Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Vorplanung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne GVFG/ MobiFöG ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 10.870 T€ geschätzt wird, b) für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 11 T€ verausgabt wurden. IV. Die Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ werden bewilligt und freigegeben.
Begründung
A. Allgemeines
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zum gemeinsamen Antrag der CDU-, SPD- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.06.2019, NR 895, im Kontext mit den Vorschlägen der Initiative "Radentscheid Frankfurt" ist der Magistrat aufgefordert, eine Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege entlang der Bockenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur mit Priorität weiterzuverfolgen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Alternativ zu der im Abschnitt C beschriebenen Lösung wurde eine Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau (Radfahrstreifen) untersucht. Aufgrund der zu erwartenden Problematik des widerrechtlichen Beparkens durch Kfz (Lieferverkehre etc.) und anzunehmender Konflikte mit Baumwurzelverläufen im Fall der dazu notwendigen Fahrbahnverbreiterung wurde dieser Lösungsansatz in der Abstimmung verworfen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Fachämter einigten sich auf einen Lösungsansatz, der zur Schaffung anforderungsgerechter Radverkehrsanlagen eine Reduzierung des vorhandenen Fahrbahnquerschnitts mit derzeit drei Fahrstreifen auf durchgängig zwei Fahrstreifen im Regelquerschnitt vorsieht.
D. Klimaschutz
Die Planung bedingt die Aufgabe eines Baumstandortes, sieht jedoch, vorbehaltlich einer Trassenverträglichkeitsprüfung, insgesamt sechs Neupflanzungen vor.