Umwandlung der Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2012, M 51 Betreff: Umwandlung der
Valentin-Senger-Schule in eine eigenständige Schule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, §
1474 (M 250) 1. Die Valentin-Senger-Schule,
Außenstelle der Comeniusschule, wird mit Wirkung zum 01.02.2013 in eine
eigenständige Grundschule umgewandelt. 2. Diese Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146
Hessisches Schulgesetz (HSchG) erfordert eine Fortschreibung des gültigen
Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen, die hiermit
beschlossen wird.
3. Es dient zur Kenntnis, dass die
Umwandlung der bisherigen Außenstelle in eine eigenständige Schule mit dem
Staatlichen Schulamt abgestimmt wurde und von dort unterstützt wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146
HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Nach Anhörung der Schulkonferenz hat die
Comeniusschule gegenüber dem Schulträger die Eigenständigkeit ihrer Außenstelle
Valentin-Senger-Schule zum Schulhalbjahr 2012/2013 beantragt. Hierbei handelt
es sich um eine Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz.
Sie muss ihre Grundlage im Schulentwicklungsplan des Schulträgers haben. Sowohl
die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes als auch die beschlossene
Schulorganisationsmaßnahme bedürfen der Zustimmung des Hessischen
Kultusministeriums. Mit der Fortschreibung 2007 - 2011 des
Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen hatte die
Stadtverordnetenversammlung auch die Errichtung einer Grundschule für die neuen
Wohngebiete an der Friedberger Warte als zweizügige Außenstelle der
Comeniusschule (Burgstraße 59) beschlossen. Das Hessische Kultusministerium
stimmte mit Erlass vom 28.11.2007 der geplanten Errichtung mit der Auflage zu,
dass der Schulstandort als mindestens zweizügige Außenstelle in
organisatorischer Einheit mit der Comeniusschule betrieben wird. Im Zuge der
Erarbeitung einer Bau- und Finanzierungsvorlage wurde die Prognose des
schulischen Infrastrukturbedarfes aktualisiert mit dem Ergebnis, dass die neue
Grundschule dreizügig mit einer Gesamtkapazität für 300 Schülerinnen und
Schüler konzipiert werden musste. Die Entwicklung der Kinderzahlen im
Einzugsbereich hat diese Erwartungen bestätigt. Das Wohngebiet New Betts
nördlich der Friedberger Warte wurde mit einer Änderung der Schulbezirkssatzung
als Überschneidungsgebiet zwischen der Valentin-Senger-Schule und der
Theobald-Ziegler-Schule festgelegt. Aufnahmewünschen an der
Valentin-Senger-Schule kann nur nach Maßgabe der jährlich gegebenen
Aufnahmekapazitäten entsprochen werden Kinder im Schulbezirk Comeniusschule (4-zügig) incl.
Außenstelle (3-zügig) (ohne
Überschneidungsgebiet New Betts)
Geburtsjahrgang Gesamt 2005/2006 146
2006/2007 178
2007/2008 153
2008/2009 162
2009/2010 159
2010/2011 167
Quelle: Statistik Schulen und
Kindertagesstätten Stand 15.07.2011 Nachdem im Schuljahr 2008/2009 die ersten 25 Kinder
aus den Neubaugebieten um die Friedberger Warte an der Comeniusschule
(Stammschule) aufgenommen wurden, hat die Außenstelle im Frühjahr 2011 mit drei
Schulklassen ihren Betrieb aufgenommen. Zum neuen Schuljahr 2011/2012 sind drei
neue erste Klassen hinzugekommen. Die Schule wird sich weiter dreizügig
aufbauen und voraussichtlich im Schuljahr 2013/2014 mit 11 Klassen belegt sein.
Außenstelle
2011/2012 Außenstelle 2012/2013 Jg. 1 3 Klassen
Jg. 1 3
Klassen Jg. 2 2 Klassen
Jg. 2 3
Klassen Jg. 3 1 Klasse
Jg. 3 2
Klassen Jg. 4 Jg. 4 1
Klasse Summe 6 Klassen
Summe 9
Klassen Die Valentin-Senger-Schule verfolgt ein sehr
innovatives und inklusives Ganztagskonzept mit dem Ziel, die Schule zu einem
Lern- und Lebensort für alle Kinder zu entwickeln. Beginnend mit diesem
Schuljahr ist die Schule durch das Land Hessen anerkannt als "Pädagogische
Mittagsbetreuung". Ebenfalls zum neuen Schuljahr wurden sechs Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Zu dem beantragten Zeitpunkt der Eigenständigkeit
wird die Schule eine organisatorische Größe nahe dem Endausbau erreicht haben
und der Aufbau in pädagogisch-konzeptioneller Hinsicht soweit fortgeschritten
sein, dass eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung gegeben ist. Das
Staatliche Schulamt unterstützt den Antrag der Comeniusschule. Der Zeitpunkt
der beantragten Wirksamkeit zum 01.02.2013 ist abgestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Durch die Umwandlung der Außenstelle in eine
eigenständige Schule entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch
Sachkosten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.12.2006, M 250
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 82 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3, 4
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung
der KAV am 12.03.2012, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
9. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 19.03.2012, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 51 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 9. Sitzung des OBR 4
am 20.03.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 51 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 30
Beschluss: Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en):
§ 1467, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 40 31