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Sofortprogramm Saubere Luft, Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme Lokales Teilvorhaben ÖPNV-Beschleunigung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.07.2019, M 95 Betreff: Sofortprogramm Saubere Luft, Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme Lokales Teilvorhaben ÖPNV-Beschleunigung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (M 241) - E 62/18 CDU/SPD/GRÜNE - 1. Dem zu erwartenden Komplementärbeitrag des beantragten lokalen Teilvorhabens ÖPNV-Beschleunigung innerhalb der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.178 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung des Revisionsamtes ergibt. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) mit Beschluss vom 26.04.2018, § 2600 Anlage 5, zum Etat-Antrag E 62 "Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung" einmalig 2.500 T€ für den Haushalt 2018 in der Produktgruppe 98.05 - Zentrale Finanzleistungen (Ergebnishaushalt) vorgesehen wurden. Hieraus erfolgt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1.178 T€; b) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 913 T€ über eine in der Produktgruppe 16.06 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt werden; c) die darüber hinausgehenden Mittel in Höhe von 265 T€ (Ersatzpersonal) in der Produktgruppe 16.06, SK 6200 0000, abgewickelt werden. Eine Genehmigung für die befristete Beschäftigung außerhalb des Stellenplans im Rahmen des Projektes ist bereits erfolgt; d) Drittmittel des Fördergebers in Höhe von 589 T€ gemäß Zuwendungsbescheid bereitstehen; davon werden 457 T€ im investiven Bereich auf dem neu einzurichtenden Projekt und 132 T€ konsumtiv als Erstattung für Personalaufwendungen auf dem SK 5480 1000 gebucht. Die Drittmittel reduzieren die unter Ziffer 3 a) brutto zur Verfügung gestellten Mittel und stehen im Weiteren zur Komplementärfinanzierung zur Verfügung. e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 67 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 30 T€ gegenüberstehen; f) die vorhandenen Verkehrseinrichtungen zum 31.12.2018 einen Restbuchwert in Höhe von 20 T€ aufweisen, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderbuchung in Höhe des Restbuchwertes verursachen; g) der Magistrat den Förderantrag für das in Rede stehende lokale Teilvorhaben fristgerecht zum 31.08.2018 eingereicht hat. Der positive Zuwendungsbescheid (mit Datum 18.12.2018) ist am 27.12.2018 eingegangen. h) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Vorbereitung der Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums am 31.12.2020 schon vor Einreichung des Antrags begonnen wurde. Begründung: Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortprogramm steht ab sofort 1 Milliarde Euro bereit. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten, es werden daher nur Maßnahmen mit einer Bauzeit von längstens bis zum 31.12.2020 gefördert. Auf Grundlage des Etatantrages E 62 vom 16.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 mit § 2600 vorsorglich beschlossen, dass zur "Akquirierung von Fördermitteln aus dem ‚Sofortprogramm Saubere Luft' der Bundesregierung im Haushalt 2018 ein städtischer Finanzierungstopf in Höhe von 2.500.000 Euro eingerichtet wird, mit dem die zwingend erforderliche Komplementärfinanzierung der Maßnahmen zur NOx-Reduzierung sichergestellt werden kann." Um die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben auch während der Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, empfiehlt der Fördergeber für diesen Zeitraum die Einstellung von "Ersatzpersonal". Die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten werden in Höhe von 50 % gefördert. A Zielsetzung Die Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main haben aufgrund der engen verkehrlichen Verflechtungen einen gemeinsamen Masterplan "Green City Plan" zur Minderung der NOx-Emissionen erarbeitet. Zwischen beiden Städten bestehen intensive Pendlerströme, wodurch nur eine integrierte Betrachtung zu nachhaltigen Emissionsminderungen führt. Insbesondere soll vermieden werden, dass Verbesserungen in der einen Stadt zu Beeinträchtigungen in der anderen Stadt führen. Durch ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen können Verlustzeiten reduziert, die Betriebsqualität gesteigert und Pünktlichkeit sowie Stetigkeit im Fahrtablauf (Fahrplanstabilität und Anschlusssicherheit) verbessert werden. Ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zeichnet sich durch störungsfreie und pünktliche Fahrt-abläufe aus. Für den Fahrgast bedeuten ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen vor allem eine Attraktivitätssteigerung sowie eine Erhöhung der Zuverlässigkeit des ÖPNV. Neben der Verkürzung der Reisezeit werden vor allem betriebliche und verkehrliche Störungen beseitigt. Dies führt nicht nur zu einer Erhöhung der Pünktlichkeit, sondern auch - aufgrund verringerter Brems- und Anfahrvorgänge im Fahrtverlauf sowie weniger störungsbedingten Haltephasen - zu einer Steigerung des Fahrkomforts. Somit wird insgesamt eine Verbesserung der Stabilität des Fahrplans erreicht, da die Zeitverluste an Haltestellen, Knotenpunkten und auf freier Strecke in Folge dieser Maß-nahmen reduziert werden können und von einem regelmäßigeren Fahrbetrieb ausgegangen werden kann. Auch die daraus folgende verbesserte Anschlusssicherheit und Erreichbarkeit führen aus Fahrgastsicht zu grundlegenden Verbesserungen des ÖPNV. Folglich wird die Attraktivität des ÖPNV mit diesen Maßnahmen gesteigert, was wesentliche Anreize für eine häufigere Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel schafft und damit zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und der verkehrlich erzeugten Emissionen vor allem im Innenstadtbereich führt. Ein wesentliches Kriterium für die Kundenzufriedenheit ist dabei ein störungsfreier und pünktlicher Betriebsablauf. ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen können sowohl betriebliche als auch verkehrliche Störungen nicht nur reduzieren, sondern auch dazu beitragen, das ÖPNV-Angebot durch eine Erhöhung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sowie der Verkürzung der Reisezeit noch attraktiver und zugleich kostengünstiger und umweltschonender zu gestalten. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit bedeuten ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bzw. Kommunen vor allem Kosteneinsparungen. So können Verkehrsunternehmen mit diesen Maßnahmen ihre Investitions- und Betriebskosten senken, da ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen einerseits zu einer verbesserten Fahrplanstabilität und vor allem zu einer Verringerung der Reisezeiten beitragen. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Wagenumlaufzeiten und führt somit zu einer verbesserten Personal- und Fahrzeugeinsatzplanung. Als Ergebnis können Fahrzeuge bzw. Personal eingespart bzw. das Beförderungsangebot an anderer Stelle erhöht werden. Für den Aufgabenträger bedeutet die höhere Produktivität der Verkehrsunternehmen eine Reduzierung des Zuschussbedarfs bzw. der Bestellerentgelte. Von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen profitieren demnach nicht nur unmittelbar die Fahrgäste, sondern auch die beteiligten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bzw. Kommunen. B Alternativen Das Teilvorhaben zu unterlassen hieße, von gegebenen Möglichkeiten zu einer weiteren, mittelbaren Senkung der NOx-Messwerte durch linienhafte Steigerung der Qualität des öffentlichen Nahverkehrs als alternative zum motorisierten Individualverkehr keinen Gebrauch zu machen, zumal ein Fördergeber hierzu Fördermittel bereitstellt. Angesichts der Immissionsproblematik und nicht zuletzt der juristischen Auseinandersetzungen über den Luftreinhalteplan, sieht der Magistrat das Teilvorhaben als alternativlos an. C Lösung Durch die Stadt Frankfurt am Main wurde in den vergangenen Jahren ein umfassendes Programm zur Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgestellt und umgesetzt. So werden bereits die Buslinien 32 und 34 sowie die Straßenbahnlinien 11, 15, 16, 17, 18 und 21 an Lichtsignalanlagen auf ihrem Linienweg beschleunigt. Bei den im vorliegenden Förderantrag aufgeführten Lichtsignalanlagen handelt es sich um "Restanlagen" im Linienweg der Buslinie 36 und der Straßenbahnlinie 12. Erkenntnisse aus bereits umgesetzten Maßnahmen sind in den vorliegenden Planungen berücksichtigt worden. ln Vorbereitung der Beantragung der Förderung für die Linie 36 wurden folgende Arbeiten geleistet: - Fahr- und Verlustzeitmessungen - Auswertung der Ergebnisse in einer Schwachstellenanalyse - Ermittlung der Verlustzeitursachen - Erarbeitung eines abgestimmten Maßnahmenkataloges - ergänzende verkehrstechnische Untersuchungen Bei der Erarbeitung der Maßnahmen wurden folgende Zielsetzungen aus dem Programm "Digitalisierung des Verkehrs" berücksichtigt: - Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe - Angebote zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs - Verkürzung der Beförderungszeiten - Erhöhung der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit - Beseitigung bzw. Reduzierung der externen Behinderungsursachen - Entwicklung einer Gesamtverkehrssteuerung - Das bedeutet im Wesentlichen für die Buslinie 36: -- Beschleunigung der Busse an den Lichtsignalanlagen (unter Beachtung der Auslastungssituation im MIV) -- Erweiterung der zentralen Steuerung der Lichtsignalanlagen durch Anschlüsse an die Verkehrsrechner (wo noch nicht vorhanden) Mit der Durchführung der Beschleunigungsmaßnahmen werden folgende grundlegende Ziele verfolgt: - Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe - Verbesserungen der Attraktivität des ÖPNV durch Verkürzungen der Reisezeiten - Erhöhung der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit - Planmäßigkeit und Stabilität der Betriebsabläufe Die Linie 36 verkehrt zwischen den beiden Endhaltestellen Sachsenhausen Hainer Weg und Westbahnhof. Die Streckenlänge beträgt 11,5 km je Fahrtrichtung. ln Fahrtrichtung Hainer Weg werden 31 Haltestellen und in Richtung Westbahnhof 34 Haltestellen angefahren. Die Abbildung 1 zeigt den Linienverlauf mit allen Haltestellen. Abbildung 1 Die aktuellen Fahrplanvorgaben betragen 49:00 min. in Richtung Hainer Weg und 44:00 min. in Richtung Westbahnhof, bezogen auf den Tagesverkehr Montag bis Freitag. Die Tabelle 1 gibt das Fahrtenangebot der Linie 36 an. Wochentag Zeitintervall (Uhrzeit) Takt (min.) Fahrten Fahrten pro Tag Richtung Westbahnhof Montag bis Freitag 04:00 - 05:00 30 2 112 05:00 - 06:00 15 4 06:00 - 21:00 10 90 21:00 - 01:00 Bis Eschenheimer Tor Bis Westbahnhof 15 30 16 Samstag 04:00 - 09:00 30 10 74 09:00 - 01:00 Teilw. nur bis Eschenheimer Tor 15 64 Sonntag 04:00 - 12:00 30 16 85 12:00 - 21:00 Bis Eschenheimer Tor Bis Westbahnhof 10 20 53 21:00 - 01:00 Bis Eschenheimer Tor Bis Westbahnhof 15 30 16 Richtung Hainer Weg Montag bis Freitag 04:00 - 05:00 30 3 112 05:00 - 07:00 15 10 07:00 - 21:00 10 84 21:00 - 01:00 Ab Eschenheimer Tor Ab Westbahnhof 15 30 15 Samstag 04:00 - 09:00 30 12 75 09:00 - 21:00 15 48 21:00 - 01:00 Ab Eschenheimer Tor Ab Westbahnhof 15 30 15 Sonntag 04:00 - 12:00 30 16 88 12:00 - 21:00 Ab Eschenheimer Tor Ab Westbahnhof 10 20 55 21:00 - 01:00 Ab Eschenheimer Tor Ab Westbahnhof 15 30 17 Tabelle 1 Die Linie 12 verkehrt zwischen den beiden Endhaltestellen Schwanheim Rheinlandstraße und Fechenheim Gleisschleife Hugo-Junkers-Straße. In Fahrtrichtung Rheinlandstraße werden 36 Haltestellen und in Richtung Hugo-Junkers-Straße werden 37 Haltestellen angefahren. Die Abbildung 2 zeigt den Linienverlauf mit allen Haltestellen. Abbildung 2 Wochentag Zeitintervall (Uhrzeit) Takt (min.) Fahrten Fahrten pro Tag Richtung Fechenheim Hugo-Junkers-Straße Montag bis Freitag 04:00 - 05:00 Kein Takt 3 113 05:00 - 06:00 Kein Takt 4 06:00 - 21:00 Teilweise nur bis Eissporthalle 10 90 21:00 - 01:00 Teilweise nur bis Eissporthalle 15 16 Samstag 04:00 - 07:00 30 7 71 07:00 - 20:00 Teilweise nur bis Eissporthalle 15 52 20:00 - 02:00 30 12 Sonn- und Feiertag 04:00 - 05:00 Kein Takt 3 75 05:00 - 11:00 Teilweise nur bis Eissporthalle 30 12 11:00 - 01:00 Teilweise nur bis Eissporthalle 15 56 01:00 - 04:00 Kein Takt 4 Richtung Schwanheim Rheinlandstraße Montag bis Freitag 03:00 - 04:00 Ab Baseler Platz Kein Takt 2 119 04:00 - 05:30 Teilweise ab Baseler Platz 15 6 05:30 - 22:00 Teilweise ab Eissporthalle 10 99 22:00 - 01:00 Teilweise ab Eissporthalle 30 15 12 Samstag 03:00 - 04:00 Ab Baseler Platz Kein Takt 2 86 04:00 - 01:00 Teilweise ab Eissporthalle 30 15 84 Sonn- und Feiertag 03:00 - 04:00 Ab Baseler Platz Kein Takt 2 78 04:00 - 10:00 30 12 10:00 - 01:00 Teilweise ab Eissporthalle 30 15 60 01:00 - 03:00 Beginnt als Linie 16 30 4 Tabelle 2 Zur Umsetzung der Maßnahme sind drei verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: - In Kategorie A (10 Anlagen) ist die vorhandene Technik der betroffenen Lichtsignalanlage so alt, dass ein neues Steuergerät sowie weitere Arbeiten (ÖPNV-Baugruppe, neue VS-Plus, neuer Schrank und Sockel, punktueller Tiefbau, neuer Hausanschluss, Baken, OCIT, DSL-Anschluss) erforderlich sind, um die technischen Voraussetzungen zur ÖPNV-Beschleunigung überhaupt erst zu schaffen. - In Kategorie B (9 Anlagen) benötigt das vorhandene Steuergerät der Lichtsignalanlage ein Upgrade sowie weitere Anpassungen (Neue VS-Plus, ÖPNV-Baugruppe, Baken, OCIT, DSL-Anschluss). -In Kategorie C (5 Anlagen) muss vorhandene Technik lediglich angepasst werden. In Tabelle 3 sind folgend die betroffenen Anlagen nach Kategorie geordnet mit Kurznamen und Standort aufgeführt: # Kurzname Standort A.1 OEH Oeder Weg / Holzhausenstr. A.2 OEG Oeder Weg / Glauburgstraße. A.3 D 1 Darmstädter Landstr. / Affentorplatz / Willemer Str. A.4 D 3 Darmstädter Landstr. / Mörfelder Landstr. / Offenbacher Landstr. A.5 D 4 Darmstädter Landstr. / Geleitsstr. / Bindingstr. A.6 DAS Darmstädter Landstr. / Hausnr. 125 A.7 D 5 Darmstädter Landstr. / Zufahrt Binding Brauerei A.8 DAZ Darmstädter Landstr. / Unterster Zwerchweg A.9 D 6 Darmstädter Landstr. / Altes Schützenhüttengässchen / Mailänder Str. A.10 D 7 Darmstädter Landstr. / Schützenhüttenweg B.1 B 3 Bockenheimer Landstr. / Feuerbachstr. / Freiherr-vom-Stein-Str. B.2 B 2 Bockenheimer Landstr. / Liebigstr. / Ulmenstr. B.3 B 1 Bockenheimer Landstr. / Unterlindau / Niedenau B.4 E 6 Eschersheimer Landstr. / Holzhausenstr. B.5 E 1 Eschersheimer Landstr. / Querstr. B.6 FL 4 Friedberger Landstr. / Vogelsbergstr. / Wielandstr. B.7 ROM Rohrbachstr. / Martin-Luther-Str. B.8 SA 5 Saalburgstr. / Petterweilstr. B.9 D 8 Darmstädter Landstr. / Sachsenhäuser Landwehrweg C.1 BHI Burgstr. / Hartmann-Ibach-Str. / Wiesenstr. C.2 RW 4 Reuterweg / Fürstenberger Str. / Bremer Str. / Bremer Platz C.3 EAB Eschenheimer Anlage / Blumenstr. C.4 DAB Darmstädter Landstr. / Hausnr. 139 / Binding Kesselhaus C.5 SA 1 Saalburgallee / Wittelsbacherallee / Saalburgstr. Tabelle 3 Die prognostizierte Betriebskostenersparnis bei traffiQ GmbH für die Buslinie 36 beträgt bei einer Fahrzeitreduzierung von ca. drei Minuten ca. 150.000 €/a. Eine Vergleichsrechnung für die Straßenbahnlinie 12 liegt infolge der reduzierten Antragfrist nicht vor. D Kosten Für die Kostenermittlung wurden aufgrund der kurzen Frist zur Antragstellung in Abstimmung mit dem Revisionsamt drei Beispielrechnungen für je eine Anlage der vorstehend genannten Kategorien A, B, C detailliert aufgestellt und geprüft (siehe Anlagen) 1. Investitionsbedarf a) Baukosten Lichtsignalanlagen 859.000 € b) Baunebenkosten (Planung, Bauleitung) 54.000 € c) Kosten für Ersatzpersonal 264.492 € Gesamtkosten 1.177.492 € gerundet 1.178.000 € 2. Finanzbedarfszeitraum/Jahresraten Projekt 5.00xxxx SK 6200 0000 Ausgaben Ausgaben 2019 480.000 € 120.000 € 2020 415.500 € 145.000 € 2021 17.500 € 3. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten für die Dauer der Baumaßnahme sind unter 1.c aufgeführt b) Sachkosten I. Bauunterhaltungskosten Da es sich nicht um den Neubau von Lichtsignalanlagen sondern um den Umbau von vorhandenen Lichtsignalanlagen handelt, und für diese bereits ein Wartungsvertrag existiert, entstehen keine zusätzlichen Wartungskosten. II. Abschreibung Lichtsignalanlagen BND 15 Jahre 1/15 60.866,67 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 6.276,88 € (2,75% / 2 von (913.000 € - 456.500,00 €) (Zinssatz für den Haushalt 2019 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.10.2017) Gesamtsumme Jahresfolgekosten 67.143,55 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 67.000,00 € 4. Jahreserträge Auflösung vom Sonderposten 30.433,33 € 456.500,00 € / 15 Jahre 5. Leistung Dritter Fördermittel aus Bundeszuwendung in Höhe von 588.746,00 € 6. Stellenplanmäßige Auswirkung - keine - 7. Sonstiges Restwert der Lichtsignalanlagen vor dem Umbau 20.252,00 € Anlage _Kostenberechnung_I (ca. 1 MB) Anlage _Kostenberechnung_II (ca. 693 KB) Anlage _Kostenberechnung_III (ca. 672 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 241 Etatantrag vom 16.03.2018, E 62 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2020, M 93 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11 Versandpaket: 17.07.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4493, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 92 14

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