Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
16.03.2018, E 62 Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale
Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere
Luft" der Bundesregierung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018
mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das
Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: 1. Zur Akquirierung von Fördermitteln aus dem
"Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung wird im Haushalt 2018 ein
städtischer Finanzierungstopf in Höhe von 2.500.000 Euro eingerichtet, mit dem
die zwingend erforderliche Komplementärfinanzierung der Maßnahmen zur
NOx-Reduzierung sichergestellt werden kann. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine sinnvolle
Aufteilung der Gesamtmittel zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt und
Produktbereichen derart zu treffen, dass auch eine Finanzierung gegebenenfalls
erforderlicher Projektstellen zur Umsetzung größerer Maßnahmen aus dem
Masterplan möglich ist. Ein Schwerpunkt soll auf den Ausbau der
Elektromobilität gesetzt werden, u.a. die Elektrifizierung von Busflotten im
ÖPNV. 3. Der Masterplan NOx-Minderung ist
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im "Nationalen Forum Diesel" am 02.08.2017 sowie beim
"Ersten Kommunalgipfel zur Luftreinhaltung" hat die Bundesregierung
beschlossen, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer
Mobilität zu unterstützen. Im Nachgang wurde das "Sofortprogramm Saubere Luft"
initiiert, aus dem Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen
bzw. Grenzwertüberschreitungen Finanzmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität beantragen können. Im Sofortprogramm stehen Finanzmittel von bis
zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bis zum 31.07.2018 sind die Kommunen aufgerufen,
Masterpläne mit geeigneten Maßnahmen zur NOx-Minderung zu erstellen. Der
kommunale Masterplan ist z.T. Voraussetzung für die Beantragung von
Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft". Auch in Frankfurt am Main
befindet sich die NOx-Belastung auf einem hohen Niveau. An der verkehrsnahen
Messstation "Friedberger Landstraße" wurde im Jahr 2016 ein
NOx-Jahresdurchschnitt von 52,0 μg/m3 festgestellt. Ähnliche Werte haben sich
im Rahmen des städtischen Passivsammlermessprogramms an anderen
verkehrsbezogenen Messpunkten ergeben. Auch für weitere Hauptverkehrsstraßen
ergeben sich rechnerische Grenzwertüberschreitungen. Im Kernbereich der Stadt
sind damit flächenhaft Grenzwertüberschreitungen an Hauptverkehrsstraßen
wahrscheinlich. Derzeit sind Klagen gegen den für Frankfurt am Main geltenden
Luftreinhalteplan anhängig. Die gerichtliche Anordnung von Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge kann nicht ausgeschlossen werden. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" besteht derzeit aus
elf Förderrichtlinien aus den Maßnahmenbereichen "Elektrifizierung des
Verkehrs", "Digitalisierung des Verkehrs" sowie "Nachrüstung von Dieselbussen
im ÖPNV". Bei allen Maßnahmen, die aus diesen Förderrichtlinien gefördert
werden können, ist ein städtischer Finanzierungsanteil von 20-50 Prozent
vorgesehen. Die Mittel aus dem städtischen Finanzierungstopf sind daher künftig
als Komplementärmittel für die durch den Bund geförderten Maßnahmen zur
NOx-Reduzierung zu verwenden. Ohne die Möglichkeit der Komplementärfinanzierung
aus städtischen Haushaltsmitteln kann die Stadt Frankfurt am Main keine
Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" finanzieren lassen. Zu solchen Maßnahmen können insbesondere
Zuschüsse für die Elektrifizierung der Busflotte an die In-der-City-Bus
GmbH für den Betrieb von noch zu beschaffenden Elektrobussen auf Buslinien, die
von ihr im Weg der Direktvergabe betrieben werden, gehören. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2019, B 63
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2019, M 95
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2020, M 66
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2020, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 39 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen BFF (=
Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 19
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP
und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO II, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme)