Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2017
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 29.04.2016, M 90 Betreff: Öffentlicher
Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier:
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main im Jahr 2017 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M
119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im
lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der
Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad
Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der
Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten
Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2017
bis zum 31.12.2017 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben
des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende
Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt
am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage
"Leistungsbeschreibung DVS 2017" beschriebenen, sich verändernden Bestandteile
der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das
Kalenderjahr 2017 zu erbringen, sofern sich die der Berechnung zugrunde
liegenden Fahrgastzahlen bestätigen. Es dient der Kenntnis, dass die in der
Leistungsbeschreibung 2017 aufgeführten Fahrplanmaßnahmen zu einer Erhöhung des
betrieblichen Aufwands bei der VGF in Höhe von rd. 1,665 Mio. Euro führen.
III. Im Kalenderjahr 2017 werden von der VGF im
Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,637 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden.
Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen
Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus
öffentlichen Mitteln im Jahr 2017 voraussichtlich 322,404 Mio. Euro
betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter
Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleichsbetrag in Höhe von voraussichtlich
102,405 Mio. Euro.
IV. Der Magistrat wird
ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen
unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2017 am 11. Dezember 2016, spätestens
jedoch vor dem 31.12.2016, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu
überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr.
1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den
öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 getrennt
auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer
Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der
Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG)
Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung:
- einer einheitlichen Qualität des
gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007
- der Berichterstattung an
städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt
am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der
EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr
wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF
vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im
Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen
Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der
Direktvergabe für das Kalenderjahr 2017. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der
Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im
Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt
am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007
nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen
Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu
bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird
Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007 für das Kalenderjahr 2017. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung
umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere
rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen
Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen
Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen
Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine
von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick
auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen
Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines
eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder
nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252)
festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein
Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne
geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen
Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden
Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf
der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die
Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den
Fahrplanjahren 2017 (gültig ab 11. Dezember 2016) und 2018 (gültig ab 10.
Dezember 2017).
Durch die jährliche Fortschreibung
wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht
statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden
kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen
Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen
Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern.
Der jährliche Beschluss des
Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen
Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat
der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
ausübt. Der im Beschlussvorschlag
vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2017 und ist
somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2017 (11.12.2016 - 09.12.2017) identisch. Im
Restzeitraum 10.12.2017 - 31.12.2017 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs
2018. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende
Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß
Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2017"
beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr
(Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2017 gemäß
dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen
Jahres 2016 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für
das Jahr 2017 beschrieben. Dabei ergibt sich aus den Fahrplanmaßnahmen eine
Erhöhung von 212.421 Fahrplan-Wagenkilometern aus einem zusätzlichen Kurs
(Linie U3/U8) sowie der Behängung bestehender Züge mit zusätzlichen Wagen
(Linien U3/U8, U6 und U9), woraus sich jedoch keine Mehrung der Umlaufstunden
ergibt. Eine Reduzierung i.H.v. 3.055 Fahrplan-Wagenkilometern bzw. 193
Umlaufstunden ergibt sich aus dem Wegfall des Verstärkerzuges auf der Linie 16.
Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des Betriebsaufwands
bei der VGF in Höhe von rund 1,665 Mio. Euro bzw. 209.366
Fahrplan-Wagenkilometern. Der in der Beschlussziffer II. enthaltene Vorbehalt
ist dem in diesem Jahr besonders engen Zeitplan für die Gremienschlüsse zur
Festlegung des Leistungsumfangs der Direktvergabe geschuldet. Die auf
Betriebsbeobachtungen basierenden Vorschläge für konzeptionelle Veränderungen
gegenüber dem Status quo konnten deshalb bislang noch nicht wie sonst üblich
durch Fahrgastzählungen evaluiert werden, was aber noch vor Erteilung der
gesellschaftsrechtlichen Weisung durch den Magistrat erfolgen wird und dort
dann ggfs. korrigierend berücksichtigt werden kann. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen
werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2017 am 11.12.2016 bzw. zu Beginn des
Fahrplanjahres 2018 am 10.12.2017 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile
und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation
und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig
umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte
Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Januar 2016 ermittelt und
hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand Januar
2016). Gegebenenfalls wird es erforderlich,
die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2017
(u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale
Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation des Ausgleichsbetrages
darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2017 anzupassen. Da
der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in
diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit
verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass
die Geschäftsführung der SWFH am 10.02.2016 die Finanzierbarkeit des in Ziffer
III genannten Ausgleichsbetrages im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 102,405 Mio. Euro unter
der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichsbetrages
für 2017 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische
Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden.
Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete
Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn-
u. Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems
notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch
traffiQ bzw. von traffiQ beauftragte Dritte durchgeführt. Den hiermit
verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien
eingeteilt - objektive
Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch
Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die
Kriteriengruppen
o Fahrgastinformation am
Fahrzeug außen (Kriterien A 1 - 3), o Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9),
o Fahrgastinformationen an
Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und o Vertrieb (Kriterium A 12). - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie
wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie
folgt beschrieben:
o Pünktlichkeit (Kriterium B
1) o Persönliche Sicherheit im
Fahrzeug (Kriterium B 2) o Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) o Sauberkeit des Fahrzeugs
(Kriterium B 4) o Fahrstil (Kriterium B 5) o Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) o Sauberkeit der Haltestellen
und Stationen (Kriterium B 7) o Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B
8) o Qualität der Beratungs- und
Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) o Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10)
Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der
"Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch
die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die
Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden
Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier
2014) festgelegt wurden und wurde auf der traffiQ-Website veröffentlicht.
Im Jahr 2014 ergibt eine Gesamtbetrachtung, dass sich
die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven Kriterien sowohl bei der
Straßenbahn als auch bei der U-Bahn (wieder) überwiegend im Rahmen des
Toleranzbereichs befinden. Die Bewertung der subjektiven Qualität hat sich
gegenüber dem Vorjahr bei keinem Kriterium signifikant verschlechtert.
Sämtliche Kriterien befinden sich entweder innerhalb der Toleranzbereiche oder
liegen vereinzelt auch oberhalb der Soll-Wert Obergrenzen. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF
erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für
Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen
des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel
Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt
Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den
Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage
_Leistungsbeschreibung (ca.
92 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
23.06.2016, NR 61
Anregung vom
31.05.2016, OA 13
Antrag vom
09.05.2016, OF 58/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 119
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2016, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4
am 31.05.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 10
am 31.05.2016, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16
am 31.05.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6
am 31.05.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 13 2016
1. Der Vorlage
M 90 wird unter Hinweis auf OA 13 zugestimmt. 2. Die Vorlage
OF 58/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8
am 02.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3
am 02.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 90 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5
am 03.06.2016, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
2. Sitzung des OBR 12
am 03.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15
am 03.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11
am 06.06.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1
am 07.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos
gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 7
am 07.06.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des OBR 9
am 09.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13); FRAKTION (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 90 und OA 13 =
Ablehnung, NR 61 = Annahme) 3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13); FRAKTION (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 12
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61 und OA 13) und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 384, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 92 14