Abhilfebeschluss zum Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main"
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Im November 2021 wurde das Bürgerbegehren "Klimaentscheid Frankfurt am Main" initiiert. Das Bürgerbegehren stellt einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids (§ 8b Absatz 1 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung) dar. Von den eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden 15.574 als gültig überprüft. Die notwendige Anzahl von 15.362 Unterstützungsunterschriften gemäß § 8b Absatz 3 Satz 3 HGO wurde damit erreicht. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung teilen die Auffassung des Klimaentscheids, wonach die Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Anpassung an unabwendbare Folgen des Klimawandels zentrale Herausforderungen unserer Zeit darstellen. Dabei trägt Frankfurt, als größte Stadt Hessens und fünftgrößte Metropole Deutschlands, eine besondere Verantwortung und muss daher mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat, Ämter und Stadtverordnete haben sich gemeinsam mit Vertreter:innen des Klimaentscheids in einem mehrmonatigen, vertrauensvollen und sehr konstruktiven Gesprächsprozess darauf verständigt, wie der bereits eingeleitete klimapolitische Aufbruch durch neue Ideen, ergänzende Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung verstärkt werden kann. Die vereinbarten Maßnahmen wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024 mit dem § 4688 beschlossen: Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt.