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Schulcampus Westend (Provisorium Gymnasium Nied und Auslagerung Holzhausenschule)  Genehmigung Raumprogramme - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.03.2018, M 60 Betreff: Schulcampus Westend (Provisorium Gymnasium Nied und Auslagerung Holzhausenschule) - Genehmigung Raumprogramme - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) Auf dem Schulsportplatz der Philipp-Holzmann-Schule (PHS), Flurstück 3/18, Flur 290, Gemarkung Frankfurt Bezirk 19 (471), wird das Provisorium für das Gymnasium Nied temporär errichtet, nachdem das geplante Grundstück in der Mainzer Landstraße aufgrund der Anforderungen aus der Seveso III-Richtlinie nicht zeitnah zur Verfügung steht. Der Neubau des Gymnasiums Nied auf dem Grundstück Eschersheimer Landstr./Miquelallee (Flurstücke 2/66 + 2/65 + 2/74 + 2/72, Flur 289, Gemarkung Frankfurt Bezirk 19 (471)) ist in der Planungsphase. Gleichzeitig erfolgt auf dem Areal die Auslagerung der Holzhausenschule, nachdem aufgrund von Rissbildung der derzeitige Standort innerhalb der nächsten fünf Jahre geräumt werden muss. Mit der temporären Bebauung des Sportplatzes für beide Schulen entsteht das neue Gesamtprojekt Schulcampus Westend für die beiden Provisorien. 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Errichtung des Provisoriums für das Gymnasium Nied und die Holzhausenschule inklusive Cafeteria auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Aufgrund von Synergien wird ein gemeinsames Gebäude für beide Schulen errichtet, welches sich auf dem Gelände des Sportplatzes der Philipp-Holzmann-Schule befindet. Insgesamt stehen dann Schulgebäude für Jahrgänge 1 bis 4 für die Holzhausenschule und 5 bis 13 für das Gymnasium Nied zur Verfügung. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 56.401.922,08 € 3. Den beigefügten Raumprogrammen für das Provisorium Gymnasium Nied und der Auslagerung der Holzhausenschule wird zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die EnEV 2016 eingehalten wird. Darüber hinaus wird diese mit einem Minus von 30 % unterschritten. Das EEWärmeG2011 wird ebenfalls eingehalten und unterschritten. 5. Es dient zur Kenntnis, dass bereits jetzt Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht werden. Erste Gespräche wurden aufgenommen. 6. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 56.401.922 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium Nied + Holzhausenschule 80785100 5.007307.500.999.100-700 Gymnasium Nied + Holzhausenschule Cafeteria 80785100 5.007311.500.999.100-700 Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 3.597.826,20 € werden netto auf die Projektdefinition 5.007311.500.999.100-700 gebucht. Gemäß der beschlossenen Planungsmittelfreigabe wurden 2.750.000,- € im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 zur Verfügung gestellt. Zur Deckung von weiteren 37.947.163,- € werden Mittel der folgenden Projektdefinitionen herangezogen: PSP Element Schule Deckung 5.001315 Viktoria-Luise-Schule, Neubau inkl. Cafeteria 1.081.000,00 € 5.001872 Errichtung der Panoramaschule (inkl. Cafeteria) 407.263,00 € 5.002484 Julius-Leber-Schule AS, Umbau und Sanierung der Seilerstr. 36 1.909.000,00 € 5.003895 Paul-Ehrlich-Schule, Sanierung (Planungsmittel) 1.996.000,00 € 5.004006 Riedberg, Ergänzungsfinanzierung der sozialen Infrastruktur, Investitionskostenzuschuss 2.085.900,00 € 5.006725 Planung, Bau und Kauf einer Pavillonanlage als allg. Ausweichmöglichkeit - Aktionsplan Schule - 3.175.000,00 € 5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Grundschulen 13.681.000,00 € 5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Gymnasien 6.271.000,00 € 5.006907 Schulversorgung Uni Campus Bockenheim 2.569.000,00 € 5.007171 NGO Bildungscampus Gallus 1.772.000,00 € 5.006013 Neubau der 3. KT Rebstock (Investorenmodell) 3.000.000,00 € Abzüglich der bereits gebuchten Auszahlungen 2017 von 309.476,24 € sind somit 40.387.686,76 € an Budgetübertrag für das Projekt 5.007307 vorgesehen. Die restlichen Mittel von 15.704.759,- € sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2021 unter den Projekten 5.006888 (7.804.759,- €) und 5.006905 (7.900.000,- €) veranschlagt, dessen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Schulen zum Schuljahr 2019/20 Betrieb auf dem Schulcampus Westend aufnehmen sollen. 8. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung 1) Gymnasium Nied Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans vom 18.12.2014, § 5394 (M 187) soll ein sechszügiges Gymnasium mit Oberstufe errichtet werden. Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums wurde zum Schuljahr 2015/16 beantragt und vom Kultusministerium am 18.05.2015 genehmigt. Das Gymnasium Nied ist zum Schuljahr 2015/16 in einem Provisorium an der Palleskestraße in Betrieb gegangen. Das neue Schulgebäude soll auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße/Miquelallee errichtet werden. Eine abschließende Planung ist noch nicht erfolgt. Bis zur Fertigstellung soll das Gymnasium Nied auf dem Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule in einem Provisorium untergebracht werden. Die Inbetriebnahme des Provisoriums soll zum Schuljahr 2019/20 erfolgen. 2) Holzhausenschule Aufgrund von Rissbildung am Gebäude und dadurch auf Dauer nicht zu gewährender Standfestigkeit, muss der derzeitige Standort innerhalb der nächsten fünf Jahre geräumt werden. Auf dem Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule soll die Holzhausenschule in einem temporären Provisorium ausgelagert werden. B. Alternativen Provisorium in der Palleskestraße - Gymnasium Nied Keine. Das Provisorium für das Gymnasium Nied in der Palleskestraße ist zum Schuljahr 2015/16 in Be- trieb gegangen. Die auf dem zur Verfügung stehenden Gelände realisierten Erweiterungen sind zum Schuljahr 2018/19 erschöpft. Holzhausenschule Keine. Im Schulbezirk ist kein anderes geeignetes Grundstück/keine andere geeignete Immobilie für die Auslagerung vorhanden. Nutzung von Bestandscontainern Für den benötigten Zeitraum befinden sich keine freien Kapazitäten in der benötigten Größenordnung im Bestand. C. Lösung Mit dem Schulsportplatz der Philipp-Holzmann-Schule steht eine ausreichend große Grundstücksfläche für die Errichtung von Provisorien für die beiden Schulen zur Verfügung. Das Projekt wird als Schulcampus Westend geführt. Die ursprüngliche Planung des Schulcampus Westend wurde im Sommer 2016 gestoppt, weil die geschätzte Investitionssumme von 100 Mio. € nicht für ein Provisorium an diesem Standort vertretbar ist. Die neue Planung sieht daher eine vollumfängliche Reduzierung vor. Der Standort ist nach Abwägung von Kosten und Nutzen alternativlos, da sich aus der Nähe zu dem Grundstück für den Neubau des Gymnasiums Nied Synergien ergeben (Sport- und Essensversorgung). Aufgrund der begrenzten Fläche des Sportplatzes der Philipp-Holzmann-Schule werden die notwendigen räumlichen Bedarfe (u.a. Sportflächen) in Teilen nicht dargestellt werden können. Daher werden bereits jetzt in einem gesonderten Projekt Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht. Erste Gespräche diesbezüglich wurden bereits aufgenommen. Ebenfalls ist die Gesamtfläche unterhalb der bereits beschlossenen Raumprogramme für Gymnasien und Grundschulen zu halten. Die Projektdefinition 5.007307-Schulcampus Westend ist derzeit ohne Mittel hinterlegt. Zur Deckung der Kosten für den Schulcampus Westend werden daher Gelder aus folgenden Projekten herangezogen: PSP Element Schule Mögliche Deckung 5.001315 Viktoria-Luise-Schule, Neubau inkl. Cafeteria 1.081.000,00 € 5.001872 Errichtung der Panoramaschule (inkl. Cafeteria) 407.263,00 € 5.002484 Julius-Leber-Schule AS, Umbau und Sanierung der Seilerstr. 36 1.909.000,00 € 5.003895 Paul-Ehrlich-Schule, Sanierung (Planungsmittel) 1.996.000,00 € 5.004006 Riedberg, Ergänzungsfinanzierung der sozialen Infrastruktur, Investitionskostenzuschuss 2.085.900,00 € 5.006725 Planung, Bau und Kauf einer Pavillonanlage als allg. Ausweichmöglichkeit - Aktionsplan Schule - 3.175.000,00 € 5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Grundschulen 13.681.000,00 € 5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Gymnasien 6.271.000,00 € 5.006907 Schulversorgung Uni Campus Bockenheim 2.569.000,00 € 5.007171 NGO Bildungscampus Gallus 1.772.000,00 € 5.006013 Neubau der 3. KT Rebstock (Investorenmodell) 3.000.000,00 € 37.947.163,00 € 1) Raumprogramm für den Schulcampus Westend 1.1 Gymnasium Nied Das Raumprogramm wurde analog des Modellraumprogramms für Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009, § 7138 (M 188)) sowie entsprechend dem Schulprofil erstellt. Das Modellraumprogramm ging von einem sechszügigen Gymnasium (G8) aus. Die Raumbedarfe wurden gemäß den Bedarfen eines sechszügigen Gymnasium (G9) hochgerechnet und anschließend für das Provisorium reduziert. Die Oberstufe wird fünfzügig gerechnet. Die Gesamtschülerzahl ergibt sich aus 1080 Schüler und Schülerinnen aus der Sekundarstufe I, sowie 350 Schüler und Schülerinnen aus der Sekundarstufe II. Erst zum Schuljahr 2023/24 hat das Gymnasium Nied seine volle Schülerzahl erreicht. Die angepassten Bereiche des Raumprogramms werden nachfolgend näher definiert und erläutert. Bereich 1 Unterricht In der Sekundarstufe I ergeben sich gemäß dem Stammklassenprinzip 36 allgemeine Unterrichtsräume. Das Gymnasium Nied umfasst in den Jahrgängen 5 bis 7 aufgrund weniger Schüleranmeldungen insgesamt 15 Klassen. Daher sind 33 Allgemeine Unterrichtsräume von 60 qm, 3 an Klassenraumgröße angelehnte weitere Unterrichtsräume sowie Sammlungen mit je 10 qm angemessen. Aufgrund weniger Lehrerzuweisungen in der Oberstufe ist eine Erhöhung der Schülerzahlen in den Kursen zu erwarten. Nach der bisherigen Abstimmung mit dem Revisionsamt werden 2/3 große Räume und 1/3 kleine Räume vorgesehen. Weiterhin wird an diesem provisorischen Standort die Nutzung von einem Profilraum für beide Sekundarstufen als ausreichend betrachtet. Zur Kompensation werden Synergien mit Unterrichtsräumen gefunden. Die Anzahl der Fachräume Naturwissenschaften sowie Kunst und Musik mit den dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus der Stundenplantafel. Bereich 2 Information/Schülerarbeit Die Mediothek hat in einer Schule für die Schüler und Schülerinnen mehrere Funktionen zu erfüllen. Neben der Ausleihe von Büchern und Medien, werden dort Hausaufgaben und Gruppenarbeiten erledigt. Weiterhin bietet sie einen Rückzugsort für konzentriertes Lernen. In der Mediothek sind deshalb verschiedene Bereiche zu schaffen, um alle Funktionen erfüllen zu können. Teile der Schülerarbeit können in der Mediothek, der Mensa oder den Aufenthaltsräumen stattfinden, daher ist ein Raum für Schülerarbeit von 60 qm hier angemessen und erhöht durch Anpassung an Klassenraumgröße die Flexibilität der Nutzungsmöglichkeiten. Bereich 3 Verwaltung/Organisation In diesem Provisorium ist ein Sekretariat mit einer Größe von 40 qm und ein gemeinsames vergrößertes Büro für die Abteilungsleitungen für die erforderlichen Arbeitsplätze ausreichend. Die ursprünglichen 2 Besprechungsräume werden zu einem größeren von 40 qm zusammengefasst. Weiterhin ist in diesem Fall die Nutzung eines allgemeinen Unterrichtsraumes als Schülervertretung, Elternsprechzimmer, Elternbeiratszimmer, Jugendhilfe und Jugendhilfe-Büro vertretbar, da dieser Raum in den meisten Fällen nicht alle Funktionen gleichzeitig erfüllen muss und die Schule bis zum Schuljahr 2022/23 noch nicht voll ausgelastet ist. Das Lehrerzimmer wird zusammenschaltbar mit Lehrervorbereitungen geplant und kann daher auf 120 qm reduziert werden. Die Lehrervorbereitungen SEK I werden zu einem Raum von 60 qm zusammengezogen. Die Lehrervorbereitung für Nawi entfällt hier, die Tätigkeiten müssen in die Vorbereitung/Sammlung der Nawi-Fachräume verlagert werden. Bereich 4 Aufenthalt/Verpflegung Bei der Auslegung der Cafeteria nur speziell bei diesem Provisorium wird von einer Versorgung von 35% der Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I ausgegangen. Die Essensversorgung der Sekundarstufe II wird aufgrund der guten umliegenden Infrastruktur nicht eingeplant. Hieraus ergibt sich eine benötigte Fläche von 140 qm bei Nutzung im 3-Schicht-System. Eine Anstellfläche von 15 qm ist als separater Flächenbedarf aufgeführt. Eine Aula an einem provisorischen Standort ist nicht erforderlich, da für Einschulungsfeiern oder andere Veranstaltungen in Abstimmung umliegender Schulen bestehende Räumlichkeiten genutzt werden können. Die Errichtung einer Aula mit über 500 qm erscheint aus diesem Grund nicht wirtschaftlich. Der Nebenraum für Darstellendes Spiel entfällt ebenfalls. Der Speiseraum eignet sich als Mehrzweckfläche auch für die Nutzung im Fach Darstellendes Spiel. Bereich 5 Allgemeine Nebenräume Das Behinderten-WC mit Dusche wird in Synergie mit der Holzhausenschule dort dargestellt. Der Raum Lehrmittel für die Schulbücher wird an Unterrichtsraumgröße (60 qm) angepasst. 1.2 Holzhausenschule Das beigefügte Raumprogramm wurde auf Basis des Modellraumprogramms für vierzügige Grundschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) sowie entsprechend dem Schulprofil erstellt. Die Raumbedarfe wurden gemäß den Anforderungen an eine sechszügige Grundschule hochgerechnet. Die Gesamtschülerzahl beträgt 620 Schülerinnen und Schüler. Diese ergibt sich aus 25 Schülerinnen und Schülern je Klasse, sowie 20 Schülerinnen und Schülern der Eingangsstufe. Die angepassten Bereiche des Raumprogramms werden nachfolgend näher definiert und erläutert. Bereich 1 Allgemeiner Unterrichtsbereich Die Klassenraumgrößen sind mit 60 qm vertretbar. Je zwei Klassen teilen sich einen Gruppen- und einen Garderobenraum. Der Musikraum, die Bibliothek und der Mehrzweckraum II wurden an die Klassenraumgröße von 60 qm angepasst. Das ist für die temporäre Auslagerung vertretbar. Die Anzahl der Fachräume Kunst und Musik mit den dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus der Stundenplantafel. Bereich 2 Ganztagsbetrieblicher Bereich Die Holzhausenschule ist im Pakt für den Nachmittag, wonach sich die gesamte Schulkind Betreuung in der Schule abspielt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass entsprechend der zu betreuenden Schülerzahl ein weiterer Betreuungsraum eingerichtet wird. Dabei erhöht sich auch die Anzahl der einzurichtenden Arbeitsplätze für die Betreuungsleitungen. Zwei Büros mit je 15 qm sind erforderlich. Bei der Auslegung der Cafeteria nur speziell bei diesem Provisorium wird von einer Versorgung von 70% der Schüler und Schülerinnen der Holzhausenschule ausgegangen. Hieraus ergibt sich eine benötigte Fläche von ca. 250 qm, bei Nutzung im 2-Schicht-System. Der eigentliche Speiseraum wird 197 qm, der zuschaltbare Mehrzweckraum I wird 135 qm. Eine Anstellfläche von 15 qm ist als separater Flächenbedarf aufgeführt. Bereich 3 Lehrer-, allgemeiner und Verwaltungsbereich Es wurde eine zusätzliche Konrektorenstelle eingerichtet, die ebenfalls mit Schulleitungsaufgaben betraut ist. Es ergibt sich daher der Bedarf von 2 Verwaltungsbüros mit je 15 qm. Das Sekretariat benötigt ebenfalls die Ausstattung für zwei Arbeitsplätze, wie auch einen kleinen Bereich für Bewirtung. Insgesamt wird hierfür eine Fläche von 25 qm vorgehalten. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist ein Therapieraum erforderlich. Dieser Raum wird mittels der Vergrößerung des 1. Hilfe-Raumes hergestellt. Für dieses Provisorium ist die Nutzung eines allgemeinen Unterrichtsraumes oder Gruppenraumes als Jugendhilfe und Jugendhilfe-Büro vertretbar, da dieser Raum in den meisten Fällen nicht alle Funktionen gleichzeitig erfüllen muss. Der nach Modellraumprogramm je Jahrgang vorgesehene Raum für Jahrgangsteams wird aufgrund der Sechszügigkeit auf 24 qm vergrößert. Der von Lehrern und Mitarbeitern der Betreuung gemeinsam genutzte Mitarbeiterraum wird mit 80 qm das ehemalige Lehrerzimmer ersetzen. Die Nebenräume/Lager sind entsprechend der erhöhten Schülerzahl im Verhältnis angepasst worden. Bereich 4 Ergänzende Nutzfläche Das Behinderten-WC im Erdgeschoss wird im Rahmen der inklusiven Beschulung mit einer Dusche und Wickelmöglichkeit ergänzt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf Gesamt: 56.401.922,08 € 2. Für die Baumaßnahmen sind folgende Finanzierungsabläufe zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2017 1.256.548,33 € 309.476,24 € 2018 24.124.316,75 € 22.088.334,26 € 2019 28.200.961,00 € 25.836.267,99 € 2020 2.820.096,00 € 6.773.142,75 € 2021 1.394.700,84 € 3. Zugehörige Folgekosten 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 150.621 € b) sächliche Folgekosten 456.338 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 1.551.053 € Abschreibung 1.695.064 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Bisher sind eine Stelle für den Bereich Schulhausverwalter EG 5 TVöD, eine Stelle Schulsekretär/in EGr. 7 TVöD mit 38 Stunden und eine Stelle Schulsekretär/in EGr. 7 TVöD mit 39 Stunden veranschlagt. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Stellen wird für das Jahr 2019 eine weitere Vollzeitstelle (39 Stunden) zzgl. einer Erhöhung um eine Stunde von 38 auf 39 Stunden Schulsekretär/in, EGr. 7 TVöD veranschlagt. Die mittleren Jahresbeträge hierfür sind 53.080 €, bzw. die Erhöhung um 1.361,03 €. Dies ergibt eine Summe von 54.441 € für den Bereich Schulsekretär/in. Für den Bereich Schulhausverwalter sind perspektivisch 2 Stellen EG 5 TVöD zu veranschlagen. Der mittlere Jahreswert für eine Stelle beträgt 48.090 €. Dies ergibt eine Summe von 96.180 € für den Bereich Schulhausverwalter. Somit summieren sich die zu veranschlagenden Personalkosten auf 150.621 €. Anlage 1_Kostendeckblaetter (ca. 310 KB) Anlage 2_Bau-_und_Nutzungsbeschreibung (ca. 36 KB) Anlage 3_Raumprogramm_Nied (ca. 107 KB) Anlage 4_Raumprogramm_Holzhausenschule (ca. 21 KB) Anlage 5_Flaechenuebersicht (ca. 193 KB) Anlage 6_Soll-Ist-Vergleich (ca. 215 KB) Anlage 7_Grundrisse (ca. 7,9 MB) Anlage 8_Lageplan (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 98 Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 158 Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 88 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 17 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6, 12 Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und 1 U.B. gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); PARTEI und 1 U.B. (= Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 71 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.04.2018, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2642, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 40 2