Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Vorplanung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne GVFG/ MobiFöG ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 10.870 T€ geschätzt wird, b) für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 11 T€ verausgabt wurden. IV. Die Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ werden bewilligt und freigegeben.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER