Neubau der Grundschule Rebstock mit Cafeteria und 2-Feld-Turnhalle, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 56 Betreff: Neubau der Grundschule Rebstock
mit Cafeteria und 2-Feld-Turnhalle, Leonardo-da-Vinci-Allee 11 hier:
Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, §
675 (M 147) 1. Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der
Grundschule Rebstock in der Leonardo-da-Vinci-Allee 11, zusätzliche Kosten
anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von
voraussichtlich 2.897.035 € erforderlich machen. Trotz intensiver
Bemühungen Einsparpotentiale im laufenden Verfahren zu identifizieren, kann der
Kostenrahmen voraussichtlich nicht eingehalten werden. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel von
insgesamt 2.897.035 € bewilligt. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude
und die Turnhalle in Höhe von 2.775.568 € erfolgt auf dem Sachkonto
80785100, PSP-Element 5.001315.500.999.200-700. Die Aufwendungen für die
Cafeteria in Höhe von 121.467 € werden unter dem Sachkonto 80785100,
PSP-Element 5.005507.500.999.200-700 verrechnet. 3. Zur Deckung der Mehrkosten
von 2.897.035,00 € ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 aus dem
Projekt 5.003792 - Sanierung der Franz-Böhm-Schule und Außenstelle
Wilhelm-Merton-Schule - eine entsprechende Sollveränderung zu buchen bzw. ein
Budgetübertrag vorzusehen. Die haushaltsmäßige Beordnung der zur Deckung
herangezogenen Maßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des
Investitionsprogrammes 2017 - 2020 bereinigt. Begründung: A) Zielsetzung Der Neubau wurde am 29.09.2011 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 675). Mit den Bauarbeiten wurde am 14.05.2012 begonnen. Die
Fertigstellung des Schulgebäudes und der Turnhalle sollte zum April 2014
erfolgen, um den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2014 aufnehmen zu können.
Im Bauablauf verursachten zunächst die Kabeltrassenumlegung im Bereich des
Gehweges, sowie die später andauernden Schwierigkeiten im Bereich der
Wasserhaltung im Verbau der Turnhalle eine Bauzeitverlängerung. Das
Schulgebäude ist im August an das Stadtschulamt übergeben worden, sodass die
Schule nach den Sommerferien in Betrieb gehen konnte. Die Bauzeitverzögerung
der Turnhalle konnte im Bauablauf nicht mehr aufgeholt werden. Die Turnhalle
wird im Dezember fertiggestellt, sodass die Schule die Turnhalle nach den
Weihnachtsferien nutzen kann. B) Alternativen Alle Einsparmöglichkeiten wurden geprüft und, soweit
praktisch umsetzbar, eingearbeitet. C) Lösungen Die Gesamtkostenüberschreitung ergibt sich aus
folgenden Gründen:
Kabeltrassenumlegung 1) In der Planung der Baugrube für den Rohbau der
Turnhalle wurden die Kabel und Leitungen im Erdreich des angrenzenden Gehweges
bei der Verbauplanung nicht berücksichtigt. Die Kabel mussten vor Beginn der
Rohbauarbeiten innerhalb des Gehweges umgelegt werden. Die Kabeltrassen konnten
nur durch Firmen, welche seitens der Mainova zugelassen sind, verlegt werden.
Außer den Kosten für die Trassenumlegung sind auch Kosten durch
Bauzeitverlängerung des Rohbauers von 6 Wochen und zusätzliche Honorarkosten
entstanden. 2) Das ursprüngliche Konzept im
Bereich des Erdbaus sah vor, die Erde aus dem Aushub der Turnhalle zur
Verfüllung der Grundschule und Auffüllung der Turnhalle zu benutzen. Durch die
Kabeltrassenumlegung konnte mit dem Aushub der Turnhalle erst später begonnen
werden. Um einen vollständigen Baustopp zu vermeiden musste Erdmaterial zur
Verfüllung der Grundschule beschafft werden .Die Erde des Turnhallenaushubes
wurde auf dem Nachbargrundstück gelagert. Nach Fertigstellung des Rohbaus
Turnhalle wurden die Arbeitsräume mit dem Material verfüllt, dabei stellte sich
heraus, dass viel weniger als angenommen für die Verfüllung benötigt wurde und
dass die Erdmassen teilweise belastet waren, was zu einer teureren Entsorgung
führte. Einen Teil der Erde konnte vom Grünflächenamt in einem anderen Projekt
genutzt werden, hierfür fielen nur die Transportkosten an. Wasserhaltung 1) Das Baugruben- und Wasserhaltungskonzept wurde als
wasserdurchlässiger Baugrubenverbau mit einer geschlossenen Wasserhaltung aus
Tiefbrunnen geplant. Das geförderte Wasser sollte im Hinblick auf den
Grundwasserschutz und gemäß den Auflagen des Regierungspräsidiums auf dem
Nachbargrundstück versickert werden. Hierzu war ein Versickerungsbecken
geplant. Dieses Konzept hat für die Gründungsarbeiten des Schulgebäudes wie
geplant funktioniert. Nach Inbetriebnahme der Grundwasserhaltung für die
Baugrube Turnhalle stellte man fest, dass die notwendige Fördermenge nicht
komplett versickert werden konnte. Trotz planmäßigem Betrieb der Wasserhaltung
konnte der Holzverbau durch eintretendes Schichtenwasser nicht planmäßig
vorangetrieben werden. Die Förderrate musste erhöht werden, gleichzeitig ließ
die Versickerungsleistung der Mulde nach. Der hohe Eisen- und Mangangehalt
führte zu einem Zusetzen der Sohle. Es musste eine Anlage zum Enteisen des
Wassers installiert und eine weitere Versickerungsmulde gebaut werden. Die neue
Mulde brachte nicht die erwartete Versickerungsleistung, mit dem
Regierungspräsidium wurde beschlossen eine 3. Mulde herzustellen und die Sohle
der ersten Mulde zu sanieren. Hierfür war die Außerbetriebnahme der 1.
Versickerungsmulde erforderlich, welche über die Weihnachtspause erfolgte. Um
einen Baustillstand zu verhindern wurde in Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium die Einleitung des nicht versickerbaren Anteils des
geförderten Grundwassers in die Kanalisation beschlossen. In der Zwischenzeit
wurde die 1. Mulde saniert und die 3. Mulde hergestellt, um dann wieder das
Grundwasser komplett zu versickern. Zwischenzeitlich verhinderten erneut Schichtenwasser
und Grundwasser vor den Brunnen den planmäßigen Restaushub und weitere
Tiefengründung zur Fertigstellung des Verbaus. Um den Verbau sicher fertig
stellen zu können wurde erneut die Förderrate erhöht und das Grundwasser
komplett in die Kanalisation geleitet. Die Gründungsarbeiten Turnhalle konnten
nur mit viel zusätzlichem Aufwand ca. 5 Monate verspätet abgeschlossen werden.
Die Probleme mit der Wasserhaltung verursachten den Großteil der Mehrkosten.
Unter Berücksichtigung der Gebühren für die Stadtentwässerung und die
Bauzeitverlängerung (siehe Punkt 2 und 3) sind hierfür insgesamt 1.779.383
€ zu veranschlagen. 2) Die Gebühren, die an die Stadtentwässerung
Frankfurt für die Einleitung in den Kanal gezahlt werden müssen, belaufen sich
auf 350.000 €. Diese Art von Kosten war mit keinem Ansatz in der Bau- und
Finanzierungsvorlage vorgesehen, da das mit dem Regierungspräsidium abgestimmte
Wasserhaltungskonzept eine Einleitung in den Kanal nicht vorsah. 3). Durch die Bauzeitverlängerung von 5 Monaten sind
zusätzliche unabweisbare Kosten für die Rohbaufirma sowie Honorarforderungen
der Fachplaner angefallen. Baustrom Die Kosten für den Baustrom insbesondere für die
Winterbeheizung waren in dieser Höhe nicht in der Kostenberechnung der Bau- und
Finanzierungsvorlage vorgesehen. Die Kosten stiegen zusätzlich noch durch die
Bauzeitverlängerung von 5 Monaten, die durch die Wasserhaltung verursacht
wurde. Zu niedrig angesetzte Kostenberechnung / Zusätzliche
Maßnahmen 1) Die Vergaben über der
Kostenberechnungssumme heben sich teilweise mit günstigen Vergabeergebnissen
auf. Die dennoch vorhandenen Differenzen zur Kostenberechnung begründen sich
nicht durch Änderungen der Ausführung oder das Fehlen kompletter Leistungen,
sondern liegen in schwankenden Marktpreisen und zum Teil zu niedrig angesetztem
Einheitspreis in der Kostenberechnung begründet. 2) Im Zuge der Fortschreibung Ausführungsplanung,
insbesondere der Detailplanung für die Fenster ergaben sich Mehrkosten zur
Kostenberechnung der Bau- und Finanzierungsplanung. Die Vergabe für die
Außentüren und -fenster musste aufgehoben werden. Das günstigste Angebot lag
zudem noch 20% über dem Kostenanschlag. Das Leistungsverzeichnis der
Ausschreibung wurde daraufhin überarbeitet um Kosten einzusparen und in einem
Verhandlungsverfahren neu vergeben. 3) Die Mehrkosten bei der Vergabe der
Pfosten-Riegelfassade der Eingangshalle liegen in der Planfortschreibung
begründet. Die Konstruktion und damit auch die Stahlmengen haben sich
konkretisiert. Die Außentüren und der Windfang des Haupteinganges, sowie der
Stahlpreis waren in der Kostenberechnung zu niedrig angesetzt. Um Kosten
einzusparen wurde auf den Windfang verzichtet. 4) Zum Zeitpunkt der Kostenberechnung wurde im
Bereich Elektro die Spannungsfallberechnung irrtümlich berechnet. Es wurde ein
erheblich zu kleiner Querschnitt in der Gebäudezuleitung kalkuliert und
verlegt. Darüber hinaus war
die Turnhallenbeleuchtung nicht auf 500 lux ausgelegt. Diese wird jedoch für
die Wettkampfdurchführung und nach den Leitlinien 2011 gefordert. Zusätzliche Leistungen ergeben sich
weiterhin durch im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung zu geringe Ansätze
von Kabelrinnen, Kabeln und Einbauteilen. 5) Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich die
akustischen Maßnahmen weiter konkretisiert und dabei zu Mehrmengen und
zusätzlichen Maßnahmen geführt, die nicht über die in der Kostenberechnung
angenommenen Summen abgedeckt werden konnten. Maßnahmen zur Kostenreduzierung /-minimierung:
Nachdem sich bereits bei den Gründungsarbeiten der
Turnhalle bei der Wasserhaltung Mehrkosten abzeichneten, die die genehmigten
Mittel der Bau- und Finanzierungsanlage voraussichtlich überschreiten würden,
wurden ab diesem Zeitpunkt Einsparpotentiale abgewogen. Die Umsetzung der
Maßnahmen zur Kostenreduzierung erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen ohne
einen Qualitätsverlust zu verursachen. Es konnte eine Kostenreduzierung von
300.668 € erzielt werden, die sich wie folgt gliedert: 1) Entfall des Windfangs Haupteingang
(- 59.500,- €)
2) Ausstattung
Außentüren (- 81.452,- €) 3) Reduzierung Fliesenspiegel
WC ́s (- 5.000,-
€) 4) Ausgabetheke / Küche (- 10.726,- €)
5) Entfall
Stahlschiebetor Mehrzweckraum/Halle (- 12.793,- €) 6) Außenanlagen (- 131.197,- €)
Veränderung
Schulhofbelag und Frostschutz- und Tragschicht Entfall Sitzkante Laufbahn Veränderte Zaunqualität Einsatz wassergebundener Wegedecke anstatt
Baumroste D) Kosten
1. Überschreitung der
Gesamtkosten 2. 897.035 € Die unter C)
aufgeführten Mehrkosten bilden eine Gesamt- summe von 2.920.114 €. Nach Abzug
des Mehrwertsteuer-
anteils für die Kantine ergeben sich Gesamtkosten von 2.897.035
€. 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten:
Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
2015 2.897.035 €
2.897.035 €
Der Mittelablauf der Maßnahme ist im
Haushalt für das Jahr 2014 mit 4.599.000 €, für 2015 mit 1.965.000 €
und für 2016 mit 701.000 € angegeben.
3. Zugehörige
Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten
keine
b) sächliche Folgekosten
- größere
Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschüsse an den
Träger
c)
Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,50
% 101.396,- €
- Abschreibung 55.552,- € 5. Jahreserträge keine 6. Stellenplanmäßige
Auswirkungen keine Anlage
_Kostendeckblaetter (ca.
630 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.05.2015, NR 1203
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2011, M 147
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 9
Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 56 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP
10 Der Geschäftsordnungsantrag der LINKE., der FDP und der
RÖMER, die Beratung der Vorlage M 56 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN abgelehnt.
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung);
FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und BFF (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (NR 1203 = Annahme)
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und
Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration,
die Beratung der Vorlagen M 56 und NR 1203 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 56 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt 2. Die Vorlage
NR 1203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des
Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlagen M 56 und
NR 1203 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben
hat. b) Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt
2. Die Vorlage
NR 1203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) 42. Sitzung des OBR 9
am 02.07.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
Beschlussausfertigung(en): § 6053, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 40 2