Main In seiner Vorlage M 47/19 stellt der Magistrat fest, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main gemäß § 8b HGO unzulässig und daher abzulehnen sei. Weiterhin führt der Magistrat darin aus, dass er, neben einer Steigerung der Radverkehrssicherheit, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr "noch stärker zu erhöhen" gedenkt. Wie in der Vorlage angekündigt wurden zwischenzeitlich - unter der Prämisse dieser politischen Zielsetzung und der Vermeidung eines Rechtsstreites - seitens des Magistrats mit den Initiatoren des Bürgerentscheides Gespräche geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche mündeten in den gemeinsamen Antrag NR 895/19 der diesen Magistrat tragenden Fraktionen von CDU, SPD und Grünen mit dem Titel "Fahrradstadt Frankfurt am Main". Im Hinblick darauf, dass für den Erfolg des durchgeführten Bürgerbegehrens lediglich 15.064 Unterschriften wahlberechtigter Unterstützer erforderlich waren, erscheint die Zahl von rund 40.000 Unterzeichnern zunächst beachtlich. Stellt man letztere jedoch der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten gegenüber - gemäß Kommunalwahl 2016 sind dies 506.781 Frankfurterinnen und Frankfurter - repräsentieren die Unterstützer des Radentscheids nicht einmal 8 % aller Wählerinnen und Wähler in unserer Stadt. Dass die Stadt Frankfurt seitens des Magistrats versucht, einen Rechtsstreit mit den Initiatoren des Radentscheids zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass deren - im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität für alle - verkehrspolitisch fragwürdigen Ziele jetzt quasi eins zu eins von der Regierungskoalition mit dem Antrag NR 895/19 durchgesetzt werden. Denn der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr in Frankfurt liegt - im Rahmen einer statistischen Annäherung - lediglich bei etwa 14 Prozent (Stand 2018). Hingegen sind nahezu 100 Prozent aller Frankfurter zunächst einmal Fußgänger, auch wenn sie zugleich Autofahrer, Radfahrer und/oder Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs sein mögen. Aus diesen Vorbemerkungen wird bereits deutlich, dass die aus einer ideologischen Vorbelastung resultierende Zielsetzung einer "Fahrradstadt Frankfurt am Main" weder zukunftsweisend noch dazu in der Lage ist, die Herausforderungen des städtischen Gesamtverkehrs auch nur im Ansatz zu bewältigen; vielmehr werden mit der Beschreitung eines solchen verkehrspolitischen Irrwegs zusätzliche Konflikte und Probleme geschaffen. Als analoge Dekarbonisierungsstrategie ist das Konzept "Fahrradstadt Frankfurt" rückwärtsgewandt und führt direkt in eine digitale Spaltung unserer Stadtgesellschaft im Hinblick auf deren Mobilität, die so nicht gewollt sein kann. Nur ein intermodales Verkehrskonzept - auf der Basis empirischer Forschung und unter Einbeziehung durch Digitalisierung möglicher verkehrsmittelneutralen Lösungen - wird den zukünftigen Anforderungen des Stadtverkehrs (Hypermotion) in Frankfurt gerecht und ist damit auch nachhaltig.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.08.2019, NR 938 Betreff: Intermodale Mobilitätsstadt Frankfurt am
Main In
seiner Vorlage M 47/19 stellt der Magistrat fest, dass das Bürgerbegehren
Radentscheid Frankfurt am Main gemäß § 8b HGO unzulässig und daher abzulehnen
sei. Weiterhin führt der Magistrat darin aus, dass er, neben einer Steigerung
der Radverkehrssicherheit, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr "noch
stärker zu erhöhen" gedenkt. Wie in der Vorlage angekündigt wurden
zwischenzeitlich - unter der Prämisse dieser politischen Zielsetzung und der
Vermeidung eines Rechtsstreites - seitens des Magistrats mit den Initiatoren
des Bürgerentscheides Gespräche geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche
mündeten in den gemeinsamen Antrag NR 895/19 der diesen Magistrat tragenden
Fraktionen von CDU, SPD und Grünen mit dem Titel "Fahrradstadt Frankfurt am
Main". Im Hinblick darauf, dass für den
Erfolg des durchgeführten Bürgerbegehrens lediglich 15.064 Unterschriften
wahlberechtigter Unterstützer erforderlich waren, erscheint die Zahl von rund
40.000 Unterzeichnern zunächst beachtlich. Stellt man letztere jedoch der
Gesamtzahl aller Wahlberechtigten gegenüber - gemäß Kommunalwahl 2016 sind dies
506.781 Frankfurterinnen und Frankfurter - repräsentieren die Unterstützer des
Radentscheids nicht einmal 8 % aller Wählerinnen und Wähler in unserer
Stadt. Dass die Stadt Frankfurt seitens des
Magistrats versucht, einen Rechtsstreit mit den Initiatoren des Radentscheids
zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass deren - im Sinne einer nachhaltigen
urbanen Mobilität für alle - verkehrspolitisch fragwürdigen Ziele jetzt quasi
eins zu eins von der Regierungskoalition mit dem Antrag NR 895/19 durchgesetzt
werden. Denn der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr in Frankfurt liegt -
im Rahmen einer statistischen Annäherung - lediglich bei etwa 14 Prozent (Stand
2018). Hingegen sind nahezu 100 Prozent aller Frankfurter zunächst einmal
Fußgänger, auch wenn sie zugleich Autofahrer, Radfahrer und/oder Nutzer des
öffentlichen Personennahverkehrs sein mögen. Aus diesen Vorbemerkungen
wird bereits deutlich, dass die aus einer ideologischen Vorbelastung
resultierende Zielsetzung einer "Fahrradstadt Frankfurt am Main" weder
zukunftsweisend noch dazu in der Lage ist, die Herausforderungen des
städtischen Gesamtverkehrs auch nur im Ansatz zu bewältigen; vielmehr werden
mit der Beschreitung eines solchen verkehrspolitischen Irrwegs zusätzliche
Konflikte und Probleme geschaffen. Als analoge Dekarbonisierungsstrategie ist
das Konzept "Fahrradstadt Frankfurt" rückwärtsgewandt und führt direkt in eine
digitale Spaltung unserer Stadtgesellschaft im Hinblick auf deren Mobilität,
die so nicht gewollt sein kann. Nur ein intermodales Verkehrskonzept - auf der Basis
empirischer Forschung und unter Einbeziehung durch Digitalisierung möglicher
verkehrsmittelneutralen Lösungen - wird den zukünftigen Anforderungen des
Stadtverkehrs (Hypermotion) in Frankfurt gerecht und ist damit auch
nachhaltig. Dies vorausgeschickt möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: I. Empirisch abgesicherte Informationen über das
Mobilitätsverhalten im Stadtgebiet ermitteln Der Magistrat wird damit beauftragt, möglichst
zeitnah eine repräsentative verkehrswissenschaftliche Studie durchführen zu
lassen, in der empirisch abgesicherte Informationen über das tatsächliche
Mobilitätsverhalten der Frankfurter sowie deren jeweiligen spezifischen
Bedürfnisse ermittelt werden. In diese Untersuchung sind selbstverständlich
auch die etwa 376.442 werktäglichen Einpendler (Stand Ende 2018) einzubeziehen.
II. Nachhaltige
urbane Mobilität für alle Auf Basis der mittels dieser Studie gewonnenen
Informationen und Erkenntnisse über den konkreten Verkehrsablauf in Frankfurt
und unter Zugrundelegung der spezifischen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer
erarbeitet der Magistrat eine integrierte Verkehrsplanung, die den
Mobilitätsbedürfnissen von Anwohnern, Beschäftigten und des Wirtschaftsverkehrs
gleichermaßen gerecht wird und auf verkehrsträgerübergreifenden Konzepten
beruht. Dabei sind die
folgenden Grundprinzipien als Leitplanken zu beachten: 1.) Die Verkehrsplanung geht immer vom schwächsten
Verkehrsteilnehmer aus, dem Fußgänger. Insbesondere Rechnung zu tragen ist
hierbei dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis von Kindern, Senioren, Blinden und
Sehbehinderten sowie bewegungseingeschränkten Menschen. 2.) Im Gegensatz zur Freizügigkeit - die in Artikel
11 Grundgesetz und Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
jedem Bürger unseres Staates garantiert wird - gibt es kein Grundrecht oder
Bürgerrecht auf die Nutzung bzw. vorrangige Nutzung eines bestimmten
Verkehrsmittels.
3.) Die Daseinsfürsorge der Stadt
Frankfurt bezieht sich auf das Mobilitätsbedürfnis ihrer Bürger und somit
darauf, die Erfüllung dieses Bedürfnisses sicherzustellen - insbesondere im
Hinblick darauf, dass Mobilität gleichbedeutend mit Teilhabe ist. Kommunale
Daseinsvorsorge bedeutet nicht, hierfür einen bestimmten Verkehrsträger (z. B.
ÖPNV) vorzuhalten bzw. eine bestimmte Mobilitätsform (z. B. das Fahrrad)
bevorzugt zu fördern. 4.) Kein Verkehrsteilnehmer hat das Recht darauf, für
sich ein Weg-Zeit-Optimum einzufordern. Das heißt, es gibt keinen Anspruch auf
Schnelligkeit und/oder den direkten Weg. 5.) Verkehr und Mobilität sind aufgrund
gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen einem fundamentalen Wandel
unterworfen. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsplanung ist diese daher so
anzulegen, dass die kommunalen Verkehrssysteme flexibel anpassbar sind auf
zukünftige Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf immer kürzer werdende
Innovationszyklen.
6.) Alle Mobilitätsformen werden
in dem Sinne gleichberechtigt behandelt, dass jedem Verkehrsteilnehmer eine
regelwerkskonforme Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung steht, die das für ihn
jeweils maximal mögliche Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet; unabhängig
davon, ob er gerade als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder mit dem ÖPNV
unterwegs ist.
7.) Maßgeblich bei der
Verkehrsplanung ist nicht, womit der Verkehrsteilnehmer an sein Ziel kommt,
sondern wie, nämlich schnell und effizient. Hierbei steht die intelligente
Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel miteinander im Vordergrund. Das
Prinzip der intermodalen bzw. multimodalen Mobilität ist durch die Möglichkeit
des nahtlosen Umsteigens in Reihe zu gewährleisten. Unterstützt wird dies durch
bereits heute verfügbare Navigationsintelligenz sowie die Möglichkeit, über
Online-Plattformen und Applikationen verschiedene Dienstleister und
Verkehrsmittel zu kombinieren. Damit ist es möglich, Reisestrecken von
Einzelpersonen über verschiedene Verkehrsmittel hinweg online zu organisieren
und zu reservieren. Durchgängige Bezahlsysteme hierfür werden ebenfalls sehr
bald verfügbar sein. III. Bürgerbeteiligung und
Beschlussfassung Nachhaltige urbane Mobilität ist für alle
Frankfurterinnen und Frankfurter auf lange Sicht von überragender Bedeutung, so
dass nicht nur der Prozess der Verkehrsplanung selbst eine möglichst breite
Bürgerbeteiligung erfordert. Im Sinne eines Generationen- oder Bürgervertrages
ist daher seitens Magistrat und Stadtverordnetenversammlung anzustreben, die
Beschlussfassung zur integrierten Verkehrsplanung in einem Bürgerentscheid
gemäß §8 HGO den Bürgern zu übertragen (Vertreterbegehren). Eine entsprechende
Vorlage, die eine 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung erfordert, ist vom
Magistrat oder den ihn tragenden Fraktionen in die Stadtverordnetenversammlung
einzubringen. IV.
Kampagne "Miteinander statt gegeneinander" Die Stadt Frankfurt am Main investiert in die
Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt.
Ziel der Kampagne ist es, Unkenntnis und mangelnder Akzeptanz von
Verkehrsregeln sowie rücksichtslosem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer
entgegenzuwirken (§1 STVO). Wichtige Verkehrsregeln sind dadurch bekannter zu
machen sowie ein achtsamer und respektvoller Umgang der Verkehrsteilnehmer
untereinander zu fördern. Im Rahmen der Kampagne bietet die Stadt Frankfurt -
ggf. in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen wie z. B. der
Verkehrswacht - zielgruppenspezifische Schulungen zur Verbesserung der
Wahrnehmung im Straßenverkehr an. V. Projektgruppe
"Intermodale Mobilitätsstadt" Der Magistrat wird beauftragt, eine Projektgruppe
"Intermodale Mobilitätsstadt" zu bilden, und den hierfür erforderlichen
Personalkostenmehrbedarf in den Haushaltsentwurf 2020/21 einzustellen. Die Projektgruppe hat den Auftrag, ein intermodales
Verkehrskonzept für Frankfurt zu erarbeiten und nach seiner Verabschiedung an
dessen Umsetzung mitzuwirken. Dabei arbeitet sie interdisziplinär und bezieht
insbesondere bereits in Frankfurt zum Thema Mobilität vorhandene
Kompetenzzentren und Think-Tanks in ihre Arbeit mit ein, wie z. B. an der
Frankfurt University of Applied Sciences , dem House of Logistics and Mobility
(HOLM) oder der Messe Frankfurt. Für die Projektgruppe "Intermodale Mobilitätsstadt"
werden im Amt 36 insgesamt 18 auf 5 Jahre befristete Stellen geschaffen. Im
Rahmen einer jährlich erfolgenden Evaluierung der Arbeit der Projektgruppe wird
nach drei Jahren deren Fortsetzung bzw. die Überführung der Projektstellen in
den regulären Stellenplan überprüft. Damit die Projektgruppe
"Intermodale Mobilitätsstadt" noch im Jahr 2019 ihre Arbeit aufnehmen kann,
werden die hierzu benötigten Projektstellen im Rahmen des Budgets des
Dezernates VI sofort ausgeschrieben und besetzt. VI. Kampagne zur Einhaltung bestehender
Verkehrsregeln
1. Zur Gewährleistung der
Sicherheit im Straßenverkehr verstärkt die Stadt Frankfurt massiv Ihre
Maßnahmen gegen regelwidriges und verkehrsgefährdendes Verhalten aller
Verkehrsteilnehmer. Hierzu zählen etwa Radfahrer und E-Scooter-Fahrer auf
Gehwegen, Falschparker und Falschparkerinnen insbesondere auf Radwegen und
Bürgersteigen wie auch Rotlichtverstöße aller Verkehrsteilnehmer. Hierzu wird
u. a. die Präsenzzeit von Fahrradstreifen der Stadtpolizei im Stadtgebiet
deutlich erhöht, wie bereits im Etat-Antrag E 174/19 der BFF-Fraktion
gefordert. 2. Wie ebenfalls bereits mit dem
Antrag NR 783/19 von der BFF-Fraktion gefordert, trägt der Magistrat dafür
Sorge, dass bei allen durch städtische Ämter veranlassten bzw. beauftragten
Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zukünftig vollumfänglich nach gekommen wird. Insbesondere ist eine sichere Fuß-
und Radverkehrsführung über die gesamte Dauer der Baumaßnahmen hinweg zu
gewährleisten. Für die Überwachung der Baustelleneinrichtungen ist das
notwendige Personal bereitzustellen, insbesondere für effektive Kontrollgänge
sowie ein funktionierendes Beschwerdemanagement. Antragsteller:
BFF
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Ingeborg
Leineweber
Stadtv. Mathias Mund
Stadtv. Patrick
Schenk Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Verkehrsausschuss Versandpaket:
21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird
abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der
Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
6. Die Vorlage
OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und
FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung
und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)
32. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP
11 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den
Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern
1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage
OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen
LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und
BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung
und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme)
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816,
NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme,
NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.
2. Die Ziffern
1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage
OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und ÖkoLinX-ARL
zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen
LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung
und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung
und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im
Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme)
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1