Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2010, M 92 Betreff: Bebauungsplan Nr. 878 - Westlich
Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2
(1) BauGB I.1 Für das Gebiet westlich des Rödelheimer Bahnhofs
zwischen der Breitlacherstraße und den Bahngleisen, sowie der Westerbachstraße
und Glashüttener Straße in Frankfurt am Main - Rödelheim ist auf der Grundlage
des vorgelegten Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.03.2010 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan dient der
städtebaulichen Neuordnung des Bereichs zwischen der Breitlacherstraße und den
Bahngleisen sowie der Westerbachstraße und der Glashüttener Straße. Wichtigste
Maßnahme dieser Neuordnung ist die Schaffung eines attraktiven öffentlichen
Platzes am westlichen Ausgang der neuen Fußgängerunterführung am Bahnhof
Rödelheim. II. Der Magistrat wird ermächtigt,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche
Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert
ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Das Umfeld des Bahnhofs Rödelheim hat in den
vergangenen Jahren durch die neue Bebauung südlich und nördlich des
Bahnhofsvorplatzes (Baruch-Baschwitz-Platz) sehr an städtebaulicher Qualität
gewonnen. Der Neubau der Fußgängerunterführung zu den S-Bahn-Gleisen sowie die
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes werden den östlichen Bahnhofsbereich
erheblich aufwerten. Westlich der Bahngleise sollen als weitere Maßnahme die
Bushalteanlagen erneuert werden. Bisher konnte aber der stadträumliche Mangel
nicht behoben werden, dass die Bushaltestellen abseits zwischen der Rückseite
des heutigen Supermarktgebäudes und den Bahngleisen liegen. Inzwischen befinden
sich alle privaten Flächen zwischen Breitlacherstraße und Bahngleisen nördlich
der Westerbachstraße in der Hand eines Eigentümers. Daraus ergibt sich die
historische Chance, den gesamten Bereich neu zu beordnen. Die heute vorhandenen
Funktionen, wie Bushaltestelle und Nahversorgung, sollen dabei erhalten
bleiben, aber stadträumlich optimiert werden. Ursprünglich war der Geländestreifen zwischen den
Gleisen und der Breitlacherstraße mit Betrieben und Einrichtungen besiedelt,
die mit dem Bahnbetrieb verknüpft waren. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden
dort Büro- und Gewerbebauten, teilweise auf Grundstücken, die sich in ihrem
Zuschnitt an den aufgegebenen Nutzungen orientierten. Insbesondere das
Grundstück des Supermarktes und die Bushaltestellen am westlichen Ausgang der
Fußgängerunterführung basieren in Lage und Zuschnitt noch auf den alten
Nutzungen. Mit dem Neubau der Bahnsteige und der Fußgängerunterführung zu den
S-Bahnsteigen nutzt die DB-AG auch die Möglichkeit, die Gleisanlagen umfassend
neu zu organisieren. Einige Gleise westlich der Bahnsteige sind entbehrlich und
können rückgebaut werden. Die hierdurch frei werdenden Flächen können zurzeit
nicht adäquat genutzt werden. Anlass, Ziele und Konzept Die Neubeordnung wird, wie im vorgelegten
Rahmenkonzept (Anlage 1) dargestellt, wesentliche städtebauliche Mängel
beseitigen: Westlich des Ausgangs der Unterführung soll sich künftig ein
großzügiger öffentlicher Platz erstrecken. Der heutige Supermarkt
(Nahversorger) wird abgerissen und soll weiter nördlich in erweiterter Form neu
errichtet werden. Die Bushaltestellen, die nach den derzeitigen Planungen
zwischen dem heutigen Supermarkt und den Bahngleisen liegen, sollen auf diesem
Platz neu beordnet werden. Das gesamte Gebiet soll bis zur Glashüttener Straße
als MK-Gebiet (Kerngebiet) festgesetzt werden, in dem Wohnen allgemein zulässig
sein soll. So können z.B. oberhalb des Nahversorgers auch Wohnungen errichtet
werden. Das Wohnen an der Bahn ist vom Grundsatz her möglich, da Freibereiche
(Terrassen, Gärten usw.) nach Westen ausgerichtet werden können. Inwieweit
bautechnische Maßnahmen zur Schalldämmung an den Gebäuden erforderlich werden,
ist im weiteren Verlauf des Verfahrens noch zu untersuchen. Großflächiger
Einzelhandel soll nur im Erdgeschoss des mit MK-1 bezeichneten Gebiets nördlich
des neuen Stadtplatzes zulässig sein; aus dieser Maßgabe ergibt sich eine
Fläche von ca. 4.000 qm Bruttogeschossfläche für großflächigen
Einzelhandel und Läden. Die Bauhöhe soll im Regelfall 4 Vollgeschosse nicht
überschreiten. Auf der im beiliegenden Rahmenkonzept mit MK-2 gekennzeichneten
Fläche ist noch zu prüfen, ob hier eine Neubebauung mit 5 Vollgeschossen
zugelassen werden kann. Das nördlichste Grundstück ist mit einem Bürogebäude
bebaut, das nach den aktuellen Planungen erhalten bleiben soll. Ergänzende
Bebauung mit einer Bauhöhe von höchstens 4 Vollgeschossen wäre hier möglich. Im
Binnenbereich des Grundstücks ist die Bauhöhe noch zu überprüfen, soll aber 7
Vollgeschosse nicht überschreiten. Entlang der Breitlacherstraße und der
Glashüttener Straße soll darüber hinaus die Traufhöhe höchstens 14,50 m
betragen. Alle Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Das städtebauliche Konzept wurde unter der Prämisse
entwickelt, dass die Fußgängerunterführung zu den S-Bahn-Gleisen einschließlich
der Fahrradrampen in der genehmigten Planfassung ohne Änderungen gebaut werden
kann (Plangenehmigung gem. § 18 (2) Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) vom
30.3.2009). Die durch die Stadtverordnetenversammlung, § 1820 vom 03.05.2007 (M
53 vom 23.03.2007) beschlossene und genehmigte Planung zur westlichen
Bushaltestellenanlage wird durch die neue Planung ersetzt. Die Neubeordnung des westlichen Bahnhofbereichs wird
sich auf die Gesamtstruktur Rödelheims positiv auswirken. Die Funktion
"Nahversorgung" wird langfristig an zentraler Stelle in Rödelheim gesichert.
Westlich der Gleise entsteht ein hochwertiger öffentlicher Raum als Pendant zum
östlich gelegenen Baruch-Baschwitz-Platz. Die Quartiere westlich der Bahngleise
und die Quartiere östlich der Bahngleise rücken wieder etwas mehr
zusammen.
Der vorgelegte Bebauungsvorschlag
(Anlage 2) zeigt bezüglich der dort dargestellten Gebäudestrukturen lediglich
beispielhaft, welche Strukturen im Plangebiet künftig gewünscht sind bzw.
möglich wären.
Planungsrecht Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist im
Nordteil des Plangebietes "gewerbliche Baufläche", am östlichen Rand "Fläche
für den Schienenverkehr" und im weit überwiegenden Teil des Geltungsbereichs
"gemischte Baufläche" aus. Damit kann der Bebauungsplan als aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Eine Notwendigkeit für ein
Änderungsverfahren besteht nicht. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Bebauungspläne
NW 24b Nr. 2 vom 21.06.1977 und NW 24d Nr. 1 vom 03.10.1974. Beide
Bebauungspläne setzen für Teilflächen des Plangebietes Gewerbegebiete und
öffentliche Verkehrsflächen fest. Darüber hinaus wurden im Bebauungsplan NW 24d
Nr. 1 Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Vollständig überlagert
werden die verbliebenen rechtswirksamen Bereiche der Fluchtlinienpläne
F 1484 vom 14.02.1939 und F 840 vom 10.12.1913. Anlage 1 (ca.
1,4 MB) Anlage 2 (ca.
934 KB) Anlage
Lageplan (ca. 2,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 18.08.2010, NR 1956
Anregung vom
17.08.2010, OA 1158
Anregung vom
17.08.2010, OA 1159
Anregung vom
17.08.2010, OA 1160
Antrag vom
24.07.2010, OF
735/7
Antrag vom 29.07.2010, OF 736/7
Antrag vom
29.07.2010, OF
737/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2014, M 79 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7
am 08.06.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 92 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 92 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
OBR 7 am 17.08.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 1158 2010
Anregung OA 1159 2010
Anregung OA 1160 2010
1. Der Vorlage
M 92 wird unter Hinweis auf die OA 735/7, OA 736/7 und OA 737/7 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 735/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 736/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
4. Die Vorlage
OF 737/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1956 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 1158 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 1159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 1160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 1956 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 1158 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 1159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 1160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der
Beschlussfassung zur Vorlage NR 1956 zugestimmt.
2. a) Die
Buchstaben a) und b) der Vorlage NR 1956 werden dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Den Buchstaben c) bis f) der Vorlage
NR 1956 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 1159 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
5. Die Vorlage
OA 1160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD,
LINKE. und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und
FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 92 = Annahme, NR 1956 und OA
1158 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1159 und OA 1160 = vereinfachtes
Verfahren) Stv. Holtz (OA 1159 und OA 1160 = Annahme)
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 92 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1956
zugestimmt. 2. a) Die Buchstaben a) und b) der Vorlage NR 1956
werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b)
Den Buchstaben c) bis f) der Vorlage NR 1956 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 4. Die Vorlage OA 1159 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 5. Die Vorlage OA 1160 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
gegen REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD,
LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,
FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE
WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie NPD (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG,
FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme)
zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG,
FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 8607, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 61 00