Genehmigung Masterplan und der Maßnahme UVM-7 sowie Mittelfreigabe zur Kofinanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Dem vom Magistrat mit Bericht B 63 vom 22.02.2019 vorgelegten und am 04.04.2019, § 3814, durch die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen "Masterplan NOx-Minderung (Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm saubere Luft" der Bundesregierung)" wird zugestimmt.
- Der Umsetzung der Maßnahme "Aufbau eines Modells zur Wirkungsprognose von Maßnahmen des Verkehrsmanagements sowie deren Anwendung auf Basis von Verkehrs-, Umwelt- und Wetterdaten" UVM-7 (s. Anlage) wird als Ergänzung zum o.g. Masterplan ebenfalls zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)von den mit Etat-Antrag vom 16.03.2018, E 62, bereitgestellten Mitteln in Höhe von 2.500 T€ für den Haushalt 2018 in der Produktgruppe 98.05 - Zentrale Finanzleistungen (Ergebnishaushalt) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4493 (M 95 vom 08.07.2019), bereits Mittel in Höhe von 1.178 T€, abzüglich der erwarteten Drittmittel in Höhe von 589 T€, gebunden wurden,
- b)für die Umsetzung von weiteren Maßnahmen im Investitionsprogramm gemäß der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften jeweils gesonderte Beschlussfassungen erwirkt werden,
- c)für die Erstellung des Masterplans Kosten in Höhe von 147 T€ auf dem SK 6120 0000, PG 16.12, entstanden sind und diese durch Fördermittel zu 100% gegenfinanziert werden konnten,
- d)in Ausführung des Masterplans für die Maßnahmen UVM 2 bis UVM 5 bereits Mittel in Höhe von 161 T€ (Stand 12.11.2019) auf dem SK 6120 0000, PG 11.05, verausgabt wurden,
- e)die Finanzierung der durch die Ausführung des Masterplans entstehenden Gesamtfolgekosten (ohne separat beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlagen) in Höhe von 131 T€ sichergestellt ist,
- f)für die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen UVM-2 bis UVM-5, IÖV-3 sowie der ergänzten UVM-7 Förderanträge fristgerecht eingereicht und zwischenzeitlich positiv beschieden wurden.
- Die noch nicht gebundenen oder verausgabten sowie für weitere investive Maßnahmen vorgesehenen Mittel werden genehmigt und freigegeben. Notwendige, über die in der PG 98.05 bereitgestellten Mittel hinaus, sind aus dem vorhandenen Budget zu finanzieren.
Begründung
A. Allgemeines
Ziel des vorliegenden Masterplans war es, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs zu formulieren und zu bewerten, die kurz- bis mittelfristig zur Reduzierung der straßenverkehrsbedingten NOx-Emissionen in den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main beitragen können.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Alternative ist ein Verzicht auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Zu Beginn der Bearbeitungsphase des Masterplans hat die Bundesregierung ihre Anforderungen an die Gewährung von Fördermitteln aus dem Sofortprogramm dahingehend modifiziert, dass nur für den zweiten und die folgenden Förderaufrufe zur Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" die Vorlage eines entsprechenden Masterplans erforderlich sei.
D. Klimaschutz
Die in der PG 98.05 bereitgestellten Mittel werden mit dem Jahresabschluss 2019 in den Ergebnishaushalt der Produktgruppe 11.05 verlagert.