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Neubau der Grundschule Rebstock mit Cafeteria und 2-Feld-Turnhalle, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 56 Betreff: Neubau der Grundschule Rebstock mit Cafeteria und 2-Feld-Turnhalle, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 675 (M 147) 1. Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der Grundschule Rebstock in der Leonardo-da-Vinci-Allee 11, zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 2.897.035 € erforderlich machen. Trotz intensiver Bemühungen Einsparpotentiale im laufenden Verfahren zu identifizieren, kann der Kostenrahmen voraussichtlich nicht eingehalten werden. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 2.897.035 € bewilligt. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude und die Turnhalle in Höhe von 2.775.568 € erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.001315.500.999.200-700. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 121.467 € werden unter dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.005507.500.999.200-700 verrechnet. 3. Zur Deckung der Mehrkosten von 2.897.035,00 € ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 aus dem Projekt 5.003792 - Sanierung der Franz-Böhm-Schule und Außenstelle Wilhelm-Merton-Schule - eine entsprechende Sollveränderung zu buchen bzw. ein Budgetübertrag vorzusehen. Die haushaltsmäßige Beordnung der zur Deckung herangezogenen Maßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogrammes 2017 - 2020 bereinigt. Begründung: A) Zielsetzung Der Neubau wurde am 29.09.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 675). Mit den Bauarbeiten wurde am 14.05.2012 begonnen. Die Fertigstellung des Schulgebäudes und der Turnhalle sollte zum April 2014 erfolgen, um den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2014 aufnehmen zu können. Im Bauablauf verursachten zunächst die Kabeltrassenumlegung im Bereich des Gehweges, sowie die später andauernden Schwierigkeiten im Bereich der Wasserhaltung im Verbau der Turnhalle eine Bauzeitverlängerung. Das Schulgebäude ist im August an das Stadtschulamt übergeben worden, sodass die Schule nach den Sommerferien in Betrieb gehen konnte. Die Bauzeitverzögerung der Turnhalle konnte im Bauablauf nicht mehr aufgeholt werden. Die Turnhalle wird im Dezember fertiggestellt, sodass die Schule die Turnhalle nach den Weihnachtsferien nutzen kann. B) Alternativen Alle Einsparmöglichkeiten wurden geprüft und, soweit praktisch umsetzbar, eingearbeitet. C) Lösungen Die Gesamtkostenüberschreitung ergibt sich aus folgenden Gründen: Kabeltrassenumlegung 1) In der Planung der Baugrube für den Rohbau der Turnhalle wurden die Kabel und Leitungen im Erdreich des angrenzenden Gehweges bei der Verbauplanung nicht berücksichtigt. Die Kabel mussten vor Beginn der Rohbauarbeiten innerhalb des Gehweges umgelegt werden. Die Kabeltrassen konnten nur durch Firmen, welche seitens der Mainova zugelassen sind, verlegt werden. Außer den Kosten für die Trassenumlegung sind auch Kosten durch Bauzeitverlängerung des Rohbauers von 6 Wochen und zusätzliche Honorarkosten entstanden. 2) Das ursprüngliche Konzept im Bereich des Erdbaus sah vor, die Erde aus dem Aushub der Turnhalle zur Verfüllung der Grundschule und Auffüllung der Turnhalle zu benutzen. Durch die Kabeltrassenumlegung konnte mit dem Aushub der Turnhalle erst später begonnen werden. Um einen vollständigen Baustopp zu vermeiden musste Erdmaterial zur Verfüllung der Grundschule beschafft werden .Die Erde des Turnhallenaushubes wurde auf dem Nachbargrundstück gelagert. Nach Fertigstellung des Rohbaus Turnhalle wurden die Arbeitsräume mit dem Material verfüllt, dabei stellte sich heraus, dass viel weniger als angenommen für die Verfüllung benötigt wurde und dass die Erdmassen teilweise belastet waren, was zu einer teureren Entsorgung führte. Einen Teil der Erde konnte vom Grünflächenamt in einem anderen Projekt genutzt werden, hierfür fielen nur die Transportkosten an. Wasserhaltung 1) Das Baugruben- und Wasserhaltungskonzept wurde als wasserdurchlässiger Baugrubenverbau mit einer geschlossenen Wasserhaltung aus Tiefbrunnen geplant. Das geförderte Wasser sollte im Hinblick auf den Grundwasserschutz und gemäß den Auflagen des Regierungspräsidiums auf dem Nachbargrundstück versickert werden. Hierzu war ein Versickerungsbecken geplant. Dieses Konzept hat für die Gründungsarbeiten des Schulgebäudes wie geplant funktioniert. Nach Inbetriebnahme der Grundwasserhaltung für die Baugrube Turnhalle stellte man fest, dass die notwendige Fördermenge nicht komplett versickert werden konnte. Trotz planmäßigem Betrieb der Wasserhaltung konnte der Holzverbau durch eintretendes Schichtenwasser nicht planmäßig vorangetrieben werden. Die Förderrate musste erhöht werden, gleichzeitig ließ die Versickerungsleistung der Mulde nach. Der hohe Eisen- und Mangangehalt führte zu einem Zusetzen der Sohle. Es musste eine Anlage zum Enteisen des Wassers installiert und eine weitere Versickerungsmulde gebaut werden. Die neue Mulde brachte nicht die erwartete Versickerungsleistung, mit dem Regierungspräsidium wurde beschlossen eine 3. Mulde herzustellen und die Sohle der ersten Mulde zu sanieren. Hierfür war die Außerbetriebnahme der 1. Versickerungsmulde erforderlich, welche über die Weihnachtspause erfolgte. Um einen Baustillstand zu verhindern wurde in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die Einleitung des nicht versickerbaren Anteils des geförderten Grundwassers in die Kanalisation beschlossen. In der Zwischenzeit wurde die 1. Mulde saniert und die 3. Mulde hergestellt, um dann wieder das Grundwasser komplett zu versickern. Zwischenzeitlich verhinderten erneut Schichtenwasser und Grundwasser vor den Brunnen den planmäßigen Restaushub und weitere Tiefengründung zur Fertigstellung des Verbaus. Um den Verbau sicher fertig stellen zu können wurde erneut die Förderrate erhöht und das Grundwasser komplett in die Kanalisation geleitet. Die Gründungsarbeiten Turnhalle konnten nur mit viel zusätzlichem Aufwand ca. 5 Monate verspätet abgeschlossen werden. Die Probleme mit der Wasserhaltung verursachten den Großteil der Mehrkosten. Unter Berücksichtigung der Gebühren für die Stadtentwässerung und die Bauzeitverlängerung (siehe Punkt 2 und 3) sind hierfür insgesamt 1.779.383 € zu veranschlagen. 2) Die Gebühren, die an die Stadtentwässerung Frankfurt für die Einleitung in den Kanal gezahlt werden müssen, belaufen sich auf 350.000 €. Diese Art von Kosten war mit keinem Ansatz in der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen, da das mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Wasserhaltungskonzept eine Einleitung in den Kanal nicht vorsah. 3). Durch die Bauzeitverlängerung von 5 Monaten sind zusätzliche unabweisbare Kosten für die Rohbaufirma sowie Honorarforderungen der Fachplaner angefallen. Baustrom Die Kosten für den Baustrom insbesondere für die Winterbeheizung waren in dieser Höhe nicht in der Kostenberechnung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen. Die Kosten stiegen zusätzlich noch durch die Bauzeitverlängerung von 5 Monaten, die durch die Wasserhaltung verursacht wurde. Zu niedrig angesetzte Kostenberechnung / Zusätzliche Maßnahmen 1) Die Vergaben über der Kostenberechnungssumme heben sich teilweise mit günstigen Vergabeergebnissen auf. Die dennoch vorhandenen Differenzen zur Kostenberechnung begründen sich nicht durch Änderungen der Ausführung oder das Fehlen kompletter Leistungen, sondern liegen in schwankenden Marktpreisen und zum Teil zu niedrig angesetztem Einheitspreis in der Kostenberechnung begründet. 2) Im Zuge der Fortschreibung Ausführungsplanung, insbesondere der Detailplanung für die Fenster ergaben sich Mehrkosten zur Kostenberechnung der Bau- und Finanzierungsplanung. Die Vergabe für die Außentüren und -fenster musste aufgehoben werden. Das günstigste Angebot lag zudem noch 20% über dem Kostenanschlag. Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung wurde daraufhin überarbeitet um Kosten einzusparen und in einem Verhandlungsverfahren neu vergeben. 3) Die Mehrkosten bei der Vergabe der Pfosten-Riegelfassade der Eingangshalle liegen in der Planfortschreibung begründet. Die Konstruktion und damit auch die Stahlmengen haben sich konkretisiert. Die Außentüren und der Windfang des Haupteinganges, sowie der Stahlpreis waren in der Kostenberechnung zu niedrig angesetzt. Um Kosten einzusparen wurde auf den Windfang verzichtet. 4) Zum Zeitpunkt der Kostenberechnung wurde im Bereich Elektro die Spannungsfallberechnung irrtümlich berechnet. Es wurde ein erheblich zu kleiner Querschnitt in der Gebäudezuleitung kalkuliert und verlegt. Darüber hinaus war die Turnhallenbeleuchtung nicht auf 500 lux ausgelegt. Diese wird jedoch für die Wettkampfdurchführung und nach den Leitlinien 2011 gefordert. Zusätzliche Leistungen ergeben sich weiterhin durch im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung zu geringe Ansätze von Kabelrinnen, Kabeln und Einbauteilen. 5) Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich die akustischen Maßnahmen weiter konkretisiert und dabei zu Mehrmengen und zusätzlichen Maßnahmen geführt, die nicht über die in der Kostenberechnung angenommenen Summen abgedeckt werden konnten. Maßnahmen zur Kostenreduzierung /-minimierung: Nachdem sich bereits bei den Gründungsarbeiten der Turnhalle bei der Wasserhaltung Mehrkosten abzeichneten, die die genehmigten Mittel der Bau- und Finanzierungsanlage voraussichtlich überschreiten würden, wurden ab diesem Zeitpunkt Einsparpotentiale abgewogen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Kostenreduzierung erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen ohne einen Qualitätsverlust zu verursachen. Es konnte eine Kostenreduzierung von 300.668 € erzielt werden, die sich wie folgt gliedert: 1) Entfall des Windfangs Haupteingang (- 59.500,- €) 2) Ausstattung Außentüren (- 81.452,- €) 3) Reduzierung Fliesenspiegel WC ́s (- 5.000,- €) 4) Ausgabetheke / Küche (- 10.726,- €) 5) Entfall Stahlschiebetor Mehrzweckraum/Halle (- 12.793,- €) 6) Außenanlagen (- 131.197,- €) Veränderung Schulhofbelag und Frostschutz- und Tragschicht Entfall Sitzkante Laufbahn Veränderte Zaunqualität Einsatz wassergebundener Wegedecke anstatt Baumroste D) Kosten 1. Überschreitung der Gesamtkosten 2. 897.035 € Die unter C) aufgeführten Mehrkosten bilden eine Gesamt- summe von 2.920.114 €. Nach Abzug des Mehrwertsteuer- anteils für die Kantine ergeben sich Gesamtkosten von 2.897.035 €. 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2015 2.897.035 € 2.897.035 € Der Mittelablauf der Maßnahme ist im Haushalt für das Jahr 2014 mit 4.599.000 €, für 2015 mit 1.965.000 € und für 2016 mit 701.000 € angegeben. 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschüsse an den Träger c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,50 % 101.396,- € - Abschreibung 55.552,- € 5. Jahreserträge keine 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Kostendeckblaetter (ca. 630 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2015, NR 1203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 10 Der Geschäftsordnungsantrag der LINKE., der FDP und der RÖMER, die Beratung der Vorlage M 56 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1203 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (NR 1203 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlagen M 56 und NR 1203 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1203 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlagen M 56 und NR 1203 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1203 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP Beschlussausfertigung(en): § 6053, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 40 2