Beschluss zum Bau und der Finanzierung der Maßnahme "Infrastrukturanpassung aufgrund des neuen 40 Meter langen Straßenbahn T-Wagens auf der Linie 11" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem barrierefreien und signaltechnischen Umbau der Straßenbahnhaltestellen auf der Linie 11 und Umleitungsstrecken für den neuen 40 m langen T-Wagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Den Begleitmaßnahmen zum Lückenschluss im Fahrradnetz wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.886 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm 2023 - 2026 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 3.700 T€
- b)in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010821 "Infrastrukturanpassungen für 40 m T-Wagen; Linie 11 und 16" unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum HH 2023 sowie der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen,
- b)zur Deckung des Mittelbedarfs wegen der Bedeutung für den Radverkehr 182 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", bereitgestellt werden,
- c)die unter der PD 5.006701 bereits verausgabten Planungsmittel (§ 2363 vom 20.10.2022) entsprechend zuzuordnen sind,
- d)Anträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach MobiFöG in Höhe von 756.700,00 € netto und nach FAG in Höhe von 54.000,00 € netto gerechnet wird. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.
- e)die Jahresfolgekosten i.H.v. rund 254 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 54 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen,
- f)die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den aktuellen Restbuchwert hat, da keine grundhafte Erneuerung, sondern nur eine Deckenerneuerung der Straßenflächen erfolgt.
- g)Der Magistrat wird beauftragt, den unter 5. genannten Einzelabruf um die Leistungsphasen 7-9 zu erweitern und mit der VGF abzuschließen.
Begründung
A. Allgemeines
Um auf Fahrgastzuwächse zu reagieren und weitere Kapazitäten bereitzustellen, werden von der neuen Straßenbahnbaureihe "T" zwei unterschiedliche Serien (T30/T40) geliefert. Diese unterscheiden sich durch einen zusätzlichen Mittelwagen in der T40 Serie, wodurch sich die Fahrzeuge auf ca. 40m verlängern. Für die längere Serie werden im Netz verschiedene Infrastrukturanpassungen nötig. Der Einsatz des T40 ist eingebettet in die neue beschlossene Tramstrategie. Für den Einsatz des längeren T40 auf der Linie 11 und deren Umleitungsstrecken sind bauliche Änderungen erforderlich. Im Jahr 2023 soll die fahrgaststärkste Linie 11 (Höchst Zuckschwerdtstraße - Fechenheim Schießhüttenstraße) sowie deren Umleitungsstrecken in der Innenstadt, Bornheim und Sachsenhausen für den 40m-Wagen angepasst werden. In einer weiteren Ausbaustufe soll der Ostast der künftigen Linie 16, die gemäß der Tramstrategie der traffiQ von Höchst Zuckschwerdtstraße nach Offenbach Stadtgrenze verkehren soll, bis 2025 für den Linienbetrieb des T40 ertüchtigt werden. Die Mittelfreigabe für die Baukosten der Linie 11 und Umleitungsstrecken soll mit dieser Vorlage erwirkt werden. Die Freigabe der Mittel für die Linie 16 erfolgt in einer gesonderten BuF Vorlage.
B. Finanzielle Auswirkungen
Um den neuen T40 Wagen einzusetzen, sind die Maßnahmen in der Infrastrukturanpassung unumgänglich. Bei Unterlassung der Maßnahme wären die Haltestellen nicht für den Einsatz geeignet, ein sicherer Fahrgastbetrieb nicht gewährleistet. Die Maßnahmen sind bis zum Jahresende 2023 für die Linie 11 und bis Ende 2025 für die Linie 16 umzusetzen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Diese notwendigen Maßnahmen umfassen dabei Bahnsteiganpassungen und -verlängerungen, inklusive der Verschiebung zugehöriger Rampen sowie die Anpassung von Geländern und Einstiegsfeldern. Die Anpassung von Fußgängerüberwegen, der Umbau von Lichtsignalanlagen entlang der Strecke, Änderungen am Fahrweg und die Adaption der Fahrleitung an verschiedenen Stellen sind weitere Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. Gegenüber den bisherigen Planungen beinhalten die weiterführenden Planungen zu den Haltestelle Börneplatz und Baseler Platz keinen städtischen Anteil mehr und sind daher in der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt. Kostenrelevant zeigt dieser Entfall keine Auswirkungen, da der städtische Anteil hierfür lediglich einen geschätzten Kostenanteil von 20 T€ berücksichtigte. Der Planungsumfang für den Anteil der Lichtsignalanlagen hat sich gegenüber der bisherigen Planung nicht verändert.