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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 16.03.2018, E 62 Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ko-Finanzierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zur Akquirierung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung wird im Haushalt 2018 ein städtischer Finanzierungstopf in Höhe von 2.500.000 Euro eingerichtet, mit dem die zwingend erforderliche Komplementärfinanzierung der Maßnahmen zur NOx-Reduzierung sichergestellt werden kann. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine sinnvolle Aufteilung der Gesamtmittel zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt und Produktbereichen derart zu treffen, dass auch eine Finanzierung gegebenenfalls erforderlicher Projektstellen zur Umsetzung größerer Maßnahmen aus dem Masterplan möglich ist. Ein Schwerpunkt soll auf den Ausbau der Elektromobilität gesetzt werden, u.a. die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV. 3. Der Masterplan NOx-Minderung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im "Nationalen Forum Diesel" am 02.08.2017 sowie beim "Ersten Kommunalgipfel zur Luftreinhaltung" hat die Bundesregierung beschlossen, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität zu unterstützen. Im Nachgang wurde das "Sofortprogramm Saubere Luft" initiiert, aus dem Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen bzw. Grenzwertüberschreitungen Finanzmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beantragen können. Im Sofortprogramm stehen Finanzmittel von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bis zum 31.07.2018 sind die Kommunen aufgerufen, Masterpläne mit geeigneten Maßnahmen zur NOx-Minderung zu erstellen. Der kommunale Masterplan ist z.T. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft". Auch in Frankfurt am Main befindet sich die NOx-Belastung auf einem hohen Niveau. An der verkehrsnahen Messstation "Friedberger Landstraße" wurde im Jahr 2016 ein NOx-Jahresdurchschnitt von 52,0 μg/m3 festgestellt. Ähnliche Werte haben sich im Rahmen des städtischen Passivsammlermessprogramms an anderen verkehrsbezogenen Messpunkten ergeben. Auch für weitere Hauptverkehrsstraßen ergeben sich rechnerische Grenzwertüberschreitungen. Im Kernbereich der Stadt sind damit flächenhaft Grenzwertüberschreitungen an Hauptverkehrsstraßen wahrscheinlich. Derzeit sind Klagen gegen den für Frankfurt am Main geltenden Luftreinhalteplan anhängig. Die gerichtliche Anordnung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kann nicht ausgeschlossen werden. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" besteht derzeit aus elf Förderrichtlinien aus den Maßnahmenbereichen "Elektrifizierung des Verkehrs", "Digitalisierung des Verkehrs" sowie "Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV". Bei allen Maßnahmen, die aus diesen Förderrichtlinien gefördert werden können, ist ein städtischer Finanzierungsanteil von 20-50 Prozent vorgesehen. Die Mittel aus dem städtischen Finanzierungstopf sind daher künftig als Komplementärmittel für die durch den Bund geförderten Maßnahmen zur NOx-Reduzierung zu verwenden. Ohne die Möglichkeit der Komplementärfinanzierung aus städtischen Haushaltsmitteln kann die Stadt Frankfurt am Main keine Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" finanzieren lassen. Zu solchen Maßnahmen können insbesondere Zuschüsse für die Elektrifizierung der Busflotte an die In-der-City-Bus GmbH für den Betrieb von noch zu beschaffenden Elektrobussen auf Buslinien, die von ihr im Weg der Direktvergabe betrieben werden, gehören. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 63 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2019, M 95 Vortrag des Magistrats vom 20.04.2020, M 66 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2020, M 93 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 39 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO II, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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