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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2017

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.04.2016, M 90 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2017 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2017" beschriebenen, sich verändernden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2017 zu erbringen, sofern sich die der Berechnung zugrunde liegenden Fahrgastzahlen bestätigen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2017 aufgeführten Fahrplanmaßnahmen zu einer Erhöhung des betrieblichen Aufwands bei der VGF in Höhe von rd. 1,665 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2017 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,637 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2017 voraussichtlich 322,404 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleichsbetrag in Höhe von voraussichtlich 102,405 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2017 am 11. Dezember 2016, spätestens jedoch vor dem 31.12.2016, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2017. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2017. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2017 (gültig ab 11. Dezember 2016) und 2018 (gültig ab 10. Dezember 2017). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2017 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2017 (11.12.2016 - 09.12.2017) identisch. Im Restzeitraum 10.12.2017 - 31.12.2017 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2018. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2017" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2017 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2016 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2017 beschrieben. Dabei ergibt sich aus den Fahrplanmaßnahmen eine Erhöhung von 212.421 Fahrplan-Wagenkilometern aus einem zusätzlichen Kurs (Linie U3/U8) sowie der Behängung bestehender Züge mit zusätzlichen Wagen (Linien U3/U8, U6 und U9), woraus sich jedoch keine Mehrung der Umlaufstunden ergibt. Eine Reduzierung i.H.v. 3.055 Fahrplan-Wagenkilometern bzw. 193 Umlaufstunden ergibt sich aus dem Wegfall des Verstärkerzuges auf der Linie 16. Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des Betriebsaufwands bei der VGF in Höhe von rund 1,665 Mio. Euro bzw. 209.366 Fahrplan-Wagenkilometern. Der in der Beschlussziffer II. enthaltene Vorbehalt ist dem in diesem Jahr besonders engen Zeitplan für die Gremienschlüsse zur Festlegung des Leistungsumfangs der Direktvergabe geschuldet. Die auf Betriebsbeobachtungen basierenden Vorschläge für konzeptionelle Veränderungen gegenüber dem Status quo konnten deshalb bislang noch nicht wie sonst üblich durch Fahrgastzählungen evaluiert werden, was aber noch vor Erteilung der gesellschaftsrechtlichen Weisung durch den Magistrat erfolgen wird und dort dann ggfs. korrigierend berücksichtigt werden kann. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2017 am 11.12.2016 bzw. zu Beginn des Fahrplanjahres 2018 am 10.12.2017 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Januar 2016 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand Januar 2016). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2017 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation des Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2017 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der SWFH am 10.02.2016 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III genannten Ausgleichsbetrages im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 102,405 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichsbetrages für 2017 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- u. Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragte Dritte durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt - objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen o Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1 - 3), o Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9), o Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und o Vertrieb (Kriterium A 12). - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: o Pünktlichkeit (Kriterium B 1) o Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) o Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) o Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) o Fahrstil (Kriterium B 5) o Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) o Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) o Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) o Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) o Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2014) festgelegt wurden und wurde auf der traffiQ-Website veröffentlicht. Im Jahr 2014 ergibt eine Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn (wieder) überwiegend im Rahmen des Toleranzbereichs befinden. Die Bewertung der subjektiven Qualität hat sich gegenüber dem Vorjahr bei keinem Kriterium signifikant verschlechtert. Sämtliche Kriterien befinden sich entweder innerhalb der Toleranzbereiche oder liegen vereinzelt auch oberhalb der Soll-Wert Obergrenzen. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung (ca. 92 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2016, NR 61 Anregung vom 31.05.2016, OA 13 Antrag vom 09.05.2016, OF 58/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 13 2016 1. Der Vorlage M 90 wird unter Hinweis auf OA 13 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 58/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 90 und OA 13 = Ablehnung, NR 61 = Annahme) 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 384, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 92 14

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