schülerzahl
erreicht. Die angepassten Bereiche des Raumprogramms werden nachfolgend näher
definiert und erläutert. Bereich 1 Unterricht In der Sekundarstufe I ergeben sich gemäß dem
Stammklassenprinzip 36 allgemeine Unterrichtsräume. Das Gymnasium Nied umfasst
in den Jahrgängen 5 bis 7 aufgrund weniger Schüleranmeldungen insgesamt 15
Klassen. Daher sind 33 Allgemeine Unterrichtsräume von 60 qm, 3 an
Klassenraumgröße angelehnte weitere Unterrichtsräume sowie Sammlungen mit je 10
qm angemessen.
Aufgrund weniger Lehrerzuweisungen
in der Oberstufe ist eine Erhöhung der Schülerzahlen in den Kursen zu erwarten.
Nach der bisherigen Abstimmung mit dem Revisionsamt werden 2/3 große Räume und
1/3 kleine Räume vorgesehen. Weiterhin wird an diesem provisorischen Standort die
Nutzung von einem Profilraum für beide Sekundarstufen als ausreichend
betrachtet. Zur Kompensation werden Synergien mit Unterrichtsräumen
gefunden. Die Anzahl der Fachräume
Naturwissenschaften sowie Kunst und Musik mit den dazugehörenden Sammlungs- und
Vorbereitungsräumen ergeben sich aus der Stundenplantafel. Bereich 2 Information/Schülerarbeit Die Mediothek hat in einer Schule für
die Schüler und Schülerinnen mehrere Funktionen zu erfüllen. Neben der Ausleihe
von Büchern und Medien, werden dort Hausaufgaben und Gruppenarbeiten erledigt.
Weiterhin bietet sie einen Rückzugsort für konzentriertes Lernen. In der
Mediothek sind deshalb verschiedene Bereiche zu schaffen, um alle Funktionen
erfüllen zu können. Teile der Schülerarbeit können in der Mediothek, der Mensa
oder den Aufenthaltsräumen stattfinden, daher ist ein Raum für Schülerarbeit
von 60 qm hier angemessen und erhöht durch Anpassung an Klassenraumgröße
die Flexibilität der Nutzungsmöglichkeiten. Bereich 3 Verwaltung/Organisation In diesem Provisorium ist ein
Sekretariat mit einer Größe von 40 qm und ein gemeinsames vergrößertes Büro für
die Abteilungsleitungen für die erforderlichen Arbeitsplätze ausreichend.
Die ursprünglichen 2
Besprechungsräume werden zu einem größeren von 40 qm zusammengefasst. Weiterhin ist in diesem Fall die
Nutzung eines allgemeinen Unterrichtsraumes als Schülervertretung,
Elternsprechzimmer, Elternbeiratszimmer, Jugendhilfe und Jugendhilfe-Büro
vertretbar, da dieser Raum in den meisten Fällen nicht alle Funktionen
gleichzeitig erfüllen muss und die Schule bis zum Schuljahr 2022/23 noch nicht
voll ausgelastet ist. Das Lehrerzimmer wird zusammenschaltbar mit
Lehrervorbereitungen geplant und kann daher auf 120 qm reduziert werden.
Die Lehrervorbereitungen SEK I
werden zu einem Raum von 60 qm zusammengezogen. Die Lehrervorbereitung für Nawi
entfällt hier, die Tätigkeiten müssen in die Vorbereitung/Sammlung der
Nawi-Fachräume verlagert werden. Bereich 4 Aufenthalt/Verpflegung Bei der Auslegung der Cafeteria nur
speziell bei diesem Provisorium wird von einer Versorgung von 35% der Schüler
und Schülerinnen der Sekundarstufe I ausgegangen. Die Essensversorgung der
Sekundarstufe II wird aufgrund der guten umliegenden Infrastruktur nicht
eingeplant. Hieraus ergibt sich eine benötigte Fläche von 140 qm bei Nutzung im
3-Schicht-System.
Eine Anstellfläche von 15 qm ist
als separater Flächenbedarf aufgeführt. Eine Aula an einem provisorischen Standort ist nicht
erforderlich, da für Einschulungsfeiern oder andere Veranstaltungen in
Abstimmung umliegender Schulen bestehende Räumlichkeiten genutzt werden können.
Die Errichtung einer Aula mit über 500 qm erscheint aus diesem Grund nicht
wirtschaftlich. Der Nebenraum für Darstellendes Spiel entfällt ebenfalls. Der
Speiseraum eignet sich als Mehrzweckfläche auch für die Nutzung im Fach
Darstellendes Spiel. Bereich 5 Allgemeine Nebenräume Das Behinderten-WC mit Dusche wird in
Synergie mit der Holzhausenschule dort dargestellt. Der Raum Lehrmittel für die Schulbücher wird an
Unterrichtsraumgröße (60 qm) angepasst. 1.2 Holzhausenschule Das beigefügte Raumprogramm wurde auf Basis des
Modellraumprogramms für vierzügige Grundschulen (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) sowie entsprechend
dem Schulprofil erstellt. Die Raumbedarfe wurden gemäß den Anforderungen an
eine sechszügige Grundschule hochgerechnet. Die Gesamtschülerzahl beträgt 620
Schülerinnen und Schüler. Diese ergibt sich aus 25 Schülerinnen und Schülern je
Klasse, sowie 20 Schülerinnen und Schülern der Eingangsstufe. Die angepassten Bereiche des
Raumprogramms werden nachfolgend näher definiert und erläutert. Bereich 1 Allgemeiner Unterrichtsbereich Die Klassenraumgrößen sind mit 60 qm
vertretbar. Je zwei Klassen teilen sich einen Gruppen- und einen
Garderobenraum. Der Musikraum, die Bibliothek und der Mehrzweckraum II wurden
an die Klassenraumgröße von 60 qm angepasst. Das ist für die temporäre
Auslagerung vertretbar. Die Anzahl der Fachräume Kunst und Musik mit den
dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus der
Stundenplantafel.
Bereich 2 Ganztagsbetrieblicher
Bereich Die Holzhausenschule
ist im Pakt für den Nachmittag, wonach sich die gesamte Schulkind Betreuung in
der Schule abspielt. In
diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass entsprechend der zu betreuenden
Schülerzahl ein weiterer Betreuungsraum eingerichtet wird. Dabei erhöht sich
auch die Anzahl der einzurichtenden Arbeitsplätze für die Betreuungsleitungen.
Zwei Büros mit je 15 qm sind erforderlich. Bei der Auslegung der Cafeteria nur speziell bei
diesem Provisorium wird von einer Versorgung von 70% der Schüler und
Schülerinnen der Holzhausenschule ausgegangen. Hieraus ergibt sich eine
benötigte Fläche von ca. 250 qm, bei Nutzung im 2-Schicht-System. Der eigentliche Speiseraum wird 197
qm, der zuschaltbare Mehrzweckraum I wird 135 qm. Eine Anstellfläche von 15 qm ist als separater
Flächenbedarf aufgeführt. Bereich 3 Lehrer-, allgemeiner und
Verwaltungsbereich Es wurde
eine zusätzliche Konrektorenstelle eingerichtet, die ebenfalls mit
Schulleitungsaufgaben betraut ist. Es ergibt sich daher der Bedarf von 2
Verwaltungsbüros mit je 15 qm. Das Sekretariat benötigt ebenfalls die Ausstattung
für zwei Arbeitsplätze, wie auch einen kleinen Bereich für Bewirtung. Insgesamt
wird hierfür eine Fläche von 25 qm vorgehalten. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist ein
Therapieraum erforderlich. Dieser Raum wird mittels der Vergrößerung des 1.
Hilfe-Raumes hergestellt. Für dieses Provisorium ist die Nutzung eines
allgemeinen Unterrichtsraumes oder Gruppenraumes als Jugendhilfe und
Jugendhilfe-Büro vertretbar, da dieser Raum in den meisten Fällen nicht alle
Funktionen gleichzeitig erfüllen muss. Der nach Modellraumprogramm je Jahrgang vorgesehene
Raum für Jahrgangsteams wird aufgrund der Sechszügigkeit auf 24 qm
vergrößert. Der von Lehrern und Mitarbeitern der
Betreuung gemeinsam genutzte Mitarbeiterraum wird mit 80 qm das ehemalige
Lehrerzimmer ersetzen. Die Nebenräume/Lager sind entsprechend der erhöhten
Schülerzahl im Verhältnis angepasst worden. Bereich 4 Ergänzende Nutzfläche Das Behinderten-WC im Erdgeschoss
wird im Rahmen der inklusiven Beschulung mit einer Dusche und Wickelmöglichkeit
ergänzt. D) Kosten
1. Investitionsbedarf
Gesamt:
56.401.922,08 €
2. Für die Baumaßnahmen sind folgende
Finanzierungsabläufe zu erwarten:
Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2017 1.256.548,33 €
309.476,24 €
2018 24.124.316,75 € 22.088.334,26 € 2019 28.200.961,00 €
25.836.267,99 €
2020 2.820.096,00
€ 6.773.142,75 €
2021 1.394.700,84 € 3. Zugehörige Folgekosten
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten 150.621
€
b) sächliche
Folgekosten 456.338 €
c) Kapitalkosten
kalkulatorische Verzinsung 2,75
% 1.551.053 €
Abschreibung
1.695.064 €
5. Jahreserträge
keine
6. Leistung
Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung
der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und
Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Bisher sind eine Stelle für den Bereich
Schulhausverwalter EG 5 TVöD, eine Stelle Schulsekretär/in EGr. 7 TVöD mit 38
Stunden und eine Stelle Schulsekretär/in EGr. 7 TVöD mit 39 Stunden
veranschlagt. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Stellen wird für das Jahr 2019 eine weitere Vollzeitstelle (39 Stunden) zzgl.
einer Erhöhung um eine Stunde von 38 auf 39 Stunden Schulsekretär/in, EGr. 7
TVöD veranschlagt. Die mittleren Jahresbeträge hierfür sind 53.080
€, bzw. die Erhöhung um 1.361,03 €. Dies ergibt eine Summe von 54.441
€ für den Bereich Schulsekretär/in. Für den Bereich Schulhausverwalter
sind perspektivisch 2 Stellen EG 5 TVöD zu veranschlagen. Der mittlere
Jahreswert für eine Stelle beträgt 48.090 €. Dies ergibt eine Summe von
96.180 € für den Bereich Schulhausverwalter. Somit summieren sich die zu
veranschlagenden Personalkosten auf 150.621 €. Anlage
1_Kostendeckblaetter (ca.
310 KB) Anlage 2_Bau-_und_Nutzungsbeschreibung (ca. 36 KB) Anlage
3_Raumprogramm_Nied (ca.
107 KB) Anlage 4_Raumprogramm_Holzhausenschule (ca. 21 KB) Anlage
5_Flaechenuebersicht (ca.
193 KB) Anlage
6_Soll-Ist-Vergleich (ca.
215 KB) Anlage 7_Grundrisse (ca. 7,9 MB) Anlage
8_Lageplan (ca. 1,8 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2009, M 98
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 06.09.2013, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 03.11.2014, M 187
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2020, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2021, M 17 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6, 12
Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1
am 10.04.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FDP und 1 U.B. gegen CDU, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); PARTEI und 1 U.B. (= Enthaltung)
21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR
12 am 13.04.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP
71 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER;
AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FDP (= Votum im
Ausschuss für Bildung und Integration) 20. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.04.2018, TO I, TOP 67
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 41
Beschluss: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2642, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 40 2