Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.02.2012, M 51 Betreff: Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1474 (M 250) 1. Die Valentin-Senger-Schule, Außenstelle der Comeniusschule, wird mit Wirkung zum 01.02.2013 in eine eigenständige Grundschule umgewandelt. 2. Diese Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) erfordert eine Fortschreibung des gültigen Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen, die hiermit beschlossen wird. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Umwandlung der bisherigen Außenstelle in eine eigenständige Schule mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt wurde und von dort unterstützt wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Nach Anhörung der Schulkonferenz hat die Comeniusschule gegenüber dem Schulträger die Eigenständigkeit ihrer Außenstelle Valentin-Senger-Schule zum Schulhalbjahr 2012/2013 beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz. Sie muss ihre Grundlage im Schulentwicklungsplan des Schulträgers haben. Sowohl die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes als auch die beschlossene Schulorganisationsmaßnahme bedürfen der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums. Mit der Fortschreibung 2007 - 2011 des Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen hatte die Stadtverordnetenversammlung auch die Errichtung einer Grundschule für die neuen Wohngebiete an der Friedberger Warte als zweizügige Außenstelle der Comeniusschule (Burgstraße 59) beschlossen. Das Hessische Kultusministerium stimmte mit Erlass vom 28.11.2007 der geplanten Errichtung mit der Auflage zu, dass der Schulstandort als mindestens zweizügige Außenstelle in organisatorischer Einheit mit der Comeniusschule betrieben wird. Im Zuge der Erarbeitung einer Bau- und Finanzierungsvorlage wurde die Prognose des schulischen Infrastrukturbedarfes aktualisiert mit dem Ergebnis, dass die neue Grundschule dreizügig mit einer Gesamtkapazität für 300 Schülerinnen und Schüler konzipiert werden musste. Die Entwicklung der Kinderzahlen im Einzugsbereich hat diese Erwartungen bestätigt. Das Wohngebiet New Betts nördlich der Friedberger Warte wurde mit einer Änderung der Schulbezirkssatzung als Überschneidungsgebiet zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule festgelegt. Aufnahmewünschen an der Valentin-Senger-Schule kann nur nach Maßgabe der jährlich gegebenen Aufnahmekapazitäten entsprochen werden Kinder im Schulbezirk Comeniusschule (4-zügig) incl. Außenstelle (3-zügig) (ohne Überschneidungsgebiet New Betts) Geburtsjahrgang Gesamt 2005/2006 146 2006/2007 178 2007/2008 153 2008/2009 162 2009/2010 159 2010/2011 167 Quelle: Statistik Schulen und Kindertagesstätten Stand 15.07.2011 Nachdem im Schuljahr 2008/2009 die ersten 25 Kinder aus den Neubaugebieten um die Friedberger Warte an der Comeniusschule (Stammschule) aufgenommen wurden, hat die Außenstelle im Frühjahr 2011 mit drei Schulklassen ihren Betrieb aufgenommen. Zum neuen Schuljahr 2011/2012 sind drei neue erste Klassen hinzugekommen. Die Schule wird sich weiter dreizügig aufbauen und voraussichtlich im Schuljahr 2013/2014 mit 11 Klassen belegt sein. Außenstelle 2011/2012 Außenstelle 2012/2013 Jg. 1 3 Klassen Jg. 1 3 Klassen Jg. 2 2 Klassen Jg. 2 3 Klassen Jg. 3 1 Klasse Jg. 3 2 Klassen Jg. 4 Jg. 4 1 Klasse Summe 6 Klassen Summe 9 Klassen Die Valentin-Senger-Schule verfolgt ein sehr innovatives und inklusives Ganztagskonzept mit dem Ziel, die Schule zu einem Lern- und Lebensort für alle Kinder zu entwickeln. Beginnend mit diesem Schuljahr ist die Schule durch das Land Hessen anerkannt als "Pädagogische Mittagsbetreuung". Ebenfalls zum neuen Schuljahr wurden sechs Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Zu dem beantragten Zeitpunkt der Eigenständigkeit wird die Schule eine organisatorische Größe nahe dem Endausbau erreicht haben und der Aufbau in pädagogisch-konzeptioneller Hinsicht soweit fortgeschritten sein, dass eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung gegeben ist. Das Staatliche Schulamt unterstützt den Antrag der Comeniusschule. Der Zeitpunkt der beantragten Wirksamkeit zum 01.02.2013 ist abgestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Durch die Umwandlung der Außenstelle in eine eigenständige Schule entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung der KAV am 12.03.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.03.2012, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 9. Sitzung des OBR 4 am 20.03.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1467, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 40 31