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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main hier: Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 82

Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main hier: Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1467 (M 51)

  1. Die Valentin-Senger-Schule, Außenstelle der Comeniusschule, wird mit Wirkung zum 01.08.2013 als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz in eine eigenständige Grundschule umgewandelt.

  2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemein bildende Schulen wird in Kapitel 4.3.3 Planungsbezirk 3 geändert und für den Bereich der Haupt- und Außenstelle sowie der angrenzenden Grundschulbezirke fortgeschrieben.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Umwandlung der bisherigen Außenstelle in eine eigenständige Schule mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt wurde und von dort mit Nachdruck befürwortet wird.

  4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass für die eigenständige Valentin-Senger-Schule gemäß § 143 Hessisches Schulgesetz in einem gesonderten Beschlussverfahren zur Änderung der geltenden Schulbezirkssatzung ein eigener Schulbezirk zu bilden ist.

  5. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Nach Anhörung der Schulkonferenz hat die Comeniusschule gegenüber dem Schulträger die Eigenständigkeit ihrer Außenstelle Valentin-Senger-Schule zum Schulhalbjahr 2012/2013 beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz. Sie muss ihre Grundlage im Schulentwicklungsplan des Schulträgers haben. Sowohl die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes als auch die beschlossene Schulorganisationsmaßnahme bedürfen der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Eigenständigkeit der Valentin-Senger-Schule bereits am 29.03.2012 (§ 1467) beschlossen und der Magistrat die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums beantragt. Da diese Beschlussfassung seitens des Hessischen Kultusministeriums jedoch nicht als Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes anerkannt werden konnte, ist ein neuer Beschluss, diesmal mit Wirksamkeit zum 01.08.2013, erforderlich. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Durch die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Anlage Plan (ca. 363 KB) Anlage Teilfortschreibung (ca. 129 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.06.2013, NR 652

Verknüpfte Vorlagen